Wann kann man eine Umschulung machen?

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Person sitzt am Notebook
Foto: StartupStockPhotos/pixabay.com

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Umschulung

Eine Umschulung gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Beruf in einem verkürzten Zeitraum zu erlernen. In der Regel richtet sich diese spezielle Bildungsmaßnahme an Personen, die bereits eine erste Ausbildung beziehungsweise ein Studium vorweisen können. Es ist unerheblich, ob Sie einen Abschluss erlangt oder die Ausbildung beziehungsweise das Studium vorzeitig beendet haben.

Was viele nicht wissen: Eine Umschulung ohne Ausbildung ist mit entsprechender Berufserfahrung bei den meisten Bildungsinstituten möglich. Dies gilt sogar im Falle eines fehlenden Schulabschlusses – sofern Sie Grundkenntnisse in Deutsch und Mathematik vorweisen können. Seitens der Bildungsstätte stehen somit kaum rechtliche Hürden zwischen Ihnen und Ihrem beruflichen Neuanfang.

Sonderfall: Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit

Es sind vorwiegend Personen im fortgeschrittenen Alter, die sich für eine Umschulung entscheiden. In dieser Lebensphase stellen die Gebühren für die Bildungsmaßnahme eine enorme Belastung neben Miete, Autoversicherung und anderen laufenden Kosten dar. Die gute Nachricht: Viele Umschulungen sind zu 100 % förderfähig.

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (für Beschäftigte) beziehungsweise Ihrem Jobcenter (für Erwerbslose) stellen. Für die Bewilligung müssen Sie besondere Voraussetzungen erfüllen, die über die Anforderungen der Bildungsstätte hinausgehen.

Für eine Förderung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Erstausbildung (abgebrochen oder vollendet)
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung (bei fehlender Erstausbildung)
  • Umschulung beendet bestehende Arbeitslosigkeit oder verhindert diese
  • Ausübung bisheriger Tätigkeit unmöglich
  • Neu erlernter Beruf sichert Ihren Lebensunterhalt langfristig

Sie haben keinen Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Agentur für Arbeit. Bei der Kostenübernahme für Ihre Umschulung handelt es sich um eine „Kann-Leistung“. Die Einzelfallentscheidung trifft die zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise der zuständige Sachbearbeiter. Tipp: Bereiten Sie sich gründlich auf den Gesprächstermin in der Behörde vor, um Ihre Chancen auf einen positiven Entscheid zu erhöhen.

So starten Sie mit Ihrer beruflichen Neuorientierung durch

In den vergangenen Jahren ist die Auswahl an Umschulungsberufen stark gestiegen. Ziehen Sie als Entscheidungshilfe die Zukunftsperspektiven mit ein, die Sie nach erfolgreichem Abschluss erwarten. Fokussieren Sie sich auf Branchen beziehungsweise Berufsgruppen, in denen ein starker Fachkräftemangel herrscht. Entsprechende Daten veröffentlicht die Agentur für Arbeit regelmäßig.

Tipps für die Auswahl des Umschulungsberufs:

  • Wählen Sie einen Beruf mit guten Zukunftsaussichten.
  • Gleichen Sie das Anforderungsprofil mit Ihren persönlichen Stärken ab.
  • Informieren Sie sich vorab über das spätere Einstiegsgehalt.
  • Absolvieren Sie Ihre Umschulung nur an einem zugelassenen Bildungsinstitut.
  • Nehmen Sie vor Vertragsunterzeichnung ein Beratungsgespräch in Anspruch.

Große Nachfrage herrscht in der Pflege und der Erziehung. Zudem sind es technisch und handwerklich ausgebildete Fachkräfte, die der Arbeitsmarkt dringend benötigt. Beispiele sind Mechatroniker*innen, Industriemechaniker*innen sowie Maschinen- und Anlagenführer*innen.

Eine Umschulung in diesen Bereichen beschert Ihnen einen dauerhaft sicheren Arbeitsplatz und ein hohes Einstiegsgehalt. Nicht zuletzt werden Umschulungen in stark nachgefragten Berufen von der Agentur für Arbeit bevorzugt gefördert. Wenn Sie diese Tipps beherzigen, ist der erste wichtige Grundstein für Ihren beruflichen Neustart gelegt.

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