Angebotsmonopol: Definition und Beispiel

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Ein Prokurist hat mit der Prokura die Vollmacht für Aufgaben des laufenden Geschäftsbetriebes erhalten. Foto: tsyhun/Shutterstock.com

Das Angebotsmonopol bezeichnet vermutlich jene Marktform, unter der sich die meisten eine Monopolstellung vorstellen. Wie die Bezeichnung vermuten lässt, steht ein einziger Anbieter vielen Nachfragenden gegenüber.

Das ist wohl der Idealfall für jedes Unternehmen und die Steigerung des Angebotsoligopols aus Anbieter-Sicht. Ein Angebotsmonopol entsteht beispielsweise, wenn ein Unternehmen ein bestimmtes (vlt. patentiertes) Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung anbietet, die es so kein zweites mal gibt.

Angebot und Nachfrage beim Angebotsmonopol

Der große Vorteil für den Anbieter ist, dass er frei über Mengen und Preise bestimmen kann. Aus Sicht des Verbrauchers ist ein Angebotsmonopol allerdings keineswegs Vorteilhaft, weil man als Kunde quasi den Gelüsten des Anbieters ausgeliefert ist. Was viele nicht wissen: In Deutschland gab es lange Zeit mehrere Angebotsmonopole, so zum Beispiel das Briefmonopol der Deutschen Post.

Definition eines Angebotsmonopols

Ein Hauptmerkmal des Angebotsmonopols ist, dass der Anbieter keinerlei Konkurrenten ausgesetzt ist. Auf Grund dessen, wird der Preis auch nicht wie gewöhnlich über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage definiert. Der Anbieter (in diesem Fall Monopolist) hat also die volle Macht über den Markt und kann sämtliche Konditionen frei festlegen. Er ist damit sein eigener Herr. Dennoch muss der Anbieter natürlich feinfühlig agieren, da bei zu hohen Preisen die Kundschaft verärgert werden könnte – das könnte auch für einen Monopolisten nachteilig sein.

Beispiele für Angebotsmonople

Das beste Beispiel für ein Angebotsmonopol wurde quasi schon im einleitenden Text kurz angeführt. Die Deutsche Post herrschte lange Zeit vollkommen allein über Briefe und Pakete, bis die