Antrag zur Ausbildungsverkürzung: Voraussetzungen und Antragsstellung

Jemand hält eine Uhr in den Händen
Durch einen Antrag zur Ausbildungsverkürzung kann die sonst übliche Ausbildungsdauer von drei Jahren auf beispielsweise zweieinhalb Jahre reduziert werden. Abbildung: Bystrov/Shutterstock.com

Wer in einem bestimmten Bereich sehr gute Leistungen mitbringt, bereits vor Ausbildungsbeginn Erfahrungen sammeln konnte oder über einen hohen Schulabschluss verfügt, kann sich mit einer Verkürzung der Ausbildungszeit belohnen lassen.

Für gewöhnlich dauert eine Ausbildung mindestens 3 Jahre, allerdings kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch verkürzt werden. Das Berufsbildungsgesetz beinhaltet für diesen Schritt die rechtlichen Grundlagen. Diese besagen, dass die Ausbildungszeit verkürzt werden kann, insofern zu erwarten ist, dass auch in kürzerer Zeit das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Ist bereits eine berufliche Vorbildung vorhanden, wie beispielsweise ein Berufsgrundbildungsjahr oder ein hoher Schulabschluss, ist eine Antragstellung auf Ausbildungsverkürzung bereits vor dem Beginn der Ausbildung möglich.

Vorbildung auf Ausbildungszeit anrechnen lassen

Damit eine berufliche Vorbildung nach §7 BBiG angerechnet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Der Bildungsgang muss beispielsweise durch ein Berufsgrundbildungsjahr oder an einer Berufsfachschule in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert worden sein. Wer demnach bereits eine Ausbildung in einer ähnlichen Branche abgebrochen hat, kann sich diese Zeit auch auf die neue Ausbildungszeit anrechnen lassen, denn sie wird als bereits absolvierte Lehrzeit gewertet. Wurde also z.B. ein komplettes Jahr angerechnet, hat der Auszubildende direkt bei Eintritt in den Betrieb einen Anspruch auf das Gehalt, des zweiten Lehrjahres. Zu Beginn der Ausbildung muss die entsprechende Anrechnungszeit bei den zuständigen Stellen jedoch beantragt werden.

Verkürzung durch hohen Schulabschluss

Die Ausbildungszeit kann darüber hinaus auch jeder verkürzen, der einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss absolviert hat. Mit Fachoberschulreife ist eine Kürzung um bis zu 6 Monate möglich, mit Abitur und Fachhochschulreife kann die Ausbildungszeit sogar um ein komplettes Jahr gekürzt werden. Allerdings besteht dabei kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Auch hier muss bei der zuständigen Stelle der entsprechende Antrag gestellt. Spätestens ein Jahr vor Ende der Ausbildung muss der Antrag der Institution zur Prüfung vorliegen.

Auch wer während der Ausbildung eine überdurchschnittlich gute Leistung abliefert, kann eine Kürzung beantragen. Um aufgrund guter Leistungen eine frühzeitige Prüfungszulassung bewilligt zu bekommen, muss der Notendurchschnitt in allen prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,5 sein. Gleiches gilt auch für die praktischen Ausbildungsleistungen. Konnte bereits Berufspraxis im gewählten Ausbildungsberuf erworben werden, muss der Auszubildende für eine Ausbildungsverkürzung nachweisen, dass er mindestens das 1,5-fache der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war.

Mindestausbildungsdauer

Für eine Verkürzung können auch mehrere Gründe miteinander kombiniert werden. Allerdings darf eine bestimmte Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. So müssen bei einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren mindestens 2 Jahre absolviert werden, bei 3 Jahren sind es mindestens 1,5 Jahre und bei einer regulären Ausbildungszeit von 2 Jahren muss die Ausbildung noch mindestens 1 Jahr dauern.

Wie wird ein Antrag auf Ausbildungsverkürzung gestellt?

Damit die Ausbildung verkürzt werden kann, müssen Auszubildender und Ausbilder zusammen einen Antrag stellen. Der Antrag muss auch von den gesetzlichen Vertretern bzw. den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, wenn der Auszubildende noch nicht volljährig ist. Zuständige Stellen sind die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe und Landwirtschaftskammern. Welche Stelle im einzelnen zuständig ist, lässt sich ganz leicht anhand des Stempels auf dem Ausbildungsvertrag herausfinden.

Wenn möglich sollte der Antrag bereits vor oder zumindest mit Beginn der Ausbildung gestellt werden. Die zuständige Stelle trifft dann anhand der gemachten Angaben eine Entscheidung. Wird dem Antrag stattgegeben, hat fortan der Auszubildende die Pflicht, sich alle verbleibende Lehrinhalte aus der Ausbildung zu vermitteln. Es muss sichergestellt werden, dass der Auszubildende die Ausbildungsziele trotz verkürzter Ausbildung erreicht. Dafür haben sowohl Auszubildende als auch Ausbilder zu sorgen.

Im Idealfall sollten sich Interessenten immer individuell bei der zuständigen Stelle über die Möglichkeiten einer Ausbildungsverkürzung erkundigen, da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich sind.

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