DSL-Anbieter wechseln – auch trotz laufendem Vertrag!

DSL-Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln mittels Sonderkündigungsrecht

Eine Frau reißt die Hände hoch und jubelt
Es gibt Mittel und Wege, um bei totaler Unzufriedenheit den DSL-Vertrag außerordentlich kündigen zu können. Foto: HBRH/Shutterstock.com

Wie Sie, trotz laufendem Vertrag, ihren DSL-Anbieter wechseln und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.

DSL-Störungen gehören mittlerweile fast schon zum Alltag. Sie wollen mal eben noch eine wichtige E-Mail schreiben und plötzlich ist das Internet weg. Ohne Internet ist es dann auch schwer sich zu beschweren und selbst wenn Sie eine passende Hotline finden, kostet die meist noch viel Geld und lässt Sie in der Warteschleife zurück. Ziemlich ärgerlich und unnötig, denn andere DSL-Anbieter, so hören Sie immer wieder von Freunden, haben solche Ausfälle nicht.

Sie möchten also Ihren DSL-Anbieter wechseln, haben aber einen laufenden Vertrag, der Sie entsprechend bindet? Wie Sie dennoch ihren Internetanbieter wechseln können, klären wir jetzt noch einmal genauer und verraten Ihnen clevere Tricks, damit Sie ihren Vertrag außerordentlich kündigen können.

Konditionen vergleichen und DSL-Anbieter wechseln

Übrigens unterscheiden sich die meisten DSL-Anbieter heutzutage kaum noch voneinander, abgesehen von ihrem Service. Hier mal ein Vergleich, der Zeigt, dass Kosten und Leistungen bei den meisten DSL-Anbietern nahezu identisch sind.

Für den Vergleich wurden jeweils ähnliche Leistungspakete gewählt:

Internetanbieter DSL-Paket DSL-Geschwindigkeit Preis
Deutsche Telekom MagentaZuhause S Empfehlung Download: 16 Mbit
Upload: 2,4 Mbit
19,95 Euro
für 6 Monate
Danach: 34,95 Euro
Unitymedia 2 Play Start 30 Download: 30 Mbit
Upload: 3 Mbit
19,99 Euro
für 12 Monate
Danach: 29,99 Euro
1und1 DSL 16 Download: 16 Mbit
Upload: 1 Mbit
14,99 Euro
für 12 Monate
Danach: 29,99 Euro
Vodafone Internet & Phone DSL 16 Download: 16 Mbit
Upload: 1 Mbit
19,99 Euro
für 12 Monate
Danach: 29,99 Euro
o2 o2 My Home S Download: 10 Mbit
Upload: 2,4 Mbit
14,99 Euro
für 12 Monate
Danach: 24,99 Euro

DSL-Vertrag außerordentlich kündigen

Das Problem, welches bei einem DSL-Anbieter fast immer besteht, ist die lange Vertragslaufzeit und der schlechte Service. Viele Anbieter versuchen alles über das Telefon zu regeln und hinterher fragt man sich als Kunde, ob die gebuchte Leistung überhaupt jemals so abgesprochen war. Wer nichts schriftlich hat, hat am Ende auch nichts in der Hand.

Als erstes gilt daher immer: Wenn Sie bei einem DSL-Anbieter kündigen möchten oder den DSL-Anbieter wechseln wollen, sollten Sie das immer über die Formulare im Internet erledigen und niemals via das Telefon. So erhalten Sie stets eine Bestätigung per E-Mail und können alle Absprachen für Ihre Unterlagen entsprechend ausdrucken.

Laufzeit von DSL-Verträgen
Unabhängig vom jeweiligen DSL-Anbieter, werden DSL-Verträge in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Die Verträge verlängern sich außerdem automatisch, um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei immer schriftlich geschehen, am besten per Einschreiben, da die DSL-Anbieter Ihnen die Kündigung gerne mal erschweren oder unverschämt lange für die Bearbeitung brauchen.
Möchten Sie den Vertrag mit ihrem DSL-Anbieter vorzeitig beenden, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür gibt es das sogenannte Sonderkündigungsrecht, was aber nur in ganz bestimmten Fällen greift. Schauen wir uns diese Fälle also mal etwas genauer an. Vielleicht haben Sie ja längst die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht bei ihrem DSL-Anbieter in Anspruch zu nehmen.

