Ausbildungsnachweise nachschreiben: So geht’s schneller

Ein junger Mann sitzt verzweifelt vor einem Heft und hält sich die Hände vor das Gesicht
Beinahe jeder Azubi kennt das: Irgendwann kommt der Tag, an dem das Berichtsheft eingefordert wird. Dann heißt es: Ausbildungsnachweise nachschreiben. Foto: TheVisualsYouNeed/Shutterstock.com

Jeder kennt es noch aus seiner eigenen Ausbildungszeit, aber offiziell hat es natürlich nie jemand gemacht. Irgendwann kommt aber immer der Zeitpunkt, an dem man Ausbildungsnachweise nachschreiben muss, sei es für 1 Woche, 1 Monat oder gar ein ganzes Jahr.

So kann man die Ausbildungsnachweise am schnellsten nachschreiben …

Um sich nicht für jeden Tag etwas neues einfallen lassen zu müssen, hat es sich bewährt, wenn man die Einträge aus anderen Ausbildungsnachweise in beliebiger Reihenfolge kopiert. Dabei sollten diese Einträge in erster Linie Tätigkeiten ausführen, die eher im normalen Rahmen der Ausbildungstätigkeiten liegen. Praktika oder sonstige Arbeiten, die eher in Ausnahmefällen aufgetreten sind, sollten dabei außen vor gelassen werden.

Beispiel:

Man nimmt sich Ausbildungsnachweis Nr. 3 und kopiert von dort die Tätigkeit X heraus. Nun nimmt man Ausbildungsnachweis Nr. 5 und kopiert wieder Tätigkeit X heraus. Das führt man jetzt so lange fort, bis man den Ausbildungsnachweis gefüllt hat.

AchtungDiese Art das Berichtsheft “nachzuschreiben” wird natürlich nicht empfohlen und gilt als absolute Notlösung. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung.

Weitere Möglichkeiten Ausbildungsnachweise nachzuschreiben:

  • Andere Auszubildende nach dem Berichtsheft fragen
  • Die Nachweise mit allgemein gültigen Tätigkeiten füllen, die auf jeden Tag zutreffen
Links:

4 Kommentare

  1. Hallo Marvin,

    ich vermisse in deinem Artikel den Hinweis, dass ein “Nachschreiben” des Berichtshefts zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann.

    Und auch wenn viele Prüflinge das Berichtsheft nur als lästige Pflicht ansehen, möchte ich betonen, dass sie es ausschließlich für sich selbst führen. Niemand außer den Azubis hat etwas vom Ausbildungsnachweis. Er ist die einzige Möglichkeit für einen Azubi, nachzuweisen, dass er oder sie im Unternehmen nicht richtig ausgebildet wird (falls das der Fall ist).

    Davon einmal abgesehen gibt es durchaus Prüfungsausschüsse (ich selbst sitze in einem, allerdings für Anwendungsentwickler), die sehrwohl die Berichtshefte ihrer Prüflinge lesen und Ungereimtheiten erkennen können (Beispiel: Abschlussprojekt wurde nicht in der vorgesehenen Zeit umgesetzt). Und sollte herauskommen, dass das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt wurde (wozu jeder Prüfling nach §43 BBiG verpflichtet ist), ist die Prüfung nicht bestanden und man darf in einem halben Jahr noch einmal antreten.

    Ich würde also definitiv davon abraten, die Pflicht zum Führen des Ausbildungsnachweises zu umgehen und per “Copy & Paste” die Seiten zu füllen. Die Prüfer leben nicht hinter dem Mond!

    Viele Grüße!
    Stefan

    • erfahrungsgemäß leben Sie nicht hinter dem Mond, jedoch fällt es tatsächlich so gut wie nie auf, wenn sich nicht alle 2 Wochen ähneln! Dass es für den Auszubildenden ist mag in der Theorie sein, in der Praxis ist es allerdings eher lästig und trifft fast überall auf Unverständnis! Zumal kaum ein AZUBI dieses Berichtsheft nachweislich als Hilfe hatte, dass es an der Ausbildung lag (Nichtbestehen der Prüfung)
      Ich rede hier aber eher aus den Handwerkserfahrungen!
      Kleiner Hinweis: Für “Umschüler” in einer Ausbildung ist dieses Heft tatsächlich nicht zwingend Pflicht! Ich spreche es an, da es bei mir genau der Fall ist !;)

      Viel Wind, für zum Schluss wenig Aufmerksamkeit auf das Heft.

    • Der Ausbildungsnachweis ist eine Zeitverschwendung und gar, eine Frechheit. Wann werdet Ihr Lehrer lernen, dass die Berichtshefte nie zu irgendwas beigesteuert haben und und die Zeit nur unnötig gestört und gestresst haben.

  2. Wenn die Nachweise nur für uns Azubis wären, dann würde man die nicht zur Prüfung verlangen. Jeder ist seines Glückes Schmied, ich finde also man sollte den Nachweis auch zur Prüfung nicht abverlangen. Wenn man nicht ordentlich ausgebildet wird, gäbe es dann immernoch die Möglichkeit diesen zu führen und vorzuzeigen. Ich zB mach meine Ausbildung super, hab auch einen prima Betrieb, aber ich habs nunmal nicht mit meiner Schriftart. Und nur deswegen muss ich mir sorgen machen, dass ich 3 Jahre fürn A geschrieben hab und nicht zur Prüfung zugelassen werde. Ich gebe dem vorhergehenden Kommentar also völlig recht: “[…] gar, eine Frechheit.”

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.