Kleingewerbe anmelden – so einfach geht’s

Gewerbeanmeldung
Foto: Antonio Guillem/Shutterstock.com

Es gibt viele Arbeitnehmer, die neben ihrer Haupttätigkeit auch noch die ein oder andere Nebentätigkeit haben. Sei es, um das Gehalt aufzustocken oder um für sich selbst weitere Standbeine zu erschaffen. Will man ein Nebengewerbe in Eigenregie betreiben, so ist die Anmeldung eines Gewerbes beim Amt für Recht & Ordnung der Stadt Pflicht. Schnell ist dann die Rede vom Kleingewerbe, auch wenn es das per Definition eigentlich gar nicht gibt.

Die Bezeichnung „Kleingewerbe“ nimmt nämlich eigentlich Bezug auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die besagt, dass Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 17.500 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind.

Um eine Kleingewerbe anmelden zu können, ist der Gang zur Stadt unausweichlich. Zuständig ist in den meisten Fällen das Amt für Recht und Ordnung.

Für die Kleingewerbe-Anmeldung sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Bargeld (20 Euro, Stand: 11.08.2015)

Der Anmelde-Prozess beansprucht in etwa 15- 30 Minuten und ist durch die Zahlung einer geringen Gebühr (20 Euro) abgeschlossen.

Nachdem die Anmeldung bei der Stadt erfolgt ist, wird automatisch das zuständige Finanzamt und ggf. die Industrie- und Handelskammer benachrichtigt. Diese wenden sich dann zwecks weiterer erforderlicher Informationen direkt an den Gewerbetreibenden.

Möchte man zunächst mit dem Gewerbe im Nebenerwerb starten, so sollte man sich für die Einzelunternehmung entscheiden, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird und die sich auf das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) stützt.

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