AfA-Tabelle: Gebäude, PKW, Küche, Möbel und mehr

Münzen gestapelt vor einem Auto
In der AfA-Tabelle wird für PKW eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren empfohlen. Foto: Jinning Li/Shutterstock.com

Die AfA-Tabelle wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und enthält die Richtwerte für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Gütern und Gegenständen des Anlagevermögens (AV) in einem Unternehmen. Das können beispielsweise Gebäude, PKW oder Möbel sein. Die Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt, sind online abrufbar und enthalten sehr detaillierte Übersichten für verschiedenste Wirtschaftszweige Dennoch sind sie nicht rechtlich bindend, da immer betriebsspezifische Gegebenheiten andere Nutzungsdauern erforderlich machen können.

AfA für Pkw bei 6 Jahren

Die einheitlichen Richtwerte für die AfA-Dauer sind deswegen notwendig, weil damit verhindert wird, dass Kaufleute die Nutzungsdauer und damit die mögliche Abschreibung nach eigenem Gusto festlegen. Meistens versucht man nämlich durch eine kurze Nutzungsdauer den Abschreibungsbetrag möglichst hoch anzusetzen, damit der Gewinn reduziert wird, wodurch wiederum eine geringere Steuerbelastung entsteht. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Situation: Ein Unternehmer kauft für seinen neuen Fuhrpark einen neuen PKW im Wert von 60.000 EUR. Da er ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr hat, würde er gerne einen hohen Betrag abschreiben und daher würde er die Nutzungsdauer des PKW gerne auf nur 3 Jahre festsetzen. Damit könnte er bei Linearer Abschreibung 20.000 EUR für den PKW absetzen. Dem widerspricht allerdings die Abschreibungstabelle, denn in der AfA-Tabelle wird für PKW eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren empfohlen, dies entspricht einer jährlichen Abschreibung von 10.000 EUR. Da die AfA-Tabelle aber rechtlich nicht bindend ist, kann im Einzelfall eine andere Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Wird der PKW zum Beispiel für ständige Kurierfahrten eingesetzt und erreicht eine jährliche Km-Leistung von 50.000 Kilometer erscheinen die in der Abschreibungstabelle genannten 6 Jahre eher unrealistisch.

Nicht alle Möbel werden gleich behandelt

Auch für Gebäude, Küchen oder Möbel sind in der AfA-Tabelle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern empfohlen. Diese Tabellen sind z.B. für Hoteliers sehr wichtig, denn bei der Einrichtung von Hotels sind jede Menge Möbel anzuschaffen. Generell gilt, dass nur Güter ab einem Wert von 800 EUR über eine lineare AfA abgeschrieben werden müssen. Möbel mit einem geringeren Anschaffungswert werden als GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) direkt bei der Anschaffung abgeschrieben. Für Möbel im Bereich der Gastronomie gibt die AfA-Tabelle ganz unterschiedliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern an. So wird z.B. für Betten eine Nutzungsdauer von 10 Jahren empfohlen, bei Bildern und Grafiken eine Nutzungsdauer von 20 Jahren und für Fitnessgeräte für einen hoteleigenen Fitnessraum von lediglich 5 Jahren. An diesen Zahlen erkennt man sehr gut, dass je nach Beanspruchung und Abnutzung der Möbel und Gütern in der AfA-Tabellesinnigerweise ganz unterschiedliche Nutzungsdauern vorgeschlagen werden. Ein Fitnessgerät verschleißt eben sehr viel schneller als ein Bild, das in einem Hotelzimmer an der Wand hängt.

Abweichungen ausreichend dokumentieren

Ob man als Unternehmen die empfohlenen Werte aus der Abschreibungstabelle für die AfA von Pkw oder Möbel verwendet, bleibt immer der individuellen Situation überlassen. Die Werte aus der AfA-Tabelle sind zwar vom Staat vorgegeben, aber nicht rechtlich bindend. Will man von diesen Werten abweichen, sollte man als Unternehmen oder Steuerzahler immer mit geeigneten Unterlagen eine andere (in der Regel kürzere Nutzungsdauer) dokumentieren. Wenn es sich um eine Ersatzanschaffung handelt, kann z.B. über den Nachweis der Nutzungsdauer des zu ersetzenden Wirtschaftsgutes sehr gut gezeigt werden, dass eine andere Nutzungsdauer in diesem Fall begründet und plausibel ist.

1 Kommentar

  1. Danke für die guten Tipps zu Kurierfahrten. Dass wird einem Bekannten vielleicht helfen Steuern zu sparen. Gerne gebe ich das weiter.

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