Ist eine Powerbank im Flugzeug (z. B. im Handgepäck) erlaubt?

Worauf es beim Mitführen einer Powerbank auf Flugreisen zu achten gilt

Eine Powerbank und ein Smartphone auf pinkem Hintergrund
Um unterwegs Geräte wie Smartphones aufladen zu können, ist eine Powerbank ideal. Abbildung: mohamed_hassan/pixabay.com

Heutzutage gibt es eine Reihe an elektronischen Geräten, die wir ständig mit uns führen, und so beispielsweise auch im Flugzeug. Um auch unterwegs diese Geräte aufladend zu können, kann eine sogenannte Powerbank verwendet werden. Fluggesellschaften besitzen heutzutage jedoch strenge Regeln, was den Transport unterschiedlicher Dinge betrifft. Dieser Artikel klärt darüber auf, ob eine Powerbar im Flugzeug, beispielsweise im Handgepäck, mitgeführt werden kann.

Powerbanks im Flugzeug

Eine Powerbank kann als tragbare Batterie definiert werden, die mithilfe von Schaltkreisen das Ein- und Ausschalten steuert. Das Sortiment an verfügbaren Powerbanks ist groß und es gibt sie für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke (siehe hier). Powerbanks können mit einem USB-Ladegerät aufgeladen werden, wenn Strom verfügbar ist, und dann zum Laden von batteriebetriebenen bzw. akkubetriebenen Gegenständen wie Mobiltelefonen und einer Vielzahl anderer Geräte verwendet werden, die normalerweise ein USB-Ladegerät verwenden würden. Der Name Powerbank kann mit einer Finanzbank verglichen werden, bei der Gelder bei Bedarf eingezahlt, gespeichert und abgehoben werden können. Diese Gegenstände werden oft auch als tragbare Ladegeräte bezeichnet, da sie Gegenstände wie Handys aufladen können, ohne dass sie während des Ladevorgangs an das Stromnetz angeschlossen werden müssen. Heutzutage werden Powerbanks gerne als Werbeartikel eingesetzt, und demnach eventuell in Geschäften im und um den Flughafen verteilt.

Welche Arten einer Powerbank sind im Flugzeug zugelassen?

Da heutzutage zunehmend mehr Menschen Smartphones für die unterschiedlichsten Dinge im Alltag verwenden, sind diese entsprechend ein stetiger Begleiter, unabhängig davon wohin man geht. Aus diesem Grund ist es für viele mittlerweile zu einer Notwendigkeit geworden, auch eine Powerbank auf Reisen mit sich zu führen. Vor allem, da diese so klein sind, dass sie in jedes Handgepäck passen. Bisher galt die Regel, dass diese Powerbanks im Flugzeug nicht erlaubt sind. Die Regeln haben sich jedoch mittlerweile ein wenig geändert. Bevor wir darauf eingehen, welche Art und wo eine solche Powerbank im Flugzeug erlaubt ist, muss zunächst erläutert werden, weshalb überhaupt ein Verbot für diese Geräte bestand beziehungsweise noch teilweise besteht.

Warum sind Powerbanks im Frachtraum auf Flügen verboten?

Gemäß eines Dokuments der International Air Transport Association in Bezug auf das Mitführen von Lithiummetall- und Lithiumionenbatterien aus dem Jahr 2017, wurden für Powerbanks einige Bestimmungen festgelegt: Gemäß des Dokuments, handelt es sich bei der Powerbank um ein mobiles Gerät, das dazu dient, Mobiltelefone sowie Tablets aufzuladen. Für Passagiere gelten diese Geräte als eine Art Ersatzbatterie und unterliegen demnach, wie viele andere elektronische Geräte auch, dem Schutz vor Kurzschlüssen. Aus diesem Grund wird das Mitführen einer Powerbank im Frachtraum von Fluggesellschaft nicht gestattet. Der Grund dafür ist, dass es sich bei einer Parkbank im Grunde genommen um eine Batterie handelt, die Lithiumzellen besitzt. Solche Lithiumbatterien können unter bestimmten Unständen schnell Feuer fangen und sind somit generell nicht im Güterverkehr erlaubt.

Welche Powerbanks sind im Flugzeug erlaubt?

Die folgenden Regeln richten sich nach der Civil Aviation Administration und gelten für alle Fluggesellschaften.

  1. Das Mitführen der Powerbank im Handgepäck muss für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
  2. Die Powerbank darf nur entweder im Handgepäck oder in der Hand mitgeführt werden. Der Transport im aufgegebenen Gepäck ist untersagt.
  3. Beträgt die Nennleistung weniger als 100 Wh, muss für das Mitführen der Powerbanks im Handgepäck keine Genehmigung erteilt werden. Beträgt die Leistung maximal 160 Wh ist eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  4. Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks im Handgepäck mit sich führen.
  5. Powerbanks mit einer Leistung von über 160 Wh sind im Flugzeug nicht gestattet. Das Gleiche gilt für Powerbanks ohne Kennzeichnung der Nennleistung.

Handelt es sich somit um lose Ersatzbatterien, sind diese im Flugzeug im Handgepäck erlaubt. Lediglich, wenn es sich um Gepäck handelt, das sich im Frachtraum in einem Flugzeug befindet, ist die Mitnahme untersagt.

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