Polizeiliches Führungszeugnis beantragen: So gehts

Kosten, Gebühren, Beabeitungsdauer und mehr

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen: So gehts

Dieser Artikel liefert umfassende Informationen zum polizeilichen Führungszeugnis und erklärt, wie das Führungszeugnis beantragt wird, was es kostet, welche Inhalte es hat und wie lange es dauert, bis es ausgestellt ist.

Wie beantragt man ein Führungszeugnis?

Das Bundesamt für Justiz stellt das polizeiliche Führungszeugnis aus. Falls eine deutsche Behörde ein Führungszeugnis zur Vorlage verlangt, sendet das Bundesjustizministerium dieses unmittelbar an die betreffende Behörde. Das Führungszeugnis wird bei der zuständigen Meldebehörde beantragt. In einem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt nennt man neben der Bitte um Ausstellung und Übersendung den vollständigen Namen, Geburtsnamen (eventuell abweichenden Familiennamen), Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und die Anschrift. Man muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigen lassen, da die Richtigkeit der Daten nachzuweisen ist. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der schriftlichen Antragsstellung mit der Meldebehörde in Verbindung zu setzen (Gebührenbegleichung). Als antragstellende Person hat man alternativ die Möglichkeit, sich das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aushändigen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen sowie ausgehändigten Originalantrages. Zudem ist ein Lichtbildausweis bei der Abholung vorzulegen. Weiter ist es möglich, das Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz zu beantragen. Allerdings sind für den Online-Antrag ein neuer elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich. Beide Dokumente müssen jeweils über die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion verfügen. Weiter ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments erforderlich. Gegebenenfalls wird ein digitales Erfassungsgerät (Digitalkamera oder Scanner) benötigt, um den Nachweis hochzuladen.

Kosten und Gebührenbefreiung

Derzeit kostet das Führungszeugnis 13,00 Euro. Falls ein europäisches Führungszeugnis benötigt wird, werden 17,00 Euro berechnet. Die jeweilige Gebühr ist bereits bei der Antragsstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu begleichen. Es ist in bestimmten Fällen möglich, von den Gebühren befreit zu werden. Das Bundesamt für Justiz kann unter bestimmten Umständen und auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von dieser absehen (§ 10 JVKostG), wenn das Führungszeugnis zur Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten oder für eine Behörde erforderlich ist. Auch bei Mittellosigkeit kann das Bundesamt gemäß § 10 JVKostG eine Einzelfallentscheidung treffen.

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer nach Antragstellung?

Nach der Beantragung dauert es ca. 1-2 Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt wird. Die Bearbeitungsdauer hängt weiter von der Summe der zu bearbeitenden Anträge ab. Aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe ist es nicht möglich, während der Wartezeit telefonische Auskünfte zu erhalten, um den Stand der Bearbeitung zu erfragen. Auch Anfragen per E-Mail sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Deshalb sollte davon abgesehen werden.

Wie lange gilt das Führungszeugnis?

In der Regel gilt für die Gültigkeit des Führungszeugnisses ein Zeitraum von 3 Monaten seit der Erteilung. Das Bundeszentralregistergesetz sieht keine Regelung bezüglich der Gültigkeitsdauer des Führungszeugnisses vor. Das liegt darin begründet, dass das Führungszeugnis nur den Registerinhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erstellung wiedergibt. Es liegt im Ermessensspielraum der jeweiligen Stelle (Verein, Behörde, Arbeitgeber), die die Vorlage des Führungszeugnis verlangt, wie lange eine Akzeptanz nach Ausstellung gewährt wird.

Darf das Führungszeugnis beglaubigt oder kopiert werden?

Ja, eine Kopie oder Beglaubigung ist jederzeit möglich. Es liegt aber immer im Ermessen der jeweiligen Stelle, eine beglaubigte Kopie als ausreichend anzuerkennen oder ein aktuelles Exemplar anzufordern.

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