Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten

Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht

Ein Geschäftsmann hält einen Vertrag in der Hand
"Pacta sunt servanda" ist ein lateinischer Ausdruck und bedeutet wörtlich übersetzt: "Verträge sind einzuhalten." Foto: Africa Studio/Shutterstock.com

Mit dem lateinischen Begriff “Pacta sunt servanda” wird sowohl im privaten als auch im öffentlichen Recht das Prinzip der Vertragstreue bezeichnet. Dabei gilt der Grundsatz, dass abgeschlossene Verträge einzuhalten sind. In diesem Text wird das Prinzip “Pacta sunt servanda” genau definiert, auf das öffentliche und private Recht angewendet sowie über die (seltenen) Ausnahmen aufgeklärt.

Die Definition des “Pacta sunt servanda”

“Pacta sunt servanda” ist ein lateinischer Ausdruck und bedeutet wörtlich übersetzt: “Verträge sind einzuhalten.” Der Ausdruck der Vertragstreue stellt den wichtigsten Grundsatz sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts dar. Der Grundsatz der Vertragstreue findet Anwendung in zahlreichen Paragraphen der deutschen Rechtsprechung, auf die im weiteren Verlauf dieses Textes genauer eingegangen wird. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle bereits erwähnt, dass es sich exemplarisch um § 241 Abs. 1 BGB, § 242 BGB sowie das Völkergewohnheitsrecht handelt. Ein entscheidendes Prinzip des “pacta sunt servanda” liegt darin begründet, dass nicht bloß schriftlich formulierte Verträge einen rechtsverbindlichen Charakter aufweisen, sondern das Prinzip der Vertragstreue auch bei mündlichen Verträgen gilt, sodass auch diese rechtlich bindend sind. Obwohl gilt, dass abgeschlossene Verträge sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art einzuhalten sind, kommt auch dieser Grundsatz nicht ohne Ausnahme aus. In bestimmten Situationen oder Rechtskonstellationen, denen nachfolgend ein eigenes Kapitel gewidmet ist, kann die Möglichkeit entstehen, dass von einem Vertrag zurückgetreten wird oder zurückgetreten werden kann. Dies ist allerdings alles andere als unkompliziert, da “pacta sund servanda” die geltende Regel widerspiegelt. In der Praxis sind deshalb bei Abschluss eines Vertrages nicht nur die gegenwärtigen, sondern darüber hinaus auch die zukünftigen Aspekte eines Vertrages zu bedenken.

Die Geschichte des “Pacta sunt servanda”

Obwohl die lateinischen Wörter dies vermuten lassen, liegt der Ursprung des Ausdruck des “pacta sunt servanda” nicht in dem römischen Recht. Rechtlich verbindliche Verträge mit Bezug auf die Vertragstreue lagen im klassischen römischen Reich nur, wenn der Konsens beider am Vertrag beteiligten Parteien in einen der anerkannten Verträge angepasst wurde. Der tatsächliche Ursprung des “pacta sunt servanda” ist in der Zeit des Mittelalters zu finden. Unter dem Einfluss der damals vorherrschenden Kirchen fand der Ausdruck der Vertragstreue durch religiöse Erwägungen Einzug in die Kanonistik. Schriftlich erwähnt worden ist der Grundsatz der Vertragstreue erstmal in der großen Dekretalensammlung von Papst Gregor IX im 13. Jahrhundert. Hierin tritt eine entscheide Neuerung im Bereich der Vertragstreue auf: Erstmal wird festgehalten, dass nicht nur die im römischen Recht beschrieben Verträge rechtsverbindlich sind, sondern auch formlose Vereinbarungen rechtsverbindlicher Natur sind.

Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht

Wie bereits an anderer Stelle beiläufig erwähnt, befassen sich einige Paragraphen und Rechtsgrundsätze mit dem Prinzip des “pacta sunt servanda”. Dazu passende Gesetzestexte lassen sich unter anderem in dem § 241 Abs. 1 BGB, § 242 BGB sowie dem Völkergewohnheitsrecht finden. § 241 Abs. 1 BGB befasst sich mit dem deutschen Zivilrecht und spiegelt den Grundsatz der Vertragstreue – “pacta sunt servanda” – im Bereich der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen wieder. Damit wird auch an dieser Stelle explizit geäußert, dass es sich an dieser Stelle und rechtsverbindliche Übereinkünfte handelt. § 241 BGB gibt den Tatbestand von Treu und Glauben wieder. Wörtlich heißt es: “Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Damit wird der Grundsatz ausgedrückt, dass rechtswidrig bzw. unerlaubt handelt, wer Verträge bricht. Weiterhin gilt der Grundsatz “pacta sunt servanda” durch den Tatbestand des Völkergewohnheitsrechts. Das Völkergewohnheitsrecht ist eine Art Völkerrecht, das allerdings ungeschrieben und durch die Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit einer Norm, existiert. International spielt im Rahmen der Vertragstreue insofern eine Rolle, als dass bei Frage nach der Gültigkeit internationaler Verträge die Überzeugung besteht, dass Gesetze, die auf nationaler Ebene beschlossen wurde, keinen wirksamen Grund für eine Nichteinhaltung darstellen.

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Ausnahmen des Prinzips der Vertragstreue

Keine Regel kommt ohne Ausnahme aus. Dies gilt gewissermaßen auch für den Grundsatz des “pacta sunt servanda”, auch wenn solche Fälle im Bereich der Vertragstreue nur sehr selten auftreten. Zu den Gründen, die zu einer Nichteinhaltung des Grundsatzes “pacta sunt servanda” führen können, zählen der Rücktritt, eine Störung der Geschäftsgrundlage, die Kündigung, die Anfechtung sowie die Aufhebung des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis. Nach Belieben ist die Auflösung eines geschlossenen Vertrages jedoch nicht möglich, da – wie bereits ausführlich dargestellt – der Rechtsgrundsatz der Vertragstreue fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit tief in der deutschen Zivilrechtsprechung verankert ist. Demzufolge ist der Rücktritt von einem abgeschlossen Vertrag nur dann möglich, wenn ein Recht auf Auflösung oder Rücktritt in jenem Vertrag verankert ist oder wenn der Staat ein gesetzliches Rücktrittsrecht in einem bestimmten Fall ermöglicht hat. Die Folge einer solchen Rücktrittserklärung ist die Umwandlung des Vertrages. Der Vertrag wird in diesem Fall zu einer Abwicklungsverhältnis umgestaltet. Gelegentlich kann es vorkommen, dass in einem Vertrag ein Rücktrittsvorbehalt enthalten ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gegenstand des Vertrages noch durch zukünftige oder ungewisse Ereignisse beeinflusst werden kann. Darüber hinaus ist der Grundsatz “pacta sunt servanda” zum Teil im Mietrecht außer Kraft gesetzt, da sich der Mieter hierbei in einer speziellen Position der Schwäche gegenüber dem Vermieter befindet. So wird die dem Mieter gegebene mögliche Anfechtung des Anfangsmietzinses dazu führen, dass der Grundsatz der Vertragstreue gebrochen wird.

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