Gebrauchte Software (-Lizenzen) ganz legal erwerben

Gebrauchte Software (-Lizenzen) ganz legal erwerben
Durch den Kauf gebrauchter Software lässt sich viel Geld einsparen. Foto: StockSnap/pixabay.com

Gebrauchte Computerlizenzen haben Vorteile: Sie sind billiger als neue Lizenzen, sind ausgereifter als aktuelle Versionen und zudem sind hier häufig noch Versionen verfügbar, die der Hersteller nicht mehr anbietet. Die Lizenzen sind entweder direkt von den verkaufenden Unternehmen über Börsen für gebrauchte Software oder bei speziellen Händlern verfügbar.

Wer sind Verkäufer und Käufer von gebrauchten Lizenzen?

Besonders Unternehmen, die zu viele Lizenzen gekauft haben oder auf eine andere Version des Programms umstellen, möchten die alten Lizenzen zu Geld machen. Unternehmen, Privatpersonen oder auch Behörden haben an diesen Interesse. Das ist kein Wunder: Wer nicht die allerneueste Version nutzen möchte, kann bis zu 70 Prozent gegenüber dem Originalpreis sparen. Über Händler wie Softandcloud oder spezielle Börsen wechseln die Lizenzen den Besitzer. Weitere bekannte Händler sind die ReLicense AG, Susensoftware, Proe Software oder Usedsoft.

Sind gebrauchte Lizenzen legal?

Kauf und Verwendung von gebrauchter Software ist legal. Das wurde 2012 vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er ein unbefristetes Nutzungsrecht der Software besitzt. 2014 ging der Bundesgerichtshof sogar noch einen Schritt weiter: Hat der Verkäufer eine Volumenlizenz erworben, darf er nicht benötigte Einzellizenzen daraus weiterverkaufen. Ein Verkäufer darf jedoch nicht mehr Einzellizenzen verkaufen, als er besitzt. Auch dürfen nicht nur physikalische Datenträger verkauft werden, sondern auch heruntergeladene Software aus dem Internet.

Was muss ein Käufer von gebrauchten Lizenzen beachten?

Wer gebrauchte Software kaufen möchte, sollte die Augen offenhalten: So sind etwa Cloud-Lizenzen nicht verkäuflich. Zudem muss der Verkäufer die Nutzungsrechte an der Software besitzen. Interessierte sollten sich deswegen immer den Lizenzvertrag zeigen lassen. Ob günstigere Academic- oder Education-Lizenzen weiterverkauft werden dürfen, ist umstritten. Möchte ein Unternehmen Wartungen vom Hersteller in Anspruch nehmen, muss ein neuer Wartungsvertrag abgeschlossen werden – existierte ein vorheriger verfällt dieser durch den Verkauf.

Vorsichtig sein sollten Käufer besonders bei rein elektronischen Lizenzkeys (ESD = Elektronic Software Delivery). Diese ESDs sind beliebt und haben viele Vorteile: So können sie nach der Zahlung sofort heruntergeladen werden und es fallen keine Versandkosten an. Aber Hersteller vergeben auch Lizenzen, die nur für bestimmte Personengruppen oder Zeitabschnitte gedacht sind. Diese können ohne Angabe von Gründen plötzlich abgeschaltet oder gar nicht erst aktiviert werden. Der Kauf dieser Keys ist deswegen nur bei bekannten Händlern zu empfehlen.

Was muss ein Verkäufer beachten?

Wenn eine nicht mehr benötigte Software weiterverkauft wird, darf keine Kopie zurückbehalten werden. Das bedeutet, dass Programme auf dem Computer gelöscht und eventuell vorhandene physische Sicherungskopien vernichtet werden müssen. Der Verkäufer muss den Datenträger, das Handbuch und den Key an den Käufer übergeben. Allerdings können auch nicht originale Datenträger verkauft werden, wenn der ursprüngliche Träger beschädigt wurde. In diesem Fall muss jedoch der Hersteller der Software dem Verkauf der gebrannten CD zustimmen. Ist ein schriftlicher Beleg des Rechteinhabers nicht vorhanden, sollte eine gebrannte CD nicht gekauft werden.

Eine Einschränkung besteht zudem im Einkaufsgebiet: Die Software muss in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gekauft sein. Keinerlei Probleme entstehen hingegen, wenn Software, die bei dem Computer mitgeliefert wurde (OEM-Software), verkauft werden soll. Der Wiederverkauf von Software ist zudem nur dann gestattet, wenn die Software tatsächlich gekauft und nicht nur geleast ist – dann nämlich hätte der Verkäufer kein unbefristetes Nutzungsrecht und somit auch kein Recht das Programm zu verkaufen.

Wie läuft ein Verkauf ab?

Soll eine Software Lizenz verkauft werden, ist der erste Ansprechpartner ein darauf spezialisierter Händler. Dieser möchte zumeist sicher gehen, dass die Lizenz rechtmäßig erworben wurde und verlangt deswegen den Lizenzvertrag oder die Originalrechnung. Ist eine Software rechtmäßig heruntergeladen worden, muss diese häufig auf einem USB-Stick oder einer CD an den Händler geschickt werden. Diese Händler haben entweder feste Preise oder lassen mit sich handeln.

Fazit

Beim Kauf von gebrauchten Software Lizenzen kann Geld gespart werden – wenn die Käufer die Augen offen halten. Zeichen für sichere Händler sind:

  • dass sie schon längere Zeit bestehen,
  • dass auf der Internetseite fehlerfreie Produktbeschreibungen stehen und
  • dass sie gute Bewertungen haben.

Sollen Lizenzen verkauft werden, ist das rechtlich kein Problem, solange bestehende Regeln eingehalten werden.

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