Subsidiaritätsprinzip einfach erklärt: Definition und Beispiele

Zwei Fäuste zum Gruß
Das Subsidiaritätsprinzip soll dazu dienen, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung Einzelner oder kleinerer Gruppen zu fordern und zu fördern. Foto: Kristel Van den Broeck/Shutterstock.com

Gemäß Definition besagt das Subsidiaritätsprinzip, dass gesellschaftliche oder staatliche Aufgaben grundsätzlich stets von der kleinstmöglichen Einheit wahrgenommen und ausgeführt werden sollen. Das Eingreifen übergeordneter Instanzen soll erst erfolgen, wenn die Aufgabenbewältigung durch die kleinste mögliche Einheit nicht umsetzbar ist.

Subsidiaritätsprinzip: Förderung der Selbstverantwortung

Das Subsidiaritätsprinzip wurde von der katholischen Soziallehre geprägt und soll dazu dienen, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung einzelner oder kleinerer Gruppen zu fordern und zu fördern. So wird zum Beispiel von älteren Menschen erwartet, dass sie ihre Geschäfte so lange eigenständig regeln und verwalten sollen, wie es ihnen möglich ist. Der Staat soll erst subsidiär – also beistehend- eingreifen, wenn die eigenständige Daseinsgestaltung nicht mehr ohne Hilfe von außen machbar ist. Kann beispielsweise die Familie eines Schulkindes die Klassenreise finanziell nicht stemmen, wird zunächst geprüft, ob etwa die Klassenkasse oder der Schulbeirat die Reise ermöglichen kann. Ist auch dies nicht umsetzbar, greift das Subsidiaritätsprinzip dahingehend, dass die Gemeinde die Mittel zur Verfügung stellt.

Sozialpolitisch bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass Kommunen und Gemeinden vom Staat in die Lage versetzt werden sollen, eigenständig sozialpolitische Entscheidungen zu treffen und Problemfelder zu lösen. Die Leitidee dabei ist, dass das Subsidiaritätsprinzip möglichst nah am Bürger Anwendung findet. Der Ortsbürgermeister oder der Gemeinderat ist sowohl räumlich als auch menschlich näher am Bürger seiner Ortschaft, als es zum Beispiel die Landesregierung oder gar der Staat ist. Demnach sollen die einzelnen Kommunen mit Kompetenzen ausgestattet sein, die es ihnen ermöglichen, das Leben ihrer Bürger zu regeln. Erst wenn die Ressourcen hierfür nicht ausreichen, um sich eigenständig zu verwalten, greift das Subsidiaritätsprinzip dahingehend, dass übergeordnete Instanzen finanziell oder politisch eingreifen.

Subsidiaritätsprinzip in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung legt das Subsidiaritätsprinzip fest, dass den Versicherten Leistungen zur Verfügung gestellt werden, soweit diese nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugeschrieben werden können. Es kann beispielsweise erwartet werden, dass eine erwachsene Person in der Lage ist, eine harmlose Erkältung durch Bettruhe eigenständig in den Griff zu bekommen. Erkrankt die Person jedoch schwerer, kann und darf sie beispielsweise medizinische Leistungen wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend beschreibt das Subsidiaritätsprinzip die Grundidee, dass jeder einzelne zunächst aufgefordert ist, autonom und eigenverantwortlich sein Leben zu meistern. Im Vordergrund steht also das Individuum, das selbstbestimmt agieren soll und darf. Gelingt dies nicht, soll erst der familiäre Umkreis Hilfeleistungen erbringen, ehe weitere übergeordnete Einheiten wie zum Beispiel Gemeinde oder Landkreis eingreifen.

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