Ausbildungsbetrieb wechseln: was ist zu beachten?

Häufige Gründe für den Wechsel des Ausbildungsbetriebes und mehr

Eine junge Frau mit dunklen Haaren sitzt vor dem Notebook und hat einen Kaffee-Becher auf dem Tisch
Wer mit dem Ausbildungsbetrieb unzufrieden ist, sollte keinesfalls den Kopf in den Sand stecken. Schließlich hält der Arbeitsmarkt unzählige Angebote bereit. Foto: SFIO CRACHO/Shutterstock.com

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum junge Menschen ihren Ausbildungsbetrieb wechseln, teilweise dazu gezwungen sind. In jedem Fall ist der Wechsel des Ausbildungsbetriebs die eindeutig bessere Alternative zu einem Ausbildungsabbruch. Denn dieser muss bei der Bewerbung für eine neue Ausbildungsstelle aufgrund der Wahrheitsverpflichtung angegeben werden. Mit einer abgebrochenen Ausbildung im Lebenslauf ist es deutlich schwieriger, eine Ausbildungsstelle zu finden.

Den Ausbildungsbetrieb wechseln – häufige Gründe

Zu den häufigsten Wechselgründen gehören:

  • Es stellt sich nach einer angemessenen Zeit heraus, dass die Vorstellungen vom gewählten Traumberuf nicht mit der Realität übereinstimmen.
  • Permanenter Streit mit dem Vorgesetzten, dem Chef oder Mobbing durch Kollegen.
  • Der Auszubildende stellt fest, dass die Anforderungen der Arbeit sein Leistungsvermögen übersteigen.
  • Es werden ständig unbezahlte Überstunden angeordnet.
  • Der Auszubildende wird nur zu Handlangerarbeiten eingesetzt nicht ausgebildet und nicht in seiner Arbeit eingewiesen.
  • Gehaltszahlung erfolgen regelmäßig verspätet, oder das Gehalt wird einbehalten oder lediglich teilweise ausgezahlt.
  • Sexuelle Belästigung.
  • Aus gesundheitlichen Gründen ist es dem Auszubildenden nicht möglich, die Ausbildung fortzusetzen.
  • Aus welchen Gründen auch immer, zieht die Familie vom Ausbildungsort weg, wobei auch der Auszubildende folgen muss.

Eine sich selbst auferlegte Bedenkzeit einhalten

Es ist kein Grund, wegen einer Lappalie einen Ausbildungsbetrieb zu wechseln oder gar die Ausbildung abzubrechen. Deshalb sollte sich der Auszubildende ausreichend Zeit nehmen, um seinen Wechselwunsch gründlich durchdenken zu können. Dabei sollte dem Betroffenen klar sein, dass bei allen zukünftigen Bewerbungsgesprächen immer wieder die Frage nach dem Warum auftauchen wird. Wird der Ausbildungsplatz gewechselt, weil die Eltern in eine andere Stadt gezogen sind, ist eine Erklärung einfach. Sind die Gründe Mobbing, Streit mit dem Chef, mangelhafte Ausbildung oder sexuelle Belästigung, muss dies dem vielleicht zukünftigen neuen Arbeitgeber haarklein dargelegt werden. Deshalb gilt als Grundregel für wechselwillige Auszubildende: Niemals in Eile handeln oder entscheiden!

Das Gespräch suchen

Will der Betroffene seinen Ausbildungsbetrieb wechseln, weil er sich aus betriebsinternen Gründen dazu veranlasst sieht, sollte zuerst das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Chef gesucht werden. In einer persönlichen Aussprache kann der Azubi auf die Einhaltung seiner Rechte bestehen, Mängel beanstanden und auf eventuelle Vertragsverletzungen hinweisen. Auf diese Weise lassen sich häufig Probleme aus der Welt schaffen, denn es ist für einen Ausbildungsbetrieb weder rühmlich noch einfach, einen Auszubildenden wegen Missständen im Betrieb zu verlieren. Besteht keine Möglichkeit die innerbetriebliche Situation zu ändern, ist es zu schwerwiegenden Vorkommnissen gekommen oder hat der Azubi festgestellt, dass der Beruf nicht seinen Vorstellungen entspricht, geht es daran, einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.

Wichtig: Vor dem Wechsel einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Es ist überaus wichtig, vor dem Aussprechen der Kündigung einen neuen Ausbildungsplatz sicher zu haben. Ist dies nicht der Fall und dem alten Ausbildungsbetrieb wurde bereits gekündigt, können Fehlzeiten im Ausbildungsjahr auftreten. Sind diese zu lang, wird von der Handwerkskammer und der Berufsschule das Ausbildungsjahr nicht anerkannt und muss deshalb wiederholt werden. Auch dies zieht bei zukünftigen Bewerbungsgesprächen regelmäßig Fragen nach sich, warum die Ausbildung ein Jahr länger als üblich gedauert hat.

