Kaufvertrag: Definition und Erklärung

Ein Vertrag liegt auf dem Tisch und wird unterschrieben
Bei den Arten der Kaufvertragsstörungen wird grundsätzlich zwischen Verzügen und der Mangelrüge unterschieden. Foto: PORTRAIT IMAGES ASIA BY NONWARIT/Shutterstock.com

Mit ansteigendem Gehalt steigt die Kaufkraft. Mit jedem Kauf wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Doch was heißt das im Detail? Im Folgenden finden sich grundsätzliche Aspekte, die gegeben und erfüllt sein müssen, damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Einfach und verständlich erläutert.

Kaufvertrag – Definition

Man muss das Rad nicht immer neu erfinden. Wikipedia bringt es bereits ziemlich genau auf den Punkt und spuckt zum Thema Kaufvertrag folgende Definition aus:

Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als Verkäufer und Käufer bezeichnet.

Erläuterung

Übereinstimmende Willenserklärungen

Im rechtlichen Sinne spricht man von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, als Ausgangsbasis für einen zustande kommenden Kaufvertrag. Unterschieden wird dabei wiederum zwischen dem Antrag und der Annahme. In der Regel geht der Antrag vom Käufer und die Annahme vom Verkäufer aus. Doch das muss nicht zwangsweise die Regel sein.

Beispiele für Antrag und Annahme

Antrag Annahme
Der Käufer bestellt ohne ein vorheriges Angebot vom Verkäufer erhalten zu haben. Der Verkäufer versendet eine Auftragsbestätigung und liefert die Ware.
Der Verkäufer richtet sich mit einem persönlichen Angebot an den potenziellen Käufer. Der Käufer bestellt die Ware gemäß Angebot.

Zustandekommen des Kaufvertrages

Wie beschrieben, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen (siehe auch: Zustandekommen eines Vertrages) zwingende Voraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag. Das bedeutet also, dass sowohl der Antrag als auch die Annahme inhaltlich übereinstimmen müssen. Anderenfalls kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande (Stichwort: “Kaufvertragsstörungen“), was im schlimmsten Falle rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.

Grundsätzlich sind Kaufverträge formfrei. Das heißt, dass Kaufverträge eben auch mündlich abgeschlossen werden können. Allerdings entspricht der mündliche Abschluss eines Kaufvertrages eher weniger der Praxis, da es mangels Beweisen bei einem Rechtsstreit zu Problemen kommen kann. Die Schriftform ist deshalb unbedingt zu empfehlen.

1 Kommentar

  1. Danke für einen Artikel zu diesem Thema. Manchmal braucht man die einfache Defnintion und erklärung. Vielen Dank und VG.

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