Erste Hilfe im Betrieb: Wie viele Erste-Hilfe-Koffer müssen vorhanden sein?

Mitarbeiter steht vor Erste Hilfe Koffer
Foto: konradhfh/pixabay.com

Der Arbeitsschutz in Deutschland hat hohe Priorität – und das nicht ohne Grund. Denn beispielsweise im Jahr 2020 wurden bundesweit 760.492 Arbeitsunfälle registriert. Es ist also nicht verwunderlich, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Allerdings lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Sie haben die Eigenart, unerwartet und plötzlich aufzutreten. Aus diesem Grund müssen Betriebe Erste-Hilfe-Koffer und weitere Materialien vorhalten. In welcher Anzahl diese vorhanden sein müssen, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen und was darin enthalten sein muss, erläutert der nachfolgende Artikel.

Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Es ist gesetzlich normiert, dass Unternehmen ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen haben. Festgelegt ist dies unter anderem im Arbeitsschutzgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und zu verbessern. Das bedeutet: Unternehmer müssen auch präventiv tätig werden. Dies begründet sich auf den Umstand, dass sie die Verantwortung für die Arbeitnehmer tragen.

Zur Prävention zählt alles, was ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Neben dem Bereithalten hochwertiger Erste Hilfe Koffer können, beziehungsweise müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, wie beispielsweise:

Pflicht für Erste Hilfe Koffer im Betrieb

Insbesondere das Vorhalten von Verbandmaterial in Erste-Hilfe-Koffern ist besonders wichtig. Denn: Ohne geeignetes Material ist das Leisten von Erster Hilfe infolge von Unfällen nicht möglich. Die Pflicht zum Bereithalten der sogenannten Verbandskästen im Betrieb regeln die nachfolgenden Vorschriften:

  • Verordnung über Arbeitsstätten
  • DGUV-Vorschrift 1 zur Unfallverhütung: “Grundsätze der Prävention”
  • Technische Regel für Arbeitsstätten: ” Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe”

Somit muss jeder Betrieb über ausreichend Erste-Hilfe-Material verfügen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Verbandskästen gesetzeskonform aufbewahrt werden und die Beschäftigten deren Standorte kennen. Auch die Befähigung zur Durchführung von Erste Hilfe Maßnahmen sollte bestehen.

Wie viele Erste-Hilfe-Koffer müssen in einem Betrieb vorhanden sein?

Die Anzahl der im Betrieb vorzuhaltenden Verbandskästen hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab:

  • Der Betriebsgröße und Anzahl der Mitarbeiter
  • Der Organisation des betrieblichen Rettungswesens
  • Der Ausdehnung und Struktur des Betriebs
  • Der potenziellen betrieblichen Gefahren

Im Rahmen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen die vorgenannten Faktoren analysiert werden. Daraus resultierend ergeben sich nachfolgende Richtwerte:

  • Verwaltungs-und Handelsbetriebe: 1 kleiner Verbandskasten (DIN1357) bis 50 Mitarbeiter, 1 großer Verbandkasten (DIN 13169) bis 300 Mitarbeiter, 2 große Verbandkästen (DIN 13169) bis 600 Mitarbeiter, 1 weiterer großer Verbandskasten pro 300 weitere Mitarbeiter
  • Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe: 1 kleiner Verbandskasten (DIN1357) bis 20 Mitarbeiter, 1 großer Verbandkasten (DIN 13169) bis 100 Mitarbeiter, 2 große Verbandkästen (DIN 13169) bis 200 Mitarbeiter, 1 weiterer großer Verbandskasten pro 100 weitere Mitarbeiter
  • Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen: 1 kleiner Verbandskasten (DIN1357) bis 10 Mitarbeiter, 1 großer Verbandkasten (DIN 13169) bis 50 Mitarbeiter, 2 große Verbandkästen (DIN 13169) bis 100 Mitarbeiter, 1 weiterer großer Verbandskasten pro 20 weitere Mitarbeiter

Fazit: Der Arbeitsschutz ist in Deutschland besonders wichtig

Betriebe sollten die Vorschriften zum Arbeitsschutz beachten und nicht auf die leichte Schulter nehmen. Speziell die gesetzliche Vorgabe zum Bereithalten von Erste-Hilfe-Koffern im Betrieb dient dazu, in Notfällen die Mitarbeiter versorgen zu können und die Unfallfolgen zu mildern.

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