Artikel 13 einfach erklärt: Welche Bedeutung hat der Artikel 13 eigentlich?

Die Bedeutung des Artikel 13 Urheberrechtsgesetz

Artikel 13 im Social Media
Auch Social Media Plattformen wie Facebook und Youtube müssen zukünftig verstärkt darauf achten, dass das Urheberrecht eingehalten wird. Foto: geralt/pixabay.com

Das europäische Parlament hat die Urheberrechtsreform beschlossen. Auch der Artikel 13 des Urhebergesetzes (UrhG), der noch am vergangenen Wochenende für große Proteststürme in Deutschland und auch in den anderen Ländern Europas gesorgt hat, wurde von den Parlamentariern abgesegnet. Doch viele befürchten, dass der Beschluss datenschutzrechtliche Probleme zur Folge haben könnte. Sie sprechen sogar vom Ende des Internets. Die Befürworter sagen, dass dies alles nur Panikmache sei. Wer hat recht?

Was besagt der Artikel 13 UrhG?

Die Reform des Urheberrechts ist dazu gedacht, die Schaffer geistigen Eigentums besser vor Plagiaten zu schützen. Deshalb soll das Copyright an das Internet angepasst werden. Kommerzielle Plattformen wie Google, Facebook oder Youtube sollen künftig dafür sorgen, dass das Urheberrecht eingehalten wird. Dabei wird den Plattformen zur Wahl gestellt, Lizenzen zu erwerben oder mittels eines Uploadfilters zu verhindern, dass geschützte Inhalte in das Internet hochgeladen werden. Dies beträfe nicht nur Bücher, sondern auch Musikvideos, Fotos und Filme.

Was haben die Uploadfilter für eine Funktion?

Nach dem Willen der Politiker soll ein Uploadfilter verhindern, dass geschützte Inhalte für jedermann im Internet zugänglich gemacht werden. Uploadfilter sind Programme, die alle hochgeladenen Inhalte scannen und dann mit einer riesigen Datenbank vergleichen, ob schon jemand anderes das Recht an dem Text, dem Video oder der Musik hat. Ist dies der Fall, wird das Hochladen automatisch durch das Programm verhindert. Die Kritiker dieser Idee sehen durch diesen Prozess die Kultur des Internets in Gefahr. Denn ein Problem, was die Macher der Uploadfilter nicht bedacht haben, könnte sein, dass die Computerprogramme satirische Darbietungen oder Ironie nicht erkennen und diese Inhalte zu Unrecht gesperrt werden. Außerdem sieht dieser Personenkreis auch eine Gefahr im Overblocking. Dies bedeutet, dass die verantwortlichen Plattformen – weil nun haftbar – mehr Inhalte löschen und zudem dafür sorgen, dass an sich legale Inhalte gestoppt werden würden. Außerdem merken die Kritiker noch einen weiteren Punkt an. Sie befürchten, dass durch die Uploadfilter mehr Zensur möglich wird. Die Befürworter wettern jedoch streng gegen diese Argumente. Sie sind davon überzeugt, dass die Kontrolle angemessen und durchsichtig sein soll. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die EU das Overblocking verhindern will.

Wie will die EU das Overblocking verhindern?

Der im EU-Parlament beschlossene Artikel 13 weist in einem Passus ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regeln keineswegs dazu führen sollten, dass legale Nutzungen von Parodien oder Zitaten geblockt werden. Die Vorschrift gibt aber keine Auskunft darüber, wie das Vorhaben konkret umgesetzt werden soll. Dies sollen die einzelnen Mitgliedstaaten der EU für sich entscheiden. Ein anderer Punkt ist ebenfalls noch nicht geklärt. Die Parlamentarier möchten zwar, dass alle Inhalte, die hochgeladen werden, überprüft werden sollen; sie wehren sich aber gegen den Vorwurf, dass dies prinzipiell eine Überwachungsverpflichtung für die Plattformen ist. Falls doch in Ausnahmefällen legale Inhalte gelöscht werden sollten, bleibt dem Internetbenutzer immer noch die Möglichkeit, sich zu beschweren. Die Plattformen sind aufgefordert hierfür eine Art Beschwerdemechanismus zu entwickeln. Und wenn das nichts bringt, bliebe immer noch der Weg vors Gericht.

Warum erscheint es unmöglich, Lizenzen zu allen Werken zu erhalten?

Die beschlossene Fassung des Artikel 13 UrhG sieht auch vor, dass alle Plattformen, die hochgeladene Inhalte im Internet verbreiten, die Genehmigung der Rechteinhaber einholen. Dabei spielt die Größe der Plattform keine Rolle. Wenn die Betreiber nicht nachweisen können, dass sie die Lizenzen der veröffentlichten Inhalte haben, haften sie für das, was auf die Plattform hochgeladen wird. Die Rechteinhaber sind Urheber, die nicht nur in Europa, sondern überall auf der Welt leben. Alle diese Menschen um die entsprechenden Lizenzen zu bitten, dürfte keine leicht zu bewältigende Aufgabe sein. Dazu kommen noch die Kosten, die die Plattformen für die Lizenzen bezahlen müssen.

Welche Plattformen sind von der Neuregelung betroffen?

Es sind mehr Plattformen von der Fassung des Artikel 13 betroffen, als Goggle, Facebook und Co. An alle Netzbetreiber wendet sich die Vorschrift aber nicht. Anbieter, die nicht drei Jahre und mehr auf dem Markt sind (z.B. sogenannte Start-ups), die einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Zugriffe im Monat haben, haben weitaus geringere Vorschriften zu erfüllen. Es müssen aber alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Zusammenfassung

Der frisch beschlossene Urheberrechtsreform hat viel Staub aufgewirbelt. Kritiker der Vorschrift befürchten einen drastischen Einschnitt in das freie Internet. Durch die Uploadfilter würden möglicherweise auch ganz legale Uploads wie Satiren nicht von den Programmen erkannt werden und zu Unrecht gelöscht werden. Die Befürworter halten dagegen, dass das Löschen legaler Inhalte nicht das Ziel der Vorschrift sei. Es ist jedoch noch nicht ganz klar, wie man dies verhindern will.

In Deutschland steht noch nicht fest, wie die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Möglich wäre auch, dass die Uploadfilter gar nicht zum Einsatz kommen. Da diese Programme nicht ausdrücklich in der Richtlinie erwähnt werden, wäre die Möglichkeit zumindest rechtlich gegeben. Allerdings spräche schon die Fülle der hochgeladenen Inhalte gegen eine manuelle Prüfung der Nutzungsrechte. Diesem wollen die Politiker von der Regierung mit dem Einsatz eines digitalen Fingerabdrucks begegnen. Wenn jeder hochgeladene Inhalt mit einer persönlichen Kennung versehen wird, lässt sich dieser zweifelsfrei identifizieren und seinem Urheber zuordnen. Da dieser Punkt im Moment noch in der politischen Diskussion ist, bleibt abzuwarten, was sich daraus entwickelt.

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