Lineare Abschreibung: Definition, Beispiele, Formeln

Sinkender Graph
Bei der Linearen Abschreibung wird der Wertverlust und damit der Abschreibungsbetrag gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Grafik: pixome/Shutterstock.com

Im Rechnungswesen taucht immer wieder der Begriff der Abschreibung auf. Dies beschreibt die im HGB vorgeschriebene Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellkosten von Vermögensgegenständen auf verschiedene Jahre, wenn diese Gegenstände über mehrere Jahre genutzt werden. Es handelt sich bei der Abschreibung demzufolge um eine “Absetzung für Abnutzung”, die mit AfA abgekürzt wird. Die gebräuchlichste Form der Abschreibung ist die Lineare Abschreibung. Bei ihr wird der Wertverlust und damit der Abschreibungsbetrag gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.

Die Berechnung der Linearen Abschreibung

Die Lineare Abschreibung kann nach einer einfachen Formel berechnet werden:

Lineare Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Diese Formel findet immer dann Anwendung, wenn davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand im Lauf seiner Nutzungsdauer komplett abgeschrieben wird, also einen Restwert von 0 besitzt. Geht man dahingegen davon aus, dass zum Ende der Laufzeit noch ein Restwert vorhanden ist, mit dem ein Liquidationserlös realisiert werden kann, erweitert sich die Formel auf:

Lineare Abschreibung = (Anschaffungskosten – Restwert) / Nutzungsdauer

In die Berechnung der Abschreibung gehen also nur drei Größen ein: Die Anschaffungs- oder Herstellkosten, ein angenommener Restwert und die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Eine Beispielrechnung mit Restwert-Betrachtung

Mit einem einfach Beispiel lässt sich die Berechnung der Linearen Abschreibung gut veranschaulichen: Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine zum Preis von 100.00 EUR und geht davon aus, dass die Maschine 10 Jahre lang genutzt werden kann. Am Ende der Nutzungszeit soll die Maschine an eine osteuropäische Firma verkauft werden, wobei man von einem Liquidationserlös von 20.000 EUR ausgeht.

Die Lineare Abschreibung berechnet sich also gemäß der Formel mit:

Abschreibung = (100.000 EUR – 20.000 EUR) / 10 Jahre = 8.000 EUR

Die Maschine wird also gemäß dieser Berechnung um 8.000 EUR abgeschrieben. Am Ende des ersten Nutzungsjahres weist sie dann einen bilanziellen Wert von 92.000 EUR auf. Dieser Wert verringert sich dann jährlich um weitere 8.000 EUR, bis er nach 10 Jahren 20.000 EUR erreicht. Die Maschine steht dann also noch mit 20.000 EUR “in den Büchern”, bei einem Verkauf zu diesem Betrag entsteht dann ein aufwandsneutrale Verschiebung des Betrags vom Anlagevermögen (Maschine) in das Umlaufvermögen (Bankguthaben).

Abschreibung im Anschaffungsjahr

Nur selten werden Wirtschaftsgüter zu Beginn eines Jahres angeschafft. Findet die Lineare Abschreibung Anwendung, so wird der tatsächliche Abschreibungsbetrag im Jahr der Anschaffung nach der Formel berechnet:

Abschreibung im Anschaffungsjahr = Lineare Abschreibung × Monate der Nutzung / 12

Wenn die Maschine aus dem o.a Beispiel also im Juli angeschafft wird, dann ergibt sich für das erste Jahr nur ein Abschreibungsbetrag von 8.000 EUR x 6 /12 = 4.000 EUR.

Sinn und Zweck der AfA-Tablellen

Da der Abschreibungsbetrag in der Definition immer als Aufwand in der GuV-Rechnung zu berücksichtigen ist und dadurch steuerliche Auswirkungen hat, kann die Festlegung der Nutzungsdauer nicht willkürlich erfolgen. Ansonsten könnte ein Unternehmer nach eigener Interessenslage eine sehr kurze Nutzungsdauer annehmen und damit durch einen hohen Abschreibungsbetrag einen hohen Aufwand erzeugen. Die jeweils gültigen Nutzungsdauern sind in den sog. AfA-Tabellen des Ministeriums für Finanzen festgehalten. In diesen Tabellen ist für einzelne Wirtschaftszweige sehr detailliert festgehalten, für welche Anlagegüter, welche Nutzungsdauer angenommen werden kann. Kauft eine Druckerei z.B. eine Bogen-Buchdruckmaschine so findet sie in der Tabelle eine Nutzungsdauer von 8 Jahren. Die Daten aus diesen Tabellen sind jedoch keine bindende Rechtsnorm und können im Einzelfall begründet variiert werden.

Wann wird die Lineare Abschreibung angewendet?

Die Lineare Abschreibung wird in der betrieblichen Praxis immer dann angewendet, wenn von einer gleichmäßigen Auslastung und damit Abnutzung des Gegenstandes ausgegangen werden kann. Wenn eine Maschine einen anderen Abnutzungsverlauf besitzt, weil sie z.B. in den ersten zwei Jahren der Nutzung intensiver genutzt wird, als in den verbleibenden drei Jahren, dann bildet die Lineare Abschreibung diesen Sachverhalt nicht korrekt ab. In diesem Fall würde man dann eher eine degressive AfA wählen, bei der die AfA-Beträge pro Jahr geringer werden.

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