Datenschutzbeauftragter: Warum wird dieser für Firmen immer wichtiger?

Ein Schloss vor blauem Hintergrund
Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ist das Thema Datenschutz in Unternehmen wieder sehr präsent. Foto: JanBaby/Pixabay.com

Digitale Daten entwickeln sich im 21. Jahrhundert für Unternehmen immer mehr zu einer wertvollen Ressource. So sorgt die zunehmende Implementierung von Digitaltechnik dafür, dass immer mehr Daten erhoben und gespeichert werden müssen. Die große Datenflut geht dabei allerdings mit einer massiven Gefährdung für den Datenschutz einher. Doch wie können sich Unternehmen davor schützen?

Warum gewinnt der Datenschutz im privaten und unternehmerischen Bereich immer mehr an Bedeutung?

Egal ob betriebliche Projektarbeiten oder privater Terminkalender: In der modernen Welt werden zunehmend alltägliche Prozesse mit der Hilfe von digitalen Technologien durchgeführt. Wie in den genannten Beispielen handelt es sich bei den gespeicherten Daten dabei nicht selten um persönliche Informationen mit Personenbezug. Geraten diese in die falschen Hände, so kann das schnell negative Konsequenzen für den Nutzer bzw. das Unternehmen haben. So können digitale Informationen nicht nur schnell verbreitet sondern auch oft sehr einfach gestohlen werden. Die Folgen können dabei von einer ungewollten Profilerstellung bis hin zur geschäftsschädigenden Wirtschaftsspionage reichen. Aus diesem Grund sollten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ein strenges Augenmerk auf die Sicherheit ihrer eigenen Daten legen.

Welche Konsequenzen kann ein fahrlässiger Umgang mit Daten für Unternehmen haben?

Gerade für Unternehmen wie beispielsweise etwa Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleiter oder klassische Industrieunternehmen für Pumpentechnik, Chemikalien oder Automobile kann die unzureichende Handhabung des Datenschutzes folgenschwere Auswirkungen haben. Neben der Gefahren eines Datenmissbrauches wie zum Beispiel durch Konkurrenzunternehmen, drohen hier ebenfalls rechtliche Konsequenzen. So hat sich die EU jüngst zur Aufgabe gemacht, das Datenschutzrecht gründlich zu reformieren. Vor allem für Unternehmen ergeben sich aus der neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) viele neue Auflagen, die bei Missachtung empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen können. Aufgrund der Vielfalt der Vorschriften sehen sich zahlreiche Unternehmen derzeit mit dem Management des Datenschutzes überfordert, da die neuen Regelungen sie mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontieren.

Was für Vorteile bringt Unternehmen in diesem Zusammenhang ein Datenschutzbeauftragter?

Der immer komplexer werdende Datenschutz führt zwangsläufig dazu, dass Unternehmen diese Aufgabe nicht mehr nebenbei bewältigen können. Aus diesem Grund haben sich in der Vergangenheit viele Unternehmen dazu entschieden spezielles Fachpersonal zu engagieren, welches sich ausschließlich mit dem Thema des Datenschutzes beschäftigt. Heute sieht der Gesetzgeber nach § 38 BDSG vor, dass jeder Betrieb, in dem mehr als mindestens 10 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Grundsätzlich muss der bestellte Datenschutzbeauftragte Fachkenntnisse in Bereichen wie unter anderem Recht, EDV/IT und BWL aufweisen. Darüber hinaus besitzt ein guter Datenschutzbeauftragter ebenfalls diverse Soft-Skills wie beispielsweise Einfühlungsvermögen oder ein feines Gespür in Bezug auf Risikoeinschätzungen.

Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte zu erledigen und gibt es Alternativen zu einer innerbetrieblichen Lösung?

Alle Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten lassen sich grundsätzlich aus dem Datenschutzgesetz ableiten. Zu den Kernaufgaben gehören zum Beispiel die Kontrolle der Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen sowie die Wahrung der Rechte von Betroffenen. Weiterhin muss der Datenschutzbeauftragte Vorabkontrollen durchführen und organisatorische Aufgaben übernehmen. Auch die Bearbeitung von fachlichen Anfragen sowie die Beratung von Geschäftsführungen und Mitarbeitern fallen in das Arbeitsfeld dieser Position. Alle Unternehmen, die dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung unterliegen, können einen Datenschutzbeauftragten ebenfalls aus externen Quellen bestellen. Wie oft ein solcher Fachmann bestellt werden muss, ist in der Praxis sehr stark von der Gesetzgebung auf Landesebene abhängig.

Was gibt es abschließend zum Thema zu sagen?

Das Engagement eines Datenschutzbeauftragten macht für Unternehmen nicht nur die Wahrung des Datenschutzes deutlich einfacher, sondern ist in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem das Bestellen einer externen Kraft ist hier für viele Betriebe eine unkomplizierte sowie kostengünstige Lösung.

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