Telefonieren innerhalb der EU: Keine Roaming-Gebühren mehr

Telefonieren innerhalb der EU: Keine Roaming-Gebühren mehr
Das Telefonieren im EU-Ausland wird einfacher und günstiger. Foto: vonsi46/pixabay.com

Mit einer neuen Regelung innerhalb der EU dürfte vielen Mobiltelefon-Nutzern ein echter Stein vom Herzen gefallen sein. Die mobile Nutzung des Handys war bislang enorm kostspielig, doch bedeutet der Wegfall der Roaming-Gebühren nicht uneingeschränkt einen Segen für alle Beteiligten.

Die Nutzung des Mobiltelefons gehört für unzählige Menschen zum Alltag dazu und nicht selten werden stundenlange Telefonat geführt, bei denen sich der Nutzer keinerlei Gedanken über die etwaig entstehenden Kosten machen braucht. Dank des mittlerweile zum Standard gehörenden Flatrate-Tarifs, der sowohl als Vertragslösung wie auch als Prepaid gleichermaßen zur Verfügung steht, war dies ja auch kein weitergehendes Problem. Problematisch wurde es mit der Telefoniererei nur dann, wenn der Nutzer sein gewohntes Nutzungsverhalten auch im Ausland weiterführen oder dort auf das mobile Internet zugreifen wollte. Die Roaming-Gebühren für die Internetnutzung im Ausland konnte eine Mobilfunkrechnung schnell in schwindelerregende Höhen treiben, doch damit ist nun endgültig Schluss.

Was bedeutet das Ende der Roaming-Gebühren?

Mit einer neuen Regelung, die innerhalb der EU-Staaten bereits 2007 auf den Weg gebracht und 2015 endgültig beschlossen wurde, werden die Roaming-Gebühren bald der Vergangenheit angehören. Mobilfunk-Nutzer können dann ihren bisherigen Tarif auch im Ausland zu den gleichen Bedingungen nutzen wie in ihrem Heimatland. Sämtliche Inhalte eines jeweils in dem Handy-Tarif enthaltenen Pakets stehen somit auch im Ausland ohne einen Aufpreis für den Nutzer zur Verfügung.

Obgleich dies doch ein Grund zum Jubeln für die Mobilfunknutzer sein könnte hat auch die neue Regelung einen Wermutstropfen. Mobilfunknutzer, die einen extrem günstigen Tarif bei ihrem Anbieter gebucht haben und dementsprechend nur kleine Datenvolumen-Pakete oder SMS-Pakete nutzen können, könnten im Ausland auch ohne Roaming-Gebühren Extrakosten erwarten. Dies wäre der Fall, wenn das Roaming über alle Maßen hinaus von dem Mobilfunknutzer genutzt wird. Ein derartiges Verhalten könnte als Missbrauch der neuen Regelung gewertet werden. Wie genau dieses Übermaß gewertet wird oder in welcher Höhe die Mobilfunkanbieter die Extrakosten für die Übermaßnutzung für den Mobilfunknutzer ausfallen werden, ist derzeitig noch ungeklärt. Selbstverständlich lohnt es sich auch immer, die unterschiedlichen Konditionen der Mobilfunk-Anbieter zu prüfen. So können Handytarife ganz einfach auf Online-Vergleichs-Plattformen wie verivox verglichen werden.

Ist mit Einschränkungen beim Roaming-Wegfall zu rechnen?

Durch den Wegfall der Roaming-Gebühren ändert sich für die Mobilfunknutzer an sich erst einmal überhaupt nichts, da die Mobilfunkanbieter erst zum Stichtag des 15. Juni die Verträge umstellen. Es ist jedoch, angesichts der Größe des Marktes sowie der Vielzahl der Anbieter, nicht davon auszugehen, dass die Preise an anderen Stellen in dem Tarif des Mobilfunknutzers steigen werden. Vielmehr sollte der Wegfall der Roaming-Gebühren als ein weiterer Schritt in Richtung vereintes Europa gewertet werden, in welchem dem Nutzer durch einen Besuch im Ausland keinerlei Nachteile entstehen.

Im Hinblick auf das Übermaß an Nutzung vom Roaming, welches von dem jeweiligen Mobilfunkanbieter mit einer kleinen Gebühr “bestraft” werden kann, mag vielleicht eine kleine Einschränkung dieses Ansinnens gegeben worden sein allerdings muss der Mobilfunkanbieter seinen Mobilfunkkunden zunächst erst einmal warnen bevor die Gebühr erhoben werden kann. Im Grunde genommen steckt hinter diesem Vorgang auch nur die Idee, dass ein gezielter Missbrauch des Roamings durch entsprechende Mobilfunknutzer gezielt verhindert werden soll. Dieser Gedanke ist auf der einen Seite durchaus nachvollziehbar, auf der anderen Seite jedoch widerspricht er ein Stück weit dem Grundgedanken des Wegfalls der Roaming-Gebühren. Eine klare Definition, was genau als Übermaßnutzung angesehen wird dürfte ebenso wichtig werden wie eine gedeckelte Höhe der kleinen Extra-Gebühr, welche die Mobilfunkanbieter hierfür erheben dürfen. Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass Brüssel einmal mehr gefordert sein wird eine entsprechende für alle geltende Regelung ins Leben zu rufen.

Eine weitere Einschränkung im Hinblick auf den Wegfall der Roaming-Gebühren gibt es dann aber doch noch für den Mobilfunknutzer: Innerhalb des europäischen Raumes mag sowohl die Telefonie als auch die Internetnutzung mittels Mobilfunktelefon zwar keinerlei Roaming-Gebühren mehr verursachen, allerdings gilt diese Regelung ausschliesslich für den europäischen Raum. Die sogenannten Internationalen Telefonate, die also von EU-Ländern in Nicht-EU-Länder geführt werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige Roaming-Regelungen. Dies indes ist jedoch ebenfalls nur ein kleiner Wehrmutstropfen angesichts des guten Schritts, der europaweit definitiv in die Richtung unternommen wurde. Es bleibt jetzt nur abzuwarten, wie sich die Mobilfunkanbieter auf der Grundlage des Wegfalls der Roaming-Gebühren gegenüber ihren Kunden verhalten werden. Diese Maßnahme war letztlich vollständig unnötig, wenn die entsprechenden Anbieter im gleichem Atemzug die Gebühren an anderer Stelle erhöhen. Es obliegt nunmehr den entsprechend zuständigen Kartellbehörden der einzelnen Länder, diese Entwicklung zu verhindern.

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