
Das Führen des Ausbildungsnachweises ist für nahezu jeden Auszubildenden in Deutschland Pflicht und zugleich Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dem Ausbildungsnachweis kommt deshalb eine besondere rechtliche Bedeutung zu.
Neben dem rechtlichen Aspekt bietet der Ausbildungsnachweis aber auch die Möglichkeit, den Überblick über vermittelte Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu bewahren und zwar für den ausbildenden Betrieb als auch für den Auszubildenen selbst.
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Der Ausbildungsnachweis muss regelmäßig geführt werden und sollte eine gute Form in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung und Regelmäßigkeit der Eintragungen haben. Dem Auszubildenden ist während der Arbeitszeit im Betrieb Zeit einzuräumen, den Ausbildungsnachweis ordentlich führen zu können.
Der schriftlich geführte Ausbildungsnachweis dient auch der Kontrollfunktion, weshalb es sich bei dem Dokument um ein höchst indivuelles und persönliches Dokument handelt. Mit dem Ausbildungsnachweis kann letztendlich nachgewiesen werden, welche Dinge im Detail in der gesamten Ausbildungszeit gelehrt wurden.
Sollten Probleme oder Fragen beim Führen des Ausbildungsnachweises auftreten, so können sich ausbildende Betriebe als auch die Auszubildenden selbst an den Ausbildungsberater der IHK wenden. Dort wird in solchen Fällen gerne weitergeholfen.
Fakten zum Ausbildungsnachweis:
- Der Ausbildungsnachweis darf während der Arbeitszeit geführt werden. Die Zeit ist dem Auszubildenden vom Arbeitgeber dafür einzuräumen.
- Der Ausbildungsnachweis muss dem Auszubildenen kostenlos überlassen werden, da er zu den Ausbildungsmitteln gehört. Die Kosten dafür trägt der Ausbildungbetrieb.
- Der Ausbildungsnachweis wird für die Zulassung zur Abschlussprüfung unbedingt benötigt und muss auf Verlangen entsprechend vorgezeigt werden.
Hallo Marvin,
ich würde noch ergänzen, dass jeder Azubi bei seiner eigenen IHK nach einer Vorlage suchen sollte. Denn die über 80 verschiedenen IHKen in Deutschland unterscheiden sich sehr stark was die Anforderungen an Formalien wie das Berichtsheft angeht. Manchmal müssen Tages-, oftmals aber auch nur Wochenprotokolle geführt werden. Bei Fragen würde ich immer die zuständige IHK direkt ansprechen, da man letztlich nur dort eine für den konkreten Fall verbindliche Auskunft bekommt.
Viele Grüße!
Stefan