Kostenartenrechnung: Definition und Beispiele für Kostenarten

Betriebsbilanz
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Foto: puikrab/Shutterstock.com

Die Kostenartenrechnung gilt als erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Dabei werden die Kosten der Leistungen und Aufwendungen von den Erträgen abgegrenzt und in ihrer jeweiligen Abrechnungsperiode erfasst. Die Vollständigkeit, die eindeutige Abgrenzung sowie die einheitliche Zuordnung der inhaltlich gleichen Kosten in die jeweilige Kostenart sind wichtige Faktoren.

Kostenartenrechnung – die Aufgabe

Die Aufgabe der Kostenartenrechnung ist die Ermittlung der unterschiedlichen Arten der Kosten, die in einem Unternehmen angefallen sind. Im Prinzip geht es darum, welche Kosten in welcher Höhe welchem Zeitraum zugeordnet werden müssen. Die Aufgabe ist es, diese zu erfassen, systematisch zu ordnen und zu gliedern. Dabei werden die Kosten nach ihrer Art aufgeteilt, wie z.B. Personal-, Material-, Verwaltungs-, Vertriebs- oder Fertigungskosten.

Die Grundsätze

Der Ausgangspunkt der Kostenartenrechnung sind die Aufwandskosten der Gewinn- und Verlust-Rechnung. Diese werden nicht einfach übernommen, sondern erhalten noch Korrekturen in Bezug auf zusätzliche Kosten. Grundsätze sind die richtige Zuordnung der gleichen Kosten in die entsprechende Kostenart, die Einheitlichkeit, die Vollständigkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie die Eindeutigkeit.

Beispiele für Kostenarten

Die Gliederung erfolgt nach der Art der Faktoren

  • Personalkosten wie Gehälter, Löhne, Sozialaufwand etc.
  • Materialkosten wie Hilfs- und Rohstoffe, Vorprodukte oder Betriebsstoffe
  • Dienstleistungskosten, z.B. öffentliche Abgaben, Energie, Transport- oder Versicherungsaufwendungen
  • Kapitalkosten wie Dividenden und Zinsen
  • Raumkosten, z.B. Miete, Reinigung, Pacht
  • kalkulatorische Kosten (Abschreibung, kalkulatorische Zinsen und Wagnisse)

Zudem wird berücksichtigt, ob es sich um aufwandsgleiche oder kalkulatorische Kosten handelt.t Weiterhin spielt die Herkunft der Kostengüter eine Rolle, unterschieden wird dabei zwischen Primärkosten und Sekundärkosten. Die Zurechenbarkeit ist ein weitere Aspekt bei der Kostenartenrechnung, unterschieden wird nach Einzel- und Gemeinkosten.

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