Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Infos, Freibetrag und mehr

Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Infos, Freibetrag und mehr
Ein Pfändungsschutzkonto ermöglicht die Verfügung über einen gewissen Freibetrag. Foto: mastersenaiper/pixabay.com

Schulden können dazu führen, dass Sie am Ende des Monats nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt haben. Um sich einen existenzsichernden Betrag auf dem Konto erhalten zu können, gab es früher die Möglichkeit des Pfändungsschutzes durch einen Antrag beim Gericht oder den pfändenden Behörden. Mittlerweile wird dieser Weg durch die Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos abgelöst, das einen Freibetrag enthält. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Das Pfändungsschutzkonto

Bei dem Pfändungsschutzkonto (abgekürzt P-Konto) handelt es sich um ein normales Girokonto, das den Kontoinhaber in Höhe eines staatlich festgelegten Betrags vor Pfändungen schützt. Während der Pfändungsschutz früher beantragt werden musste, wird der Freibetragbeim P-Konto automatisch gesichert.

Die Eröffnung eines P-Kontos

Sie können entweder Ihr bereits bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto (siehe: http://konto-vergleich.org/girokonto/pfaendungsschutzkonto/) umwandeln, oder ein neues Konto direkt als ein solches einrichten. Dies machen Sie über einen schriftlichen Antrag oder gemeinsam mit dem Berater Ihrer Bank. Erlaubt ist jedoch immer nur ein P-Konto pro Person. Banken und Sparkassen sind bei Vorliegen einer Pfändung dazu verpflichtet, Ihr bestehendes Konto kostenlos umzuwandeln. Dies muss innerhalb von vier Tagen geschehen. Besitzen Sie noch kein Girokonto, haben Sie ein Anspruch auf ein Basiskonto. Auch ein überzogenes Girokonto können Sie in ein P-Konto umwandeln. Beachten Sie aber, dass die Banken Ihre Geldeingänge mit dem Minus verrechnen können, davor schützt das P-Konto Sie nicht. In diesem Fall empfiehlt sich eine Rückzahlungsregelung mit der Bank.

Die Kontokosten

Zwar ist die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto gebührenfrei. Bei Eröffnung eines neuen Kontos können die Banken und Sparkassen jedoch Entgelte erheben. Diese müssen sich in einem angemessenem Rahmen befinden. Das P-Konto zählt als Ergänzung eines normalen Girokontos. Deshalb hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gebühren nach der Umwandlung nicht erhöht werden dürfen.

Die Höhe des Schutzbetrags

Bei einem Pfändungsschutzkonto besteht ein Grundfreibetrag von 1.133,80 Euro monatlich (Stand 1. Juli 2017). In besonderen Fällen ist eine Erhöhung des Freibetrags möglich, beispielsweise für das Kindergeld. Auch gesetzliche Unterhaltspflichten ermöglichen die Erhöhung des Betrags. Für die erste Person wird der Betrag um 426,71 Euro erhöht, bei jeder weiteren stehen 237,73 Euro mehr zur Verfügung. Dies gliedert sich dann folgendermaßen:

  • Grundfreibetrag: 1.133,80 Euro
  • Grundfreibetrag mit Unterhaltspflicht für eine Person: 1.560,51 Euro
  • Grundfreibetrag mit Unterhaltspflicht für zwei Personen: 1798,24 Euro
  • Grundfreibetrag mit Unterhaltspflicht für drei Personen: 2.035,97 Euro

Verfügung über den Freibetrag

Wie bei einem normalen Konto können Sie über Ihr Geld in Höhe des Freibetrags vollständig verfügen. Überweisungen und Lastschriften sind jederzeit möglich. Auch Daueraufträge können eingerichtet werden. Sollten Sie Ihren monatlichen Freibetrag nicht aufgebraucht haben, wird dieser Ihnen geschützt zum Freibetrag des nächsten Monats hinzugerechnet. Sollten Sie den Guthabenrest im folgenden Monat noch immer nicht aufgebraucht haben, wird der Betrag für die Gläubiger freigegeben.

Besondere Regelungen

Anders als ein gewöhnliches Girokonto kann das P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto verwendet werden. Die gemeinsame Kontoführung mit seinem Partner ist somit nicht möglich. Möchten Sie Ihr Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umwandeln, müssen Sie das Konto zunächst auf sich umschreiben lassen. Dem Partner können Sie auf dem Pfändungsschutzkonto dann eine Verfügungsberechtigung zuschreiben lassen. Da die Art der überwiesenen Einkünfte bei dem Pfändungsschutzkonto unerheblich sind, sind auch Selbstständige und Freiberufler mit dem staatlich festgelegten Betrag geschützt.

Berechtigungen der Schufa

Die Schufa hat Einsicht auf Ihr P-Konto. Dies dient auch der Missbrauchskontrolle, dass Sie nicht mehrere Konten gleichzeitig anmelden. Die von den Banken erhaltenen Daten dürfen nicht für Anfragen der Kreditwürdigkeit oder zur Berechnung von Score-Werten herangezogen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Pfändungsschutzkonto kann für jede einzelne Person eingerichtet werden und erhält keine erhöhten Gebühren. Über den Freibetrag, der sich beispielsweise bei Unterhaltspflichten erhöhen kann, können Sie frei verfügen. Die Schufa hat einen Einblick auf Ihr Konto, darf die Informationen aber nicht an Dritte weitergeben. Bei Schulden bzw. Pfändungen ist das P-Konto definitiv empfehlenswert.

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