Ist es im Sommer heiß, dauert es meist nicht lange, bis sich die Wärme auch in den Büros ausgebreitet hat. Doch während die Vorgesetzten oft in klimatisierten Büros sitzen, bleibt den Mitarbeitern dieser kleine Luxus verwehrt. Sie müssen auch weiterhin schwitzen. Dabei gehen die unangenehmen Temperaturen zu Lasten der Leistungsfähigkeit. Studien haben schon mehrfach belegt, dass sich Mitarbeiter bei hohen Temperaturen schlechter konzentrieren können.
Nach dem deutschen Gesetz sind Arbeitgeber übrigens dazu verpflichtet, sich zu bemühen, die Temperaturen im Büro zu minimieren oder zumindest einen angenehmen Rahmen zu schaffen. So müssen beispielsweise ausreichend Getränke bereitgestellt werden. Weiterhin kann das Klima im Büro durch nächtliches Lüften verbessert werden. Nach dem Arbeitsschutzrecht sollte die Raum-Höchsttemperatur bei 26 Grad Celsius liegen. Doch gerade bei länger andauernder Sommerhitze kann es im Büro auch wärmer sein. Der Gesetzgeber sieht erst bei einer Innenraumtemperatur von mehr als 35 Grad Celsius vor, dass Räume nicht mehr als Arbeitsstätte genutzt werden sollten. Bis dahin müssen die Arbeitnehmer meistens schwitzen.
Home-Office als Option nutzen
Um der Hitze im Büro zu entkommen, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten. “In vielen Berufen ist es möglich, seine Aufgaben auch im Home-Office zu erledigen. Besteht diese Option, sollten Arbeitnehmer diese auch nutzen und den Arbeitgeber im besten Fall aktiv ansprechen.”, erklärt Elias Krüger von der digital-minds.agency. Zudem sollte bei hohen Temperaturen häufiger eine Pause eingelegt werden. Bei Temperaturen über 31 Grad Celsius ist diese auch stündlich möglich. Viele Arbeitgeber sind bei solch extremen Temperaturen auch mit einer Verkürzung der Arbeitszeit einverstanden.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber erst ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die der Hitzebewältigung dienen. Diese können unterschiedlich sein. So können sich die Unternehmen für das Aufstellen von Ventilatoren entscheiden, alternativ kann auch die Kleiderordnung im Büro gelockert werden. Auch wenn kostenfrei Wasser für die Mitarbeiter bereitgestellt wird, ist der Arbeitgeber übrigens seiner Pflicht nachgekommen.
Kein Anspruch auf Klimaanlage
Die effizienteste Möglichkeit, um die Temperatur im Büro zu minimieren, ist natürlich eine Klimaanlage. Doch Arbeitsrecht-Experten betonen immer wieder, dass Arbeitnehmer auch bei extremen Temperaturen keinen Anspruch darauf haben. So kann der Chef zwar dazu angeregt werden, ob er sich aber schließlich dafür entscheidet, ist offen. Das Gleiche gilt für Ventilatoren.
Angesichts des Klimawandels und der immer heißer werdenden Sommer, wird die Installation einer Klimaanlage für die Unternehmen aber zusehends attraktiver. So lassen sich dadurch Ausfallzeiten der Mitarbeiter deutlich minimieren. Weiterhin kann die Produktivität während der Arbeitszeit auch im Sommer auf einem hohen Niveau gehalten werden. Grundsätzlich ist ein häufiges Hitzefrei der Mitarbeiter für die Betriebe in der Regel teurer. Darüber hinaus lassen sich die Klimaanlagen auch in bestehenden Gebäuden jederzeit nachrüsten. Es gibt mittlerweile Anlagen in unterschiedlichen Leistungsklassen.
Sprechen sich Mitarbeiter übrigens selbst ein Hitzefrei aus, handelt es sich dabei immer um eine Leistungsverweigerung. Grundsätzlich haben Angestellte ein Leistungsverweigerungsrecht. Von diesem dürfen sie aber prinzipiell nur so lange Gebrauch machen, wie unzumutbar hohe Temperaturen im Büro herrschen. Darüber hinaus gilt dieses Recht nicht an allen Arbeitsplätzen. Gerade an sogenannten Hitzearbeitsplätzen greifen Ausnahmen.
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