Rückbuchung von Überweisungen und Lastschriften

Rückbuchung von Überweisungen und Lastschriften
Rückbuchungen von Überweisungen sind in der Regel nur solange möglich, wie der Überweisungsbetrag noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Foto: Teerasak Ladnongkhun/Shutterstock.com

Die Tätigung von Überweisungen ist in den vergangenen Jahren zunehmend vereinfacht worden – so ist es unlängst möglich, die Überweisungen ganz bequem vom heimischen Sofa aus zu tätigen, ohne überhaupt einen Schritt in die Filiale setzen zu müssen. Nichtsdestotrotz sind das Bankgeschäft und der Zahlungsverkehr im Allgemeinen durch zahlreiche Änderungen und Reformen in den letzten Jahren mitunter sehr unübersichtlich geworden. Das Internet birgt zudem Risiken, da Verträge ganz einfach online abgeschlossen werden können. So werden Lastschrift-Mandate leichtfertig vergeben und am Ende verliert der Bankkunde nicht selten die Übersicht über den Zahlungsverkehr.


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Immer häufiger stellen sich Bankkunden deshalb die Frage, ob eine Rückbuchung von Überweisungen oder getätigten Lastschriften möglich ist. Und falls ja: binnen welcher Frist?

Rückbuchung von Lastschriften

Grundsätzlich besteht für Bankkunden die Möglichkeit, binnen 8 Wochen ab dem Tag der Buchung die Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Das setzt natürlich voraus, dass die Lastschrift auf legalem Wege und mit Erteilung eines Lastschriftmandats getätigt wurde.

Ferner gibt es Fälle, in denen eine Lastschrift ohne Autorisierung, sprich Einverständnis, des Bankkunden erfolgte. In Fällen solcher illegalen Buchungen steht dem Bankkunden eine Rückbuchung für 13 Monate ab dem Buchungstag zur Verfügung. Das gibt den Bankkunden ein Stückweit Sicherheit – dennoch sollte natürlich regelmäßig der Zahlungsverkehr überwacht werden!

Zusammenfassung der Rückbuchungsmöglichkeiten von Lastschriften

  • Gewöhnliche Lastschriften innerhalb von 8 Wochen ab dem Buchungstag
  • Unautorisierte Lastschriften innerhalb von 13 Monaten ab dem Buchungstag

Durchführung einer Rückbuchung bei Lastschriften

Grundsätzlich ist die Rückbuchung also kein Problem, sofern sie innerhalb der genannten Fristen erfolgt. Viele Online-Banking-Kunden können eine solche Rückbuchung direkt online in ihrem Online-Banking-Konto durchführen. Dazu genügt meistens ein Klick auf die entsprechende Lastschrift-Position in der Umsatzübersicht. Dort wird dann ein entsprechendes Hinweisfeld auftauchen, das den Bankkunden auf die Möglichkeit einer Rückbuchung hinweist. Wichtig ist es dabei zu wissen, dass für eine Rückbuchung üblicherweise Gebühren anfallen, die je nach Bankinstitut stark variieren können.

Für alle Bankkunden, die noch etwas „altmodisch“ ihre Bankgeschäfte erledigen, steht natürlich auch der Weg zum Bankschalter offen. Dort sind Vordrucke zur Rückbuchung ausgelegt, die im Prinzip nur noch unterschrieben werden müssen. Die Rückbuchung erfolgt in der Regel binnen kürzester Zeit.

Rückbuchung von Überweisungen

Bei Überweisungen ist generell große Vorsicht geboten! Denn: Rückbuchungen von Überweisungen sind in der Regel nur solange möglich, wie der Überweisungsbetrag noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Ist der Überweisungsstatus noch offen, kann die eigene Bank schnell reagieren und die Überweisung zurückziehen. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Servicehotline des entsprechenden Bankinstituts anzurufen, da dort die Hilfe zeitnah erfolgen kann. Banken übernehmen generell keine Haftung für fehlerhafte Überweisungen, weshalb die Überweisungsträger immer genauestens zu prüfen sind.

Ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Überweisung wurde erfolgreich durchgeführt, so führt kein Weg daran vorbei, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren und um Rücküberweisung des Betrags zu beten. Sollte keine Einigung mit dem Zahlungsempfänger erzielt werden können, so steht natürlich der Rechtsweg offen.

3 Kommentare

  1. Ich habe 2/2016 eine Rückbuchung veranlasst, und jetzt kam am 29.10.2018 eine Rückbelastung der Rechnung und am 19.11.18 die Mahnung und dann sofort die Inkasso. Ist dieser Werdegang der Richtige?

    • es muss doch möglich sein versehentlich falsche Überweisungen zurückzuholen. Oder aber wie in meinem Fall, wenn sich herausstellt, dass Betrug vorliegt, dass die Banken die Überweisung zurückholen kann.????

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