DSL-Anbieter wechseln via Sonderkündigungsrecht

Eine Übersicht über alle Formen des Sonderkündigungsrechts für den Wechsel des DSL-Anbieters.
Es gibt Situationen, in denen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und der DSL-Anbieter gewechselt werden kann. Grafik: itsystemkaufmann.de

Ein DSL-Vertrag kann auch vor Ablauf der 24-Monatigen Mindestvertragslaufzeit fristlos gekündigt werden. Fristlos bedeutet in diesem Falle, ohne die Einhaltung einer bestehenden Kündigungsfrist. Damit wird dem DSL-Anbieter außerordentlich, also trotz einem laufendem Vertrag, gekündigt, was wie erwähnt, aber leider nur in Ausnahmefällen gestattet ist.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Das Sonderkündigungsrecht greift immer dann, wenn der DSL-Anbieter seine Bedingungen ändert. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise stark überarbeitet, haben Sie als Kunde immer die Möglichkeit, diesen neuen Bedingungen zu widersprechen und von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das gilt also auch für sich plötzlich ändernde Preise, sowie andauernde Störungen, bei denen die eigentliche Leistung (der Internetzugang) nicht mehr erbracht wird oder aber eine Preiserhöhung dafür sorgt, dass sich die Bedingungen stark ändern. In solchen Fällen haben Sie dann das Recht außerordentlich zu kündigen und können somit auch ihren DSL-Anbieter wechseln.

Sonderkündigungsrecht bei Internetausfall

Werden vom DSL-Anbieter nicht die Leistungen erbracht, die vertraglich zugesichert sind (z. B. Internetgeschwindigkeit), ist rechtlich ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Hier sollten Sie als Kunde allerdings immer erst eine sogenannte Nachbesserung einfordern, dem DSL-Anbieter also die Möglichkeit zur Behebung der Probleme geben. Gelingt es dem Anbieter dann nicht, die bestehenden Probleme zeitnah zu lösen und vollständig zu beseitigen, haben Sie das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und können anschließend auch den DSL-Anbieter wechseln.

Eine Familie, zwei Kinder und zwei Erwachsene, tragen Umzugskartons
Wer umzieht und am neuen Anschlussort nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite erhalten kann, kann Sonderkündigungsrechte wahrnehmen. Foto: style-photographs/bigstockphoto.com

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Auch ein Umzug kann dafür sorgen, dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Ziehen Sie beispielsweise an einen anderen Wohnort, an denen ihr aktueller DSL-Anbieter seine Leistungen nicht erbringen kann, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Damit Sie im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht erhalten, muss die DSL-Prüfung des Anbieters am neuen Wohnort allerdings negativ ausfallen. Wird am neuen Wohnort also nur eine niedrigere Bandbreite für den Internetanschluss gestattet, besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Anschließend dürfen Sie den DSL-Anbieter wechseln, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Sonderkündigungsrecht bei Tod

Selbstverständlich besteht auch bei einem Todesfall die Möglichkeit, den DSL-Vertrag zeitnah und vollständig aufzulösen. Angehörige müssen in solch einem Fall lediglich den Totenschein beim DSL-Anbieter vorlegen und um die sofortige Auflösung des Vertrages bitten. Hier wird ihnen wohl kein DSL-Anbieter Probleme machen, da Sie es in solch einem Fall schon schwer genug haben.

Sonderkündigungsrecht aus Kulanz

Natürlich ist es auch immer möglich, mit dem jeweiligen DSL-Anbieter eine kulante und friedliche Lösung zu erarbeiten. Verstirbt ein Kunde zum Beispiel, geht in die Insolvenz oder wandert in das Ausland aus, ist davon auszugehen, dass der DSL-Anbieter eine Kulanzlösung findet, mit der beide Parteien zufrieden sein können.

