Degressive Abschreibung: Definition, Beispiele, Formeln

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Degressive Abschreibung Dollarzeichen
Die degressive Abschreibung ist eine Form der planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens eines Unternehmens. Foto: HelloRF Zcool/Shutterstock.com

Die degressive Abschreibung, die auch als Buchwertabschreibung oder kurz degressive AFAbekannt ist, ist neben der linearen Abschreibung und der Leistungsabschreibung eine Form der planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens eines Unternehmens. Man unterscheidet hierbei zwischen der geometrisch-degressiver Abschreibung und der arithmetisch-degressiver Abschreibung.

Degressive Abschreibung: Definition

Während bei der linearen Abschreibung die Aufwendungen für die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes bei der Anschaffung berechnet werden und über die gesamte Nutzungsdauer konstant bleiben zeichnet sich die degressive Abschreibung durch eine jährliche Neukalkulation des Abschreibungsbetrages aus. Man geht hierbei nur im ersten Jahr von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gutes als Berechnungsgrundlage aus. In den folgenden Jahren wird der Abschreibungssatz von dem Restbuchwert des Gutes berechnet. So ergibt sich, dass die Abschreibungsbeträge im ersten Jahr der Nutzung bei einer degressiven Abschreibung deutlich höher ausfallen als wäre die lineare Abschreibung gewählt worden. Im Laufe der Jahre sinken sie jedoch aufgrund des ebenfalls sinkenden Restbuchwertes immer weiter.

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung verringert sich der Buchwert in jedem Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt so im Gegensatz zur linearen Abschreibung ein Restbuchwert stehen. An dem Punkt, an dem der Abschreibungsbetrag, der sich aus einer linearen Abschreibung ergeben würde höher ist als der Betrag in der geometrisch-degressiven Abschreibung wird in der Regel die Abschreibungform von degressiv in linear geändert. Der Abschreibungsbetrag für die Restlaufzeit wird gemäß einer linearen Abschreibung berechnet. So ergibt sich am Ende doch ein Buchwert von 0 Euro bzw. der symbolische 1 Euro.

Die Methode der arithmetisch-degressiven Abschreibung, bei der die Differenz der Abschreibungsbeträge in jedem Jahr gleichbleibend ist, sodass das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben ist, ist in der Praxis eher unüblich. Für Anschaffungen nach dem 31.12.2010 ist die degressive Abschreibung steuerlich nicht mehr zulässig.

Formel für die geometrisch-degressive Abschreibung im ersten Jahr der Nutzung:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert x Abschreibungsprozentsatz

in den Folgejahren:

Abschreibungsbetrag = Restbuchwert x Abschreibungsprozentsatz

Formel für die arithmetisch-degressive Abschreibung:

Degressionsbetrag d = Anschaffungswert / Summe der Jahresziffern)

Beispiel für die degressive Abschreibung

Ausgangssituation

Unternehmer A schafft ein Wirtschaftsgut zu einem Netto-Anschaffungspreis von 150.000 EUR an. Der Abschreibungsprozentsatz beträgt 20 %. Die Nutzungsdauer ist auf 5 Jahre festgelegt.

Beispiel der geometrisch-degressiven Abschreibung

Jahr Buchwert Abschreibungsbetrag Restbuchwert
1 150.000 EUR 30.000 EUR 120.000 EUR
2 120.000 EUR 24.000 EUR 96.000 EUR
3 96.000 EUR 19.200 EUR 76.800 EUR
4 76.800 EUR 15.360 EUR 61.440 EUR
5 61.440 EUR 12.288 EUR 49.152 EUR

Der Restbuchwert nach der Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt in diesem Fall also 49.152 EUR. Man wäre hier jedoch in der Regel bereits ab dem zweiten Jahr der Nutzung auf die lineare Abschreibung umgestiegen, da hier der Abschreibungsbetrag im Jahr höher gewesen wäre und das Gut am Ende der 5 Jahre komplett abgeschrieben gewesen wäre.

Beispiel der arithmetisch-degressiven Abschreibung

Degressionsbetrag = Anschaffungswert/Summe der Jahresziffern

= 150.000 EUR/(5 + 4 + 3 + 2 + 1)
= 150.000 EUR/15
= 10.000 EUR

Jahr Buchwert Abschreibungsbetrag Restbuchwert
1 150.000 EUR 10.000 EUR x 5 = 50.000 EUR 100.000 EUR
2 100.000 EUR 10.000 EUR x 4 = 40.000 EUR 60.000 EUR
3 60.000 EUR 10.000 EUR x 3 = 30.000 EUR 30.000 EUR
4 30.000 EUR 10.000 EUR x 2 = 20.000 EUR 10.000 EUR
5 10.000 EUR 10.000 EUR x 1 = 10.000 EUR 0 EUR

Das angeschaffte Gut ist nach den 5 Jahren vollständig abgeschrieben.

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