Die Steuererklärungsmodalitäten in der DACH Region, Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ähneln sich in Summe bezogen auf die Onlineabgabe der Steuerunterlagen. Alle 3 Länder bieten unterschiedliche Systeme der Finanzverwaltungen an, damit die Steuererklärungen von Seiten der Steuerpflichtigen online bearbeitet und abgegebene werden können. Die Effizienz der Systeme steht hier bei der Bearbeitung der Steuerunterlagen im Fokus. Deutschland bietet den Steuerpflichtigen das ELSTER System an. Österreich arbeitet mit dem Flaggschiff FinanzOnline und zumindest der Kanton Zürich in der Schweiz bietet seinen Nutzern das System ZHprivateTax. Die Aufbauten und Zielstellungen der Systeme unterscheiden sich in den Arbeitsweisen jedoch durchaus erheblich.
Deutschland Einkommenssteuererklärung über das ELSTER System
In Deutschland muss eine steuerpflichtige Person eine Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde abgeben. Mit der Einführung des ELSTER Systems im Jahre 2011 haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit ihre Steuererklärung elektronisch über das System abzugeben. Das System greift bei einer Vielzahl von Steuerarten sowohl bei juristischen, wie auch bei natürlichen Personen. Der eigentlichen Steuererklärung müssen entsprechende Belege nur beigefügt werden, wenn dieses ausdrücklich der Gesetzgeber vorschreibt. Jeder Steuerpflichtige, hat unter bestimmt gesetzlichen Maßgaben die Pflicht eine Steuererklärung einzureichen. Hierbei muss für ein Bemessungsjahr bis zum 31.05. des Folgejahres eine entsprechende Steuererklärung abgeben werden. Sollte jedoch ein Steuerberater mit der Erstellung einer solchen Steuererklärung betraut werden, so verlängern sich die Fristigkeiten noch einmal. Bei verspäteten Abgaben werden Verspätungszuschläge ggü. dem Steuerpflichtigen von Seiten der Finanzbehörde erhoben. Mit der Einführung des ELSTER Systems hat sich die Schnelligkeit und Effizienz der Bearbeitung der Steuerunterlagen signifikant verbessert und auch vor allem für die Steuerpflichtigen vereinfacht. Das System wird kontinuierlich weiterentwickelt und in diesem Kontext auch verbessert.
Schweiz Einkommenssteuererklärung über das ZHprivateTax System
Jede in der Schweiz lebende und arbeitende Person ist dazu verpflichtet in der Schweiz eine Steuererklärung abzugeben. Hiermit sind sowohl juristische, wie auch natürliche Personen gemeint. Die Angaben, die hierbei abzugeben sind, betreffen auch in der Schweiz die Einkommens- und Vermögensrelevanten Angaben zu den relevanten Einkommens- sowie Vermögenswerten. In dem schweizerischen Steuerprozess werden die Werte, die im Kontext mit der eigentlichen Steuerprogression der entsprechenden Steuerart stehen bezogen auf die eigentliche Gemeinde – bzw. Kantons oder Bundessteuer berechnet. Die Steuererklärung muss in der Schweiz immer bis zum 31.03. eines Folgejahres bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Es kann nach Antrag auch eine Fristerstreckung erteilt werden. Das System ZHprivateTax ist ein steuerliches System der Finanzverwaltung des Kantons Zürich. Es hilft den steuerpflichtigen natürlichen Personen bei dem virtuellen Ausfüllen ihrer Steuerunterlagen. Es werden mit diesem System alle notwendigen Berechnungen durchgeführt.
Österreich Einkommenssteuererklärung über das FinanzOnline System
Der Lohnsteuerausgleich in Österreich und die damit verbundene Einkommenssteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines jeden Steuerpflichtigen über seine entsprechenden Einkommensverhältnisse. Diese Einkommenssteuererklärung dient auch in Österreich als Grundlage für die Festsetzung der Einkommenssteuer. Auch in Österreich haben Steuerpflichtige Fristen zur Abgabe ihrer Steuererklärung einzuhalten. Es gilt, dass für ein Jahr X im darauffolgenden Jahr bis einschließlich dem 30.04. eine entsprechende Erklärung abzugeben ist. Sollte der Steuerpflichtige seine Steuererklärung über das Onlinesystem FinanzOnline einreichen, so wird eine Verlängerung der Abgabefrist verfügt. Derjenige muss seine Steuererklärung dann bis zum einschließlich 30.06. des entsprechenden Folgejahres einreichen. Sollte der Steuerpflichtige einen Steuerberater zur Erstellung seiner Steuererklärung nutzen, so würde sich die entsprechende Frist noch einmal verlängern. Aktuell nutzen mehr als 4 Mio. Personen das System FinanzOnline in Österreich. Bei dem System handelt es sich, um ein E-Government System, das international bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Dieses System bietet seinen Usern einen vollkommen kostenfreien Service an und gilt als Flaggschiff der Finanzverwaltung in Österreich. Die jeweiligen Steuererklärungen und Anträge können jederzeit online bearbeitet werden. Der Mehrwert für die Nutzer dieses Systems ist groß, denn durch die bessere Koordination der Unterlagen und Anträge, gelangen auch die Steuerrückerstattungen schneller auf die Konten der steuerpflichtigen Österreicher.
Fazit
In allen 3 wirtschaftlich relevanten Ländern der DACH Region werden Onlinesysteme zur Abgabe und Bearbeitung der Steuerunterlagen angeboten. Diese Systeme erhöhen die Effizienz der Bearbeitungen erheblich. Die Systeme unterscheiden sich jedoch untereinander durchaus stark. Die Finanzverwaltungen in den Ländern forcieren die Bearbeitung der Steuerunterlagen in Summe erhöht. Denn man hat in allen Ländern erkannt, dass die virtuelle Abgabe und Bearbeitung der Unterlagen erhebliche Mehrwerte verspricht und vor allem Kostensenkungen hiermit einhergehen. Der Verwaltungsapparat kann aufgrund dieser E-Government System ebenso verschlankt werden. Das wird auf Dauer gesehen, erhebliche Kosteneinsparungspotenziale in den Ämtern aller Länder der DACH Region erschließen.
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