Bei einer Insolvenz ist übrigens auch der DSL-Anbieter oftmals an einer schnellen Kündigung des Vertrages interessiert. Eventuelle Genehmigungen vom Insolvenzverwalter müssen dennoch erbracht werden, damit eine Sonderkündigung auch ihre rechtliche Wirkung entfalten kann. Auch bei einem Umzug ins Ausland, sind entsprechende Nachweise zu erbringen, um dem DSL-Anbieter zu beweisen, dass alles den Tatsachen entspricht.

Mein persönlicher Fall mit einem DSL-Anbieter

Bei mir war das Problem mit meinem DSL-Anbieter ein ganz ähnliches. Die Leidenszeit zog sich dabei beinahe über die gesamte Vertragslaufzeit von zwei Jahren hinweg. Welcher DSL-Anbieter mich dabei enttäuscht hat, lasse ich aufgrund der rechtlichen Lage jetzt mal außen vor.

Jedenfalls führte ich ein Telefonat nach dem anderen, ärgerte mich dabei über die teure Service Hotline und bekam in so gut wie allen Fällen weder Hilfe, noch eine freundliche Beratung. Alles ziemlich ärgerlich. Die logische Konsequenz für mich war der Entschluss, dass ich mir all das nicht mehr gefallen lasse und endlich den DSL-Anbieter wechseln werde.

Als Kunde nur noch unzufrieden

Besonders frustrierend empfand ich während dieser Zeit, dass die Service Hotline des DSL-Anbieters zum einen immer wieder Geld kostete und zum anderen nicht an einer Problemlösung interessiert war. Es schien fast so, als solle mich die Hotline als Kunde nur beruhigen, während sich absolut niemand beim DSL-Anbieter für mein Problem interessierte.

Am Ende stand ich daher immer alleine da, ohne eine Chance die Probleme mit dem Internet selbst zu lösen. Während sich im Internet die Beschwerden häuften, gab mein DSL-Anbieter nie eine Störung zu und frühstückte mich mit Standard-Floskeln ab, wie etwa:

  • Haben Sie das Modem neugestartet?
  • Blinkt die LED für den aktiven DSL-Betrieb?
  • Gibt die Telefonleitung ein Signal zurück?

Natürlich hatte ich vor dem Anruf aber längst ein Eigenverschulden ausgeschlossen und alles mir Mögliche getan, um einen Fehler meinerseits vollständig ausschließen zu können.

Konditionen der DSL-Anbieter

Nachdem ich mich eine ganze Zeit lang von dem DSL-Anbieter mies habe behandeln lasse, riss mir endgültig der Geduldsfaden. Ich hatte keine Lust mehr auf das ständige Hin-und-her, die andauernden Internetausfälle zu Spitzenzeiten und Probleme, immer dann, wenn dringend etwas im Internet erledigt werden musste. Als dann mal wieder das Internet ausfiel, als ich gerade ein wichtiges Kundengespräch bei Skype führte, reichte es mir endgültig.

Nach zwanzig Monaten Vertragslaufzeit, also kurz vor Ende, schaute ich mich deshalb nach einem alternativen DSL-Anbieter um und musste feststellen, dass eigentlich alle Anbieter den gleichen »Müll« liefern. Volumenbeschränkungen, zum Beispiel, die absolut nicht mehr in unsere heutige Zeit passen, wo wir Filme per Streaming schauen und Fotos in der Cloud speichern. Dass die angegebene DSL-Geschwindigkeit häufig gar nicht garantiert wird, sondern lediglich dem Maximum entspricht, ist dabei ebenso ärgerlich, wie spezielle Ausnahmen oder Sonderleistungen der verschiedenen DSL-Anbieter.
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Mein Fazit zum DSL-Anbieter-Wechsel

Ich mache es kurz: Persönlich habe ich mich, nach ausführlicher Recherche, für den DSL- und Telefonieanschluss von Unitymedia entschieden. Aus dem Bekanntenkreis hörte ich diesbezüglich nur Positives und von Verbindungsabbrüche oder Störungen, konnte mir glücklicherweise niemand berichten. Darüberhinaus ist die DSL-Geschwindigkeit wesentlich konstanter und höher, da das Internet über die Kabel-Leitung läuft.

Was mich zu einem Wechsel, noch vor Ende der Vertragslaufzeit, bewogen hat? Unitymedia ist recht kulant und berechnet bei Kunden, die ihren DSL-Anbieter wechseln wollen, die Gebühren erst dann, wenn der Vertrag beim alten Anbieter vollständig ausgelaufen ist. Das Angebot von Unitymedia ist dabei aber schon vor dem eigentlichen Ablauf nutzbar. Damit ist möglich, dass Kunden den DSL-Anbieter wechseln, obwohl der entsprechende Vertrag beim Alten noch besteht. Und es kommt noch besser! Unitymedia übernimmt dabei sogar die Kündigung beim alten DSL-Anbieter und sortiert auf Wunsch auch sämtliche Rufnummern, sodass sich für Sie als Kunde im Grunde rein gar nichts ändert.

Nach der Eingabe aller Daten, ist es nur noch erforderlich, einen Nachweis über den Vertrag mit Ihrem alten Anbieter an Unitymedia zu senden. Kurz darauf bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung per Post, die alle weiteren Hinweise zur Einrichtung und Aktivierung ihrer neuen Internetleitung enthält. Die Lieferung der Hardware, also beispielsweise eine FritzBox, erfolgt schon kurz darauf.

Jedenfalls bin ich persönlich froh, all den Ärger endlich überwunden zu haben. Ich hoffe, mit meinen Tipps und Tricks, ist auch Ihnen geholfen. Vielleicht möchten Sie ebenfalls ihren DSL-Anbieter wechseln und meine Erfahrungen helfen Ihnen dabei.

7 Kommentare

  1. Du schreibst”Das Angebot von Unitymedia ist allerdings schon vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit beim alten Anbieter nutzbar.”

    Grundsätzlich stellt sich mir eine technische Frage. Unter was für Bedingungen kann man zwei DSL Angebote gleichzeitig nutzen.

    Also ginge Angebot 1 und 2: DSL-Telephoneitung? Ginge, von dem ich zwar ausgehe: Angebot 1:DSL-Telephonleitung Angebot 2: Kabelnetz?

    • Hallo Stephan,

      in dem Fall wäre es so, dass Unity Media über Kabel genutzt wird und der andere Anbieter über die herkömmliche Telefonleitung.

      VG

  2. Ich kann jedem nur empfehlen, in regelmäßigen Abständen den DSL-Anbieter zu wechseln. Das hat vor allem den Grund, dass man immer sehr attraktive Neukunden-Angebote bei den anderen Anbietern bekommt!! Probiert es aus 🙂

  3. Wir sind kürzlich von 1und1 zur Telekom gewechselt und bisher mehr als zufrieden. Wir hatten vorher 50er DSL und meistens nicht mehr als 16Mbit Downloadrate. Seitdem wir bei der Telekom sind, haben wir fast immer die vollen 50Mbit!!!

  4. Ich kann nur jedem empfehlen, ein paar Euro mehr pro Monat zu investieren. Seitdem wir von 1und1 zur Telekom gewechselt sind, haben wir weitaus weniger Probleme, was Störungen etc. angeht. Ich würde jederzeit wieder den DSL Anbieter wechseln!

  5. Mein Kollege hat neulich seinen Internetprovider gewechselt und ist nun viel zufriedener. Zudem zahlt er etwas weniger. Danke für die Tipps, wie man auch trotz eines laufenden Vertrags evtl. vorzeitig wechseln kann. Ich werde das nun mal gleich in Angriff nehmen!

  6. Ich bin seit über 25 Jahre bei 1und1 leider geht nicht mehr nur Problem und das Cool Center sind unfreundlich als Kunden hast nicht mehr zu Sache, ist wie Mafia metod scheiss auf 1und1

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