Um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, sind die Jobbörsen, das Internet und die Arbeitsagentur die ersten Anlaufstellen. Auch Lehrer und Klassenkameraden an der Berufsschule können hilfreich sein. Dabei sollte der Ausbildungsplatz-Suchende umsichtig vorgehen. Gibt es bereits Probleme im Ausbildungsbetrieb und dieser erfährt durch Dritte zu früh von den Wechsel-Absichten, sind Konfliktsituationen vorprogrammiert.

Ist ein neuer Ausbildungsbetrieb gefunden, muss mit diesem geklärt werden, ob die bereits absolvierten Ausbildungsabschnitte anerkannt werden. Diese Klärung muss auch mit der Berufsschule erfolgen, insbesondere dann, wenn der Ausbildungsplatz-Wechsel mit dem Umzug in ein anderes Bundesland verbunden ist. Dabei kann ein Beratungsgespräch mit der Arbeitsagentur, mit dem Ausbildungsberater der Gewerkschaft und mit der Handwerkskammer hilfreich sein.

Korrekt den Ausbildungsbetrieb wechseln

Den Ausbildungsbetrieb wechseln und somit den Ausbildungsvertrag kündigen, kann nach Ablauf der Probezeit gemäß BBiG §22 nur, wer einen wichtigen Grund vorbringen kann. Diese Art der Beendigung eines Ausbildungsvertrages wird auch fristlose Kündigung genannt. Eine ordentliche Kündigung ist nur bei Wahrung einer Frist von vier Wochen möglich. Die beste Alternative für beide Seiten, also für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden, ist ein Aufhebungsvertrag. In diesem wird festgehalten, dass in beiderseitigem Einverständnis die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses aufgehoben wird. Ist der Auszubildende minderjährig, sind für den Abschluss des neuen Ausbildungsvertrages, die fristlose oder fristgerechte Kündigung oder den Aufhebungsvertrag die Unterschriften beider Elternteile notwendig.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung

Um sofort den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist eine fristlose Kündigung notwendig. Dazu muss der Azubi wichtige Gründe anführen können. Zu denen gehören sexuelle Belästigung, gravierende Verstöße gegen die Arbeitsplatz-Schutzbestimmungen, Überstunden, die nicht entlohnt werden, vollständig oder teilweise vorenthaltene Gehaltszahlungen, regelmäßig deutlich zu spät eingehende Gehaltszahlungen, Diskriminierung sowie Mobbing. Es ist der Auszubildende in seinem Fall unsicher, findet er Rat beim Obmann der Handwerkskammer, beim Ausbildungs-Beauftragten, bei der Arbeitsagentur, dem Vertrauenslehrer an der Berufsschule und nicht zuletzt bei der Gewerkschaft. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass jeder Auszubildende und Arbeitnehmer, der von sich aus einem bestehenden Vertrag kündigt, damit rechnen muss, dass ihm das Arbeitsamt eine Sperre auf das Arbeitslosengeld auferlegt.

Nach der Kündigung – Rechte einfordern

Will ein Azubi den Ausbildungsbetrieb wechseln, weil ihn Probleme an seinem Arbeitsplatz dazu gezwungen haben, sollte er dennoch darauf achten, dass ihm alle zustehenden Leistungen gewährt werden. Bei einer glücklichen Trennung ist dies generell eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses, stehen dem Azubi zu:

  • Die vollständige Aushändigung seiner Arbeitspapiere.
  • Das Gehalt in voller Höhe bis zum letzten Ausbildungstag.
  • Eine finanzielle Vergütung für eventuell verbleibende Tage von Resturlaub.
  • Die Auszahlung aller Überstunden
  • Ein vollständiges Arbeitszeugnis
  • In Einzelfällen kann ein Schadenersatz verlangt werden.

Haben Probleme in der Firma dazu geführt, dass der Azubi den Ausbildungsbetrieb wechseln will, bietet häufig das Arbeitszeugnis neues Konfliktpotenzial. Um dem Arbeitgeber bereits im Voraus den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist es eine weise Entscheidung, wenn der Auszubildende ein einfaches Arbeitszeugnis ohne Benotungen verlangt.

Fazit

Sind alle Belange mit dem alten Ausbildungsbetrieb geklärt, Die Anerkennung der bisher geleisteten Ausbildungszeit ist geregelt und der neue Ausbildungsvertrag ist unterzeichnet, dann kann sich der Azubi wieder ganz auf seine Ausbildung konzentrieren. Dabei sollte der Auszubildende beachten, dass auch sein neuer Ausbildungsvertrag wieder eine Probezeit enthält.

Es ist über aus wichtig, dass Auszubildende die Möglichkeit haben, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mobbing, sexuelle Belästigung, Schikane, Vorenthaltung von Gehalt oder gefährliche Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen. Dann sollten junge Menschen ihren Mut zusammennehmen und so schnell als möglich den Ausbildungsbetrieb wechseln. So schnell als möglich soll heißen, dass der Wechsel des Ausbildungsbetriebes immer gut vorbereitet sein muss, damit der Auszubildende für sich selbst keine Nachteile schafft.

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