Privatsphäre für Angestellte: Wie es um die Privatsphäre am Arbeitsplatz gestellt ist

Wann die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz zum Problem wird und mehr

Junge Geschäftsfrau am Telefon im Büro. Geschäftsfrau, die am Telefon simst. Recht junge Geschäftsfrau, die an dem Arbeitsplatz sitzt.
Die private Nutzung des Smartphones ist am Arbeitsplatz durchaus mit Vorsicht zu genießen. Zumindest dann, wenn die Produktivität darunter leidet oder die Internetverbindung des Arbeitgebers genutzt wird. Foto: Dmytro Sidelnikov/bigstockphoto.com

Privatsphäre und Arbeitsplatz – das sind auf den ersten Blick zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen mögen. Schließlich ist man ja auf der Arbeit und nicht etwa privat unterwegs. Allein die beiden Begrifflichkeiten stehen ja schon im Gegensatz zueinander. Man könnte also meinen, dass es auf der Arbeit keine Privatsphäre gibt und Kollegen und vor allem der Chef quasi alles dürfen. Doch das ist falsch. Der Chef darf im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle zwar viele Einblicke erhalten, einige Dinge darf er aber eben absolut nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Sache mit dem Schreibtisch

Einfach auf der Arbeit an den Schreibtisch eines Mitarbeiters gehen und dort zum Beispiel nach einer Akte oder ähnlichem suchen? Das dürfen weder Kollegen noch der Chef. Denn hier gilt, dass der Angestellte schlicht ein Recht auf Privatsphäre hat. Gleiches gilt für Taschen und vom Angestellten genutzte Schränke. Doch es gibt auch Ausnahmen: Der Chef darf beispielsweise Dinge durchsuchen, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Dieser Grund kann vorliegen, wenn im Betrieb mit wertvollen Materialien gearbeitet wird oder der Verdacht vorliegt, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten, die im Arbeitsvertrag geregelt sind, nicht nachkommt.

Das private Smartphone

Natürlich gilt es, das private Smartphone auf der Arbeit lieber auszumachen, aber was ist, wenn es trotzdem mal klingelt? Darf der Kollege oder der Chef dann einfach so ran gehen? Nein, dürfen sie nicht. Das private Telefon ist absolut tabu. Und zwar in jeder Hinsicht. Anders sieht es bei rein dienstlichen Smartphones aus. Hier darf der Chef ran gehen und es bei Bedarf genauer unter die Lupe nehmen. Das bedeutet, er darf durchaus Einsicht in das Gerät haben.

Die Nutzung des Internets

Die Nutzung des Internets auf der Arbeit ist in der Tat ein komplexes Thema. Hier muss man ganz einfach auch unterscheiden, ob die private Nutzung des Internets vom Chef erlaubt ist oder ob sie das nicht nicht ist. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass unabhängig davon ob die Privatnutzung gestattet ist oder nicht, der Datenverkehr durchaus zunächst über betriebseigene Router und Proxys laufen kann und es somit zumindest theoretisch möglich ist, den Datenverkehr der Angestellten zu überwachen. Das kann auch für ein privates Smartphone gelten, welches im Firmen-WLAN angemeldet ist. Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt sich der Einsatz eines VPN, wie zum Beispiel Surfshark. Denn mit dem Einsatz eines solchen VPN kann dank Ende-zu-Ende Verschlüsselung verhindert werden, dass Dritte (z. B. der Chef) Einsicht in den Datenverkehr erlangen können.

Grundsätzlich gilt aber: Hat der Vorgesetzte die private Nutzung des Internets nicht erlaubt, so sollten Angestellte extrem vorsichtig sein mit dem was sie tun. Am sichersten ist es dann einfach in keinster Weise privat zu surfen. Hat der Chef es erlaubt, sollte man es allerdings dennoch nicht mit der privaten Nutzung übertreiben.

Aber auch wenn es, wie oben beschrieben, möglich wäre, darf der Chef nicht einfach pauschal den Internetverkehr der Angestellten überwachen. Was der Vorgesetzte im konkreten Fall darf und was nicht, ist regelmäßig ein Fall für die Gerichte. Angestellte sollten einfach beherzigen, dass die Regel gilt: Ist die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich durch den Chef erlaubt oder zumindest eindeutig geduldet, so ist sie schlicht und ergreifend nicht erlaubt.

Gesperrte Websites

Unternehmen haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, nur das Surfen auf bestimmten Websites zu verbieten oder diese technisch (zum Beispiel via Proxy) zu sperren. In der Regel dürfte das dann diverse Social-Media-Dienste wie Facebook, Twitter oder auch Instagram betreffen. Allerdings könnte zum Beispiel auch Netflix davon betroffen sein. Warum solche Seiten auf der Arbeit gesperrt sein könnten, dürfte jedem klar sein. Sie sind schlicht extreme Zeitfresser und sorgen dafür, dass Mitarbeiter unproduktiv sind. Schließlich hat jede Firma etwas dagegen gegen bezahlte und vergeudete Zeit hat wohl jeder Chef etwas einzuwenden. Und genau deshalb sollte man doch lieber daheim im Internet surfen.

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