Welche Krankenzusatzversicherungen sind sinnvoll für Azubis und Studenten?

Welche Krankenzusatzversicherungen sind sinnvoll für Azubis und Studenten?
Foto: STUDIO GRAND OUEST/Shutterstock.com

Die meisten Studenten und Auszubildenden sind gesetzlich krankenversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in Deutschland sind sicherlich nicht schlecht, wenn man die Sozialversicherungssysteme in Europa vergleicht. Dennoch bietet unser System nur eine Grundabsicherung. Private Krankenversicherungen bieten Krankenzusatzversicherungen für verschiedene Bereiche an. Es gibt Versicherungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Pflege und vieles mehr. Doch welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll und notwendig für Studenten und Azubis mit knappem Budget – wir machen den Check für euch.

Private Zahnzusatzversicherung – sinnvoll für Azubis und Studenten?

Zahnzusatzversicherungen zählen sicherlich zu den beliebtesten Zusatzversicherungen in Deutschland. Nach Zahlen des PKV-Verbandes hat sich die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen privaten Zahnzusatzversicherungen von 2005 bis 2015 von ursprünglich 7,79 Millionen Verträgen bis auf 14,95 Millionen fast verdoppelt. Die Zahnzusatzversicherung ist damit ein absolutes Trendprodukt.

Grundsätzlich macht eine Zahnzusatzversicherung schon Sinn, wenn man sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ansieht. Im Bereich Zahnersatz bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2005 nur noch sogenannte Festzuschüsse, die sich immer auf Basis der günstigsten Versorgung berechnen (der sogenannten Regelversorgung). Bei einer Krone im Backenzahn-Bereich heißt das zum Beispiel, dass kein hochwertiges Material wie Gold oder Keramik bezahlt wird, sondern nur eine einfache unverblendete Krone aus Stahl. Wer hier Wert auf hochwertige Materialien und Ästhetik legt, muss schon einiges aus eigener Tasche bezahlen. Zahnprophylaxe wird bei Erwachsenen auch nur in sehr geringem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Einmal im Jahr kann der Zahnarzt mit der Krankenkasse eine normale Kontrolluntersuchung abrechnen und dabei eine Zahnsteinentfernung durchführen (Beläge wegkratzen). Eine umfassendere professionelle Zahnreinigung ist nicht im Kassenumfang enthalten, hier muss man privat zuzahlen, und das kostet pro Behandlung im Regelfall zwischen rund 70 und 120 Euro.

Wer sich mal mit dieser Art Zusatzversicherung beschäftigt, wird schnell merken, dass das ein ganz schöner Dschungel ist. Über 200 verschiedene Tarife werden in Deutschland angeboten – eine solche Versicherung kostet für Azubis und Studenten im Alter von 16 bis 30 Jahren ungefähr zwischen 5 und 40 Euro monatlich. Gerade die Tarife im hohen Preissegment sind für Azubis und Studenten eher ungeeignet – bei diesen Tarifen sind häufig bereits Alterungsrückstellungen einkalkuliert. Das hat zwar den Vorteil, dass die Beiträge dann auch im Alter konstant kalkuliert sind. Auf der anderen Seite zahlt man dann schon von Anfang an deutlich mehr.

Interessant sind für junge Leute mit schmalem Budget eher Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellungen. Bei diesen Tarifen steigt man als junger Mensch auch in leistungsstarke Produkte sehr günstig ein, wobei sich die Beiträge dann jedoch automatisch mit dem Älterwerden erhöhen. Während des Studiums ist das sinnvoll, denn das schont den Geldbeutel – wer dann fertigt ist mit Ausbildung oder Studium, kann sich später auch höhere Beiträge leisten.

Wer großen Wert auf Zahnpflege und schöne Zähne legt, für den macht eine Zahnzusatzversicherung sicherlich Sinn. Ganz billige Angebote für nur 5 oder 10 Euro im Monat sind dabei allerdings eher uninteressant, weil dann regelmäßig nur Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken oder Implantate) versichert sind. Und die braucht ein junger Mensch mit gesunden Zähnen vermutlich erst viele Jahre später. Sinnvoller sind Tarife in der Preiskategorie 15 bis 20 Euro monatlich, die neben Zahnersatz auch für Prophylaxe (z. B. die professionelle Zahnreinigung) und Zahnbehandlung (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen) leisten.

Unterm Strich ist eine solche Zusatzversicherung gar nicht mal so teuer, wenn man gerade die Prophylaxe-Leistungen regelmäßig nutzt. Dazu ein Beispiel: Die Hallesche bietet den Tarif Mega.Dent in der Altersklasse 18 bis 32 Jahre für einen monatlichen Beitrag von 18,90 Euro an. Dafür leistet der Tarif neben Zahnersatz (80-90%) auch 100% für Füllungen und Wurzelbehandlung, sowie zweimal im Jahr bis zu 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung. Wer diese Leistung ausschöpft (160 Euro pro Jahr), hat schon mal einen großen Teil seines Jahresbeitrages von 226,80 Euro wieder reingeholt. Wenn dann im Laufe der Zeit ab und an mal eine Füllung gemacht werden muss, oder sogar später teure Zahnersatzbehandlungen fällig werden, lohnt sich das auf jeden Fall. Einen guten Überblick über Zahnzusatzversicherungen findet ihr übrigens online unter www.zahnzusatzversicherung-experten.de (hier gibt es einen Vergleichsrechner, wo man die Tarife individuell nach Preis und Leistung vergleichen kann).

Ein Tipp noch zur Zahnzusatzversicherung: Gerade bei günstigen Angeboten sollte man genau hinschauen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen, das berühmte Kleingedruckte genau lesen. Viele Anbieter werben mit tollen Aussagen und hohen Leistungen, doch oftmals versteckt sich der Teufel dann doch im Detail. Was nützt z.B. eine hohe Leistung mit 90 oder 100%, wenn die Versicherung ins Kleingedruckte schreibt, dass sich diese Leistung nur auf die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht? Oder wenn nur ein Implantat pro Jahr erstattet wird? Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, bevor man eine private Zahnzusatzversicherung abschließt.

Fazit: eine private Zahnzusatzversicherung ist auch für Studenten und Azubis sinnvoll

Ambulante Ergänzungsversicherung – lohnt sich das für Azubis und Studenten?

Fast jeder hat schon etwas von IGEL-Leistungen gehört. Das ist die Abkürzung für individuelle Gesundheitsleistungen. In Klammern könnte man hinzufügen „die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden“. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten das, was unbedingt medizinisch notwendig ist. Aufgrund der Definitionen des Sozialgesetzbuches fallen hier einige Dinge flach, die ein Kassenpatient dann privat aus eigener Tasche bezahlen muss. Um mal ein paar Beispiele zu nennen: Brillen und Kontaktlinsen (Sehhilfen) beispielsweise müssen selbst bezahlt werden, außer es besteht eine sehr starke Einschränkung der Sehfähigkeit. Heilpraktiker-Behandlungen müssen weitgehend ebenfalls selbst bezahlt werden (nur wenige Behandlungen wie z. B. Akupunktur haben sich mittlerweile durchgesetzt und können teilweise auch von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Aber auch Vorsorgeuntersuchungen sind teilweise Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur in gewissem Umfang übernommen werden. Doch lohnt sich eine Zusatzversicherung, die solche Dinge absichert für Azubis und Studenten?

Im Bereich ambulanter Ergänzungsversicherungen gibt es verschiedene Arten. Angeboten werden zum einen reine Vorsorgetarife, z.B. der V100 von ARAG. Diese Versicherung bietet Leistungen an für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, z.B. Hautkrebs-Screening, grauer-Star Vorsorge beim Augenarzt, Krebsvorsorge, Mammographie oder Ultraschall beim Frauenarzt, und vieles mehr. Meist sind die Leistungen limitiert, z. B. bei ARAG auf 1000 Euro je 24 Monate. Die ARAG kostet für junge Erwachsene ab 21 Jahren rund 11 Euro monatlich. Wer als Azubi oder Student jung und gesund ist, wird im Regelfall eher selten zum Arzt gehen, wenn er nicht krank ist. Vorsorgeuntersuchungen werden meist auch erst im höheren Alter empfohlen. Wer nicht unbedingt hypochondrisch veranlagt ist und die Leistungen voraussichtlich selten nutzt, muss nicht unbedingt so eine ambulante Zusatzversicherung für Vorsorge abschließen.

Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich Heilpraktiker-Versicherungen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Regelfall nur schulmedizinische Behandlungen, abgesehen von Akupunktur, die mittlerweile teilweise (z. B. bei Beschwerden am Knie oder Rücken) von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird. Alternative Heilmethoden erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in der Bevölkerung – und wer die in Anspruch nimmt, muss das größtenteils aus eigener Tasche bezahlen, was nicht gerade günstig ist. Angeboten werden z. B. Akupunktur, TCM (traditionelle chinesische Medizin), Homöopathie, Eigenbluttherapie, Chiropraktik / Osteopathie und vieles mehr. Wer affin ist für diese Themen, der kann sich durchaus fragen, ob eine solche Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll ist. Doch Achtung: wer eine Heilpraktiker-Versicherung sucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass vor Abschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Wer also an chronischen Erkrankungen leidet oder gerade beim Heilpraktiker in Behandlung ist, kann diese Zusatzversicherung normalerweise nicht mehr abschließen, oder nur mit einem Ausschluss der momentan laufenden Behandlungen.

Die Leistungen einer Heilpraktiker-Versicherung sind zudem oftmals begrenzt, z. B. auf 1000 oder 2000 Euro Kostenübernahme pro Jahr. Tarife mit Leistungen in dieser Größenordnung kosten für Auszubildende und Studenten im Alter von 20 bis 30 Jahren ungefähr zwischen 15 und 20 Euro monatlich, z. B. der Tarif Naturmedizin 178 vom Münchener Verein oder der NaturPrivat der Versicherungskammer Bayern. Günstigere Tarife gibt es auch, z. B. den Tarif MED der AXA für z. B. nur 6,44 Euro, der dann jedoch nur 500 Euro im Jahr übernimmt und wo ein paar Punkte in den Bedingungen ausgeschlossen sind (z. B. ambulante Psychotherapie durch Heilpraktiker). Ob sich eine solche Zusatzversicherung für einen jungen und gesunden Azubi oder Studenten wirklich lohnt? In den meisten Fällen vermutlich eher nicht.

Tipp: Manche gesetzlichen Kassen bieten Sonderprogramme an, wo auch Naturheilverfahren in bestimmtem Umfang übernommen werden. Wer als Azubi oder Student gesetzlich krankenversichert ist, sollte mal bei seiner gesetzlichen Kasse nachfragen, ob zum Beispiel ein Wahltarif mit Kostenübernahme für Naturheilverfahren angeboten wird. Manche Krankenkassen sind zudem für ihre großzügigen Regelungen im Bereich Naturheilkunde bekannt, beispielsweise die Securvita. Eine Aufstellung über die Naturheilkunde-Leistungen der Securvita findet ihr im Netz: https://www.securvita.de/krankenkasse/leistungen/naturheilverfahren.html

Fazit: es kommt drauf an – wer sehr viel Wert auf Naturheilverfahren legt, für den kann der Abschluss sinnvoll sein. Eine reine Vorsorgeversicherung rechnet sich für Azubis und Studenten eher nicht.

Ambulante Kostenerstattungsversicherung – teurer Luxus

Wer sich mit dem Thema ambulante Zusatzversicherungen beschäftigt, wird möglicherweise auch auf das Thema Kostenerstattungsprinzip stoßen. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Vereinfacht gesagt, kann man mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren, dass man künftig nicht mehr als Kassenpatient zum Arzt geht, sondern als Privatpatient. Beim Arzt seines Vertrauens stellt man sich dann künftig nicht mehr als Kassenpatient vor und der Arzt rechnet die Behandlungen nicht über die Chipkarte direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Stattdessen erhält der Kassenpatient dann künftig von seinem Arzt eine Privatrechnung.

Wo liegt der Vorteil dieses Verfahrens? Ärzte behandeln lieber Privatpatienten, das ist ein offenes Geheimnis. Sie sind dann nicht an Vorgaben und Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Ein Beispiel: Ärzte haben z.B. bei der Verordnung von Medikamenten bestimmte Budgetvorgaben seitens der gesetzlichen Kassen. Der Arzt darf beispielsweise Medikament A nur 100 Mal im Quartal verordnen. Verordnet er es mehr als 100 Mal, kann er die Kosten dafür nicht mit der gesetzlichen Kasse abrechnen – im Zweifel wird ein Arzt den Patienten auf das nächste Quartal vertrösten. Behandelt der Arzt hingegen einen reinen Privatpatienten, kann er verordnen was er will ohne an derartige Vorgaben der gesetzlichen Kassen gebunden zu sein. Zusätzlich sind die Abrechnungssätze, die Ärzte einem Privatpatienten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung stellen können, meist deutlich höher als vergleichbare Behandlungen, die über die gesetzliche Kasse abgerechnet werden können. Privatpatienten erhalten dadurch in manchen Fällen schneller einen Termin bei Fachärzten und müssen angeblich sogar weniger Zeit im Wartezimmer zubringen. Damit das nicht auffällt haben manche Arztpraxen sogar unterschiedliche Wartezeiten für Privatpatienten und Kassenpatienten.

Wenn das Kostenerstattungsprinzip gewählt wurde, kann der Kassenpatient anschließend die Privatrechnungen bei seiner gesetzlichen Kasse einreichen und erhält diese im Rahmen der Kassensätze erstattet. Im Prinzip kann jeder mit seiner gesetzlichen Krankenkasse dieses Kostenerstattungsprinzip vereinbaren und so den Privatpatientenstatus erhalten. Doch Vorsicht: hier können für den Versicherten hohe Eigenanteile entstehen, da zwischen der Privatrechnung des Arztes und der Erstattung durch die GKV hohe Differenzen liegen können. Wer dann überraschend schwer erkrankt und ärztlicher Hilfe bedarf, sieht sich unter Umständen mit hohen Eigenanteilen konfrontiert.

Die Wahl des Kostenerstattungsprinzips empfiehlt sich daher nur, wenn man sich auch die Kosten einer zusätzlichen Versicherung, welche diese Differenzkosten abdeckt, leisten kann und will. Solche Zusatzversicherungen sind sehr teuer und damit vermutlich für die meisten Azubis und Studenten nicht sinnvoll. Für einen 21jährigen kostet eine solche Zusatzversicherung monatlich etwa zwischen 100 und 150 Euro Monatsbeitrag (ja, richtig gelesen, da sind keine Nullen zu viel!). Selbst der speziell für Studenten und Auszubildende angebotene Tarif KAMP0R der DKV ist mit fast 80 Euro Monatsbeitrag noch sehr teuer – im Unterschied zu den normalen Angeboten, werden bei diesem Sondertarif keine Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass anfänglich ein niedriger Startbeitrag gewählt werden kann, der sich dann jedoch mit dem Älterwerden erhöht. Für die meisten jungen Azubis und Studenten dürfte eine solche Versicherung zu teuer sein – nur für den Luxus schnellerer Arzttermine und vielleicht einer etwas bevorzugten Behandlung ist das für junge Leute eher uninteressant.

Fazit: keine sinnvolle Versicherung für Auszubildende und Studenten, da sie viel zu teuer ist.

Stationäre Krankenzusatzversicherung (Chefarzt und 1/2-Bett-Zimmer)

Auch im Krankenhaus gibt es teilweise eine Zwei-Klassen-Medizin. Sicherlich wird jeder, der in Deutschland krank wird, bei Notwendigkeit auch im Krankenhaus medizinisch versorgt. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei jeglicher Art von medizinisch notwendigen stationären Operationen. Während der Genesung muss ein Kassenpatient jedoch damit rechnen, mit mehreren anderen Patienten im Mehrbett-Zimmer untergebracht zu werden. Er hat auch nicht die Wahl, von welchem Arzt er operiert werden möchte, sondern muss sich der Wahl des Krankenhauses unterordnen. Private Zusatzversicherungen versprechen eine bevorzugte Behandlung mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie bessere medizinische Betreuung durch den „Chefarzt“. Ist eine solche Absicherung für Studenten und Azubis sinnvoll?

Auf der einen Seite ist es sicherlich  angenehmer, nach einer Operation alleine in einem Einzelzimmer zu liegen. Selbst wenn man ein geselliger Mensch ist, kann es im Krankenhaus sehr nervig sein, wenn man mit 3, 4 oder 5 anderen Menschen in einem Zimmer liegt und ständig reger Betrieb herrscht. Auf der anderen Seite haben viele Kliniken in den letzten Jahren im Rahmen von Umbaumaßnahmen Abstand genommen vom klassischen Mehrbettzimmer – viele Krankenhäuser bieten mehrheitlich Zwei-Bett-Zimmer in denen es sich besser aushalten lässt. Zudem könnte man die zusätzlichen Kosten eines Ein-Bett-Zimmers im Falle des Falles auch privat bezahlen – je nach Klinik muss man hier etwa mit 80 bis 100 Euro pro Nacht rechnen.

Welcher Arzt im Krankenhaus operiert, richtet sich beim Kassenpatient nach der medizinischen Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit. Bei Routineeingriffen, operiert üblicherweise der jeweils diensthabende Stationsarzt. Bei komplizierteren Eingriffen, die mehr Erfahrung erfordern, operiert auch bei Kassenpatienten der Oberarzt oder gar der Chefarzt – einen Anspruch auf Operation durch einen „Wahlarzt“ hat der Kassenversicherte jedoch nicht, d.h. das Krankenhaus entscheidet. Wer privat krankenversichert ist oder über eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus verfügt, kann im Rahmen der Wahlarzt-Leistung selbst bestimmen, von welchem Arzt er oder sie operiert werden möchte. Der gewählte Arzt (oftmals der Chefarzt) rechnet seine Vergütung dann separat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab und stellt diese hinterher dem Patienten direkt in Rechnung. Die stationäre Zusatzversicherung sichert diese Kosten ab. Optimal sind Tarife, deren Leistung beim Chefarzt-Honorar nicht auf den 3,5fachen Satz der GOÄ beschränkt sind – gerade gefragte Ärzte rechnen teilweise höhere Sätze ab.

Doch ist eine solche Zusatzversicherung für Azubis und Studenten sinnvoll? Angesichts monatlicher Beiträge von rund 30 bis 40 Euro für einen guten 1-Bett-Zimmer-Tarif sind viele Azubis und Studenten sicherlich am zweifeln. Wer zudem jung und gesund ist, neigt eher dazu, solche Risiken zu verharmlosen. Das Problem: wird man älter und ist man im Laufe der Zeit möglicherweise erkrankt, könnte es schwer werden, zu einem späteren Zeitpunkt eine solche Zusatzversicherung zu bekommen, denn bei einer solchen Zusatzversicherung wird immer eine Gesundheitsprüfung fällig (außer sehr abgespeckte Tarifvarianten, die beispielsweise nur unfallbasiert leisten). Und hier sind die Anforderungen seitens der Versicherungen durchaus hoch. Selbst wer „nur“ ein bisschen Rückenprobleme hat oder an Allergien leidet, muss mit Leistungsausschlüssen rechnen. Wer mal die Hilfe eines Psychologen in Anspruch nehmen musste, hat zumeist gar keine Chance mehr auf Abschluss einer privaten stationären Zusatzversicherung.

Tipp: manche Versicherungen bieten auch im stationären Bereich Tarife ohne Alterungsrückstellungen an (wie bei der Zahnzusatzversicherung), wo die Einstiegsbeiträge deutlich niedriger sind wie bei regulären Tarifen.

Fazit: nicht unbedingt notwendig, wenn man bedenkt, dass es etliche andere Versicherungen gibt, die wichtiger sind

Private Pflegezusatzversicherung

Ein Thema, das junge Leute oftmals noch gar nicht auf dem Schirm haben (wobei das auch nachvollziehbar ist), ist die Pflege. Gemeint ist in erster Linie die klassische Altenpflege. Über die Frage „was passiert mit mir im Alter“, macht sich ein 20jähriger naturgemäß wenig Sorgen, denn das ist ja noch sehr lange hin. Ob damit der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in jungen Jahren sinnvoll ist, ist fraglich.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Teilabsicherung. So werden beispielsweise für ein stationäres Pflegeheim maximal ca. 2000 Euro monatlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten einer solchen Unterbringung belaufen sich aber schnell mal auf 4.000 Euro im Monat – die Differenz muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Um diese Kosten abzusichern, kann man über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken. Eine Absicherung beispielsweise über 1500 Euro im Monat kostet einen 21jährigen monatlich zwischen 15 und 25 Euro. Viel Geld für einen Azubi oder einen Studenten, zumal das Risiko in weiter Ferne liegt. Dass sich der frühe Einstieg langfristig auszahlt, weil der Beitrag bei späterem Abschluss deutlich höher ist, dürfte für junge Menschen nur ein schwaches Argument sein – man lebt schließlich heute.

Fazit: bedenkt man, dass Auszubildende und Studenten viele andere Versicherungen dringender benötigen als eine Pflegezusatzversicherung, kann man das Thema getrost ein paar Jahre verschieben und später abschließen, auch wenn der Einstieg dann etwas höher ist.

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