Was macht die Jugendausbildungsvertretung (JAV)?

Jugendliche Absolventen springen in die Luft.
Alle zwei Jahren finden bundesweit und in allen Branchen die JAV-Wahlen statt. Foto: Ptksgc/pixabay.com

In jedem Unternehmen, in dem mehr als fünf Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende bis 25 Jahren angestellt sind, muss es eine Jugendausbildungsvertretung geben. Dabei hat die JAV einige Aufgaben, wie etwa dafür zu sorgen, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Die JAV hat aber auch Pflichten. Zudem erfolgt die Aufgabenerfüllung der Jugendausbildungsvertretung gegenüber dem Personalrat. JAV Vertreter*innen sind dem Betriebsrat unterstellt und haben wie dieser auch, einen besonderen Kündigungsschutz.

Die JAV-Wahlen

Alle zwei Jahren finden bundesweit und in allen Branchen die JAV-Wahlen statt. Dabei wird die Jugendausbildungsvertretung in der Regel jeweils im Oktober und November in den geraden Kalenderjahren gewählt. Der genaue Termin der Wahlen richtet sich aber nach dem Ende der Amtszeit der jetzigen JAV, da diese exakt zwei Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses enden. Sollte es noch keine Jugendausbildungsvertretung im Unternehmen geben, kann der genaue Wahltermin frei gewählt werden.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, die dann eintreten, wenn beispielsweise die Wahl angefochten wird. Auch wenn die JAV zurücktritt oder aufgelöst wird oder wenn die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der JAV Mitglieder unterschritten wird (beispielsweise bei einem vorzeitigen Ausscheiden), werden Neuwahlen einberufen. Diese können außerhalb des gewohnten Turnus erfolgen, wobei die darauffolgende Wahl wieder in dem regulären Zeitraum stattfindet. Allerdings muss diese spätestens nach 3 Jahren erfolgen.

Jugendarbeitsschutzvertretung nach den Landespersonalvertretungsgesetzen

Die Landespersonalvertretungsgesetze, die es in den einzelnen Bundesländern gibt, sind die Grundlage für die Arbeit von der Jugendausbildungsvertretung sowie den Personalräten. Dabei betrifft dies im Einzelnen die landesunmittelbaren Körperschaften sowie die Anstalten des öffentlichen Dienstes und die Dienststellen des jeweiligen Bundeslandes. Auch die in einem Bundesland liegenden Kommunen sind davon betroffen.

Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat eine JAV?

Die JAV ist für die Jugendlichen und Auszubildenden unter 25 Jahren zuständig und hat die Belange dieser nach § 60 Abs. 2 BetrVG gegenüber dem Betriebsrat und mit dem Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Dabei wurde im Jahr 2001 der Aufgabenkatalog erweitert. Somit umfasst dieser nun folgende Aufgaben der Jungendausbildungsvertretung nach § 70 Abs. 1 BetrVG:

  • Die tatsächliche Gleichstellung von Männer und Frauen muss durchgesetzt werden
  • Maßnahmen, die den jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden dienen müssen beantragt werden. Hierbei geht es insbesondere um die Fragen der Berufsbildung sowie die Übernahme in ein anschließendes Arbeitsverhältnis.
  • Mit der Zustimmung des Betriebsrates sind die Arbeitsplätze aufzusuchen
  • Anregungen von den jugendlichen Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen sind entgegenzunehmen
  • Ausländische Auszubildende müssen integriert werden und auch die Beantragung der entsprechenden Maßnahmen müssen beim Betriebsrat durchgeführt werden
  • Die Einhaltung der Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarung ist, zugunsten der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer*innen, zu überwachen

Teilnahmerechte der JAV

Die Jugendausbildungsvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter*innen entsenden. Insbesondere dann, wenn die Sitzung um die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden geht, dürfen sogar alle JAV Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Werden zudem Beschlüsse abgestimmt, haben die Vertreter*innen der JAV nach § 67 Abs. 2 S. 1 BetrVG volles Stimmrecht.

Der Beschluss ist eine Woche auszusetzen, wenn die Mehrheit der JAV Vertreter*innen diesen als erhebliche Beeinträchtigung für die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden sieht. In dieser Zeit muss eine Verständigung erfolgen.

Was macht die Jugendausbildungsvertretung?

Die Jugendausbildungsvertretung ist der erste Ansprechpartner für die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden für alle Fragen rund um Ausbildung und Arbeit. Dabei ist die JAV, gemeinsam mit dem Personalrat, die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden.

Da die JAV-Verterter*innen in der Regel selbst noch in der Ausbildung sind, wissen sie genau, wo es Probleme gibt, da sie hautnah dabei sind und so ein anderes Blickfeld haben, wie der Personalrat. Bei Ärger, Mängel oder auch Alltagsproblemen stehen sie den Jugendlichen und Auszubildenden zur Seite und helfen diese zu lösen. Dabei dürfen die Jugendlichen und Auszubildenden auch während ihrer Arbeitszeit zu den Vertreter*innen der JAV gehen.

In der Regel hat die JAV eigene Sprechstunden, wenn im Unternehmen mehr als 50 zur Jugendausbildungsvertretung wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind. In Betrieben, die diese Anzahl nicht aufweisen, sind die Jugendlichen und Auszubildenden auf die Betriebsratssprechstunden angewiesen.

Eine Jugendausbildungsvertretung hat auf jeden Fall für die Jugendlichen und Auszubildenden einen sehr großen Vorteil. Der liegt natürlich vor allem darin, dass die Vertreter*innen oftmals auch noch Azubis sind und somit genau wissen, wo was nicht so gut läuft und wo Verbesserungsbedarf ist. Ein weiterer Vorteil ist aber auch, dass sie sich um die Belange von ausländischen Azubis und Jugendlichen kümmern und diese dann nicht allein gelassen werden. Sie erhalten Unterstützung bei der Integration in den Betrieb und können zudem mit allen Probleme, die im während der Ausbildungs- und Arbeitszeit auftreten zu der JAV kommen.

Daher ist es für viele Auszubildenden so wichtig, in einer Jugendausbildungsvertretung mitzuwirken, da sie sich eben für die Belange einsetzen und so den Ausbildungs- und Arbeitsplatz ein Stück weit mitgestalten können. Es können Veränderungen und Verbesserungen angestoßen werden und auch die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kommt der JAV dabei zugute. Zudem genießen JAV Vertreter*innen auch einen besonderen Kündigungsschutz, da sie praktisch dem Betriebsrat unterstellt sind, der die Interessen der gesamten Belegschaft vertritt.

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