Der eigene Chef sein – aber auch weniger Sicherheit

Die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit

Selbstständiger sitzt am Notebook
Foto: StartupStockPhotos / pixabay.com

Ein eigenes Unternehmen ist für viele der Ausweg aus der Tretmühle des Angestelltendaseins. Doch bei einer Selbstständigkeit ist der Erfolg nicht immer garantiert. Zur guten Idee gehören Organisationstalent und Selbstdisziplin. So muss man vor dem Ausstieg aus dem Angestelltenverhältnis Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit abwägen. Ziel ist es, Chancen zu nutzen und Risiken möglichst zu reduzieren.

Die Vorteile der Selbstständigkeit

Ist man selbstständig, hat man viele Vorteile. Als Unternehmer kann man in einem Bereich arbeiten, für den man sich begeistert. So kann man viele eigene Ideen verwirklichen und nicht die Ideen des Chefs. Man muss sich allerdings auch neuen Herausforderungen stellen. Denn Tätigkeiten, die in größeren Unternehmen von Kollegen übernommen werden, erledigt man als Selbstständiger allein. Der große Vorteil dabei ist, dass man an seinen Aufgaben wachsen kann. So baut man neue Kompetenzen und Qualifikationen auf.

Einer der größten Vorteile der Selbstständigkeit ist, dass man in seiner beruflichen Tätigkeit völlig flexibel ist. Man kann die eigene Arbeitszeit und den Arbeitsort frei wählen. Hat man viele Aufträge, kann man selbst entscheiden, ob man mehr arbeiten möchte oder nicht. Auch die Einteilung der Arbeitswoche und Wochenarbeitszeit ist völlig flexibel. Zusätzlich kann man auch arbeiten, wo man will. Ob man immer unterwegs ist oder lieber in der Nähe der eigenen Familie tätig ist, entscheidet man als Selbstständiger selbst. Vor allem das Familienleben mit Kindern kann von dieser Flexibilität profitieren.

Die Nachteile der Selbstständigkeit

Egal wie motiviert man in die Selbstständigkeit startet, man muss sich auch darüber im Klaren sein, dass die Unabhängigkeit ihren Preis hat. Die Nachteile einer selbstständigen Tätigkeit beginnen bei so grundlegenden Themen wie Urlaub oder Krankenstand. Als Angestellter ist man abgesichert und erhält auch während dieser Zeiträume ein Einkommen. Als Selbstständiger erwirtschaftet man hingegen kein Einkommen, wenn man nicht arbeitet. Auch geregelte Arbeitszeiten haben Selbstständige nur selten. Sie regeln ihre Arbeitszeiten selbst und müssen dafür auch die entsprechende Disziplin aufbringen.

Als Unternehmer muss man sich selbst seine Auftraggeber suchen. Hat man immer nur einen Auftraggeber, kann der Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkommen. Am besten verschafft man sich einen Überblick zur Scheinselbständigkeit, um mögliche Problem zu umgehen. Die Aufträge, die man annimmt, sichern nicht nur das Einkommen, sie müssen auch termingerecht erledigt werden. Zusätzlich hat man viele neue Arbeitsaufgaben wie Buchhaltung, Steuer und Marketing. Das kann mitunter zu einem enormen Druck führen. In Kombination mit der finanziellen Unsicherheit kann es zu einer hohen psychischen Belastung kommen.

Unterwegs als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Will man sich als Einzelunternehmer selbstständig machen, muss man sich zwischen einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit entscheiden. Als Freiberufler hat man einige Vorteile. Man darf im Regelfall eine einfache Buchhaltung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Außerdem ist man nicht gewerbesteuerpflichtig, und für die Umsatzsteuer kann man eine Ist-Besteuerung beantragen. Zusätzliche Nachteile gibt es bei einer freiberuflichen Tätigkeit nicht. Will man sich freiberuflich selbstständig machen, muss man allerdings einen der freien Berufe ausüben. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Schriftsteller, Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte.

Übt man keine Tätigkeit aus, die nach dem Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen zählt, muss man ein Gewerbe anmelden. Für Gewerbetreibende gelten zusätzliche Formalitäten. Falls ihr Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt, müssen sie Gewerbesteuer zahlen. Auch muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden, sofern es nicht nur als Kleingewerbe eingestuft wird. Damit gelten auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für das Unternehmen. Zusätzlich ist für Gewerbebetriebe die doppelte Buchführung verpflichtend, wenn ihre Umsätze die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten.

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