Telefonieren im Ausland – ohne Zusatzkosten

Junger Mann mit Mobiltelefon in der Hand
Mit dem klassischen Roaming ist seit Juni 2017 zumindest innerhalb der EU Schluss. Denn hier gilt seit 15. Juni 2017 das "roam like at home" Prinzip. Foto: pathdoc/Shutterstock.com

Wer kennt das nicht? Da fährt man schnell mal von Deutschland in die Niederlande und steht vor enormen Kosten ohne das Handy auch nur aus der Tasche geholt zu haben. Damit ist seit Juni 2017 zumindest innerhalb der EU Schluss. Denn hier gilt seit 15. Juni 2017 das “roam like at home” Prinzip. Verbraucher surfen, simsen und telefonieren seither zu heimischen Konditionen, ohne zusätzlich anfallende Kosten für den Auslandseinsatz. Doch auch hier gibt es Ausnahmeregelungen zu beachten, um nicht plötzlich doch vor einer langen Rechnung zu stehen.

Was ist Roaming überhaupt?

Im Deutschen lässt sich Roaming in “herumwandern” übersetzen. Roaming ist die Technik wegen welcher Mobilfunkgeräte auch im Ausland (also beim Herumwandern) funktionieren und senden.
Während dies in der Vergangenheit noch mit hohen Zusatzkosten verbunden war, hat die EU sich erfolgreich zu einer Abschaffung innerhalb ihrer Grenzen durchgesetzt. Schon seit 2007 konnten Roaming-Gebühren EU-weit deutlich gesenkt werden. Während 1 Megabyte in 2007 noch bei 6 EUR lag, so zahlte man in 2015 nur 0.2 EUR. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung in 2017 zahlt der EU-Verbraucher auch im EU-Ausland den Preis seines jeweiligen heimischen Anbieters.

Was muss man unternehmen um “roam like at home” nutzen zu können?

Verbraucher müssen aktiv nichts unternehmen, um von den “roam like at home” Konditionen zu profitieren, denn diese treten automatisch in Kraft. Mobilfunkanbieter sind dazu verpflichtet einen automatischen Wechsel zu gewährleisten. Außerdem müssen Anbieter auch zusätzlich gebuchte Auslandspakete automatisch beenden und so die Nutzung des heimischen Tarifes garantieren. Nicht alle Anbieter haben diesen Wechsel jedoch vollzogen; Verbraucher sollten sich vor einer Reise ins EU-Ausland also nochmals informieren. Stellt man nun fest, dass “roam like at home” nicht aktiv ist, so ist der Anbieter verpflichtet diesen Wechsel innerhalb eines Werktages kostenlos durchzuführen.

Was beinhaltet “roam like at home”?

Verlässt der Verbraucher sein Heimatland, so nimmt er sein Mobilfunk-Paket mit; samt Datenvolumen und aller Einheiten. Das gilt auch für Inklusiv-Einheiten (SMS oder Freiminuten) sowie Inklusiv-Volumen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Prepaidkarten, mitsamt einer Ausnahme für extrem günstige Anbieter ohne Inklusiv-Volumen. Beträgt der Datenverbrauchspreis hier nämlich weniger als der Einkaufspreis, welcher in 2017 bei 7.70 EUR pro Gigabyte liegt, kann der Anbieter den Einkaufspreis in Rechnung stellen. Auch bei Verträgen ohne Obergrenze ist Vorsicht geboten, denn der Anbieter darf hier durchaus eine Volumenbegrenzung festlegen. Alles darüber hinaus wird zusätzlich berechnet. Allerdings muss er seine Verbraucher auch warnen, sobald diese zusätzliche Kosten von 50 EUR generiert haben. Bei 60 EUR ist der Anbieter verpflichtet die Verbindung automatisch zu trennen.

Ein enormer Vorteil von “roam like at home” ist, dass kein Anbieterwechsel bei Reisen ins EU-Ausland nötig ist. Hat man beispielsweise grundsätzlich gute Erfahrungen mit congstar gemacht, so kann man den Anbieter auch im Ausland wie gewohnt und zu inländischen Preisen nutzen. Vorsicht geboten ist bei Anbietern, die ausschließlich nationale Tarife offerieren. Bei diesen ist Roaming teilweise überhaupt nicht möglich und die Buchung eines zusätzlichen Auslandspaketes wird notwendig. Auch gilt “roam like at home” nicht außerhalb der EU. Hier dürfen Anbieter weiterhin Zusatzkosten aufschlagen.

Wann greift “roam like at home” nicht?

Auch Roaming zu Inlandspreisen hat seine Grenzen. So wird sogenanntes “Dauer-Roaming” als unfair angesehen, weil damit die “fair use” Grenze überschritten wird. Bei Verdacht auf unangemessenen Nutzen dürfen Anbieter Verbraucher dazu auffordern, dies zu erklären. Unangemessen heißt in diesem Fall, dass der heimische Tarif überwiegend in einem anderen EU-Land genutzt wird, oder umgekehrt. Kann der Verbraucher den Nutzen nicht rechtfertigen, darf er vom Anbieter verwarnt werden und muss zukünftig mit Aufschlägen rechnen. Rückwirkend, darf der Anbieter allerdings keine Kosten verlangen.

Um sicherzugehen, dass die “fair use” Grenze auch tatsächlich eingehalten wird, dürfen Anbieter offiziell das Roamingverhalten ihrer Nutzer über einen Zeitraum von 4 Monaten beobachten und kontrollieren. Die dazu erhobenen personenbezogenen Daten dürfen ausdrücklich nur zum Abgleich des Roamingverhaltens genutzt werden. Wohnt man nun in einem EU-Land und arbeitet in einem anderen, darf man sich für einen Anbieter entscheiden. Allerdings greift diese Regelung nur, wenn man sich mindestens einmal täglich in sein heimisches Netz einwählt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man Mobilfunkdienste über Satellit in Anspruch nimmt, denn “roam like at home” gilt dann nicht. Stattdessen werden Kosten nicht regulierter Roamingdienste berechnet, die keine Preisobergrenze haben.

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