Kostenträgerrechnung: Beispiel, Definition, …

Betriebsbilanz
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Foto: puikrab/Shutterstock.com

Betriebe, gleich welcher Unternehmensform, müssen zur genauen Ermittlung der Kosten für die Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung die Kostenträgerrechnung anwenden.

Das Wesen der Kostenträgerrechnung

Dieser Teilbereich der Kalkulation beziehungsweise der Kosten- und Leistungsrechnung ist gleichzeitig die letzte Stufe der klassischen Kostenrechnung: Wurde im Rahmen der Kostenartenrechnung ermittelt, welche genauen Kosten für die Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung aufgewendet wurden, zeigt die Kostenstellenrechnung auf, wo genau diese Kosten angefallen sind und ordnet diese der jeweiligen Kostenstelle zu. Die Kostenträgerrechnung als letzter Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt anhand dieser Daten die jeweiligen Herstell- oder Selbstkosten. Sie ist gleichzeitig in der Lage, interne Verrechnungspreise festzulegen und dient der Kalkulation von Preisen.

Kurzer Überblick über die Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung:

Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung übernimmt die Ermittlung der klassischen Herstellungskosten (für Material, Strom, Wasser, Personalaufwand und so weiter), erfasst diese und ordnet sie dem jeweiligen Produkt zu.

Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung verteilt die Kostenarten anschließend auf die einzelnen Kostenbereiche. In Unternehmen ist dies meist der Vertrieb oder Verkauf.

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung dient ausschließlich der Kalkulation. Sie ordnet die Kosten den jeweiligen Kostenträgern, also den einzelnen Produkten oder Dienstleistungen, zu.

Kostenverrechnung

Für die Kostenträgerrechnung können Unternehmen unterschiedliche Verrechnungsmethoden anwenden. Im Einzelnen sind dies:

  • das Verursachungsprinzip
  • das Durchschnittskostenprinzip
  • das Tragfähigkeitsprinzip

Beim Verursachungsprinzip werden die Kosten der Herstellung direkt dem Kostenträger, also dem Produkt oder der Dienstleistung, zugeordnet. Beim Durchschnittskostenprinzip werden für die Ermittlung der jeweiligen Kosten auch die Fixkosten, zum Beispiel Miete, Strom und Wasser, in die Berechnung einbezogen. Beim Tragfähigkeitsprinzip wird der Grad der Tragfähigkeit der einzelnen Produkte gewichtet und entsprechend des ermittelten Wertes dann der individuelle Anteil an den Gemeinkosten berechnet. Produkte oder Dienstleistungen, die einen hohen Verkaufspreis erzielen, werden dabei entsprechend höher gewichtet. Bei Erzeugnissen mit geringem Verkaufspreis fällt die Gewichtung dagegen entsprechend geringer aus.

Für die kalkulatorische Erfolgsrechnung kann die Kostenträgerrechnung mit zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen:

Bei der Kostenträgerzeitrechnung werden die gesamten Kosten einer bestimmten Abrechnungsperiode ermittelt. Die Kostenträgerstückrechnung zieht für die Berechnung die Selbst- oder Herstellungskosten des Produkts oder der Dienstleistung heran. Dabei wird je nach Zeitbezug eine Vor-, Zwischen- oder Nachkalkulation durchgeführt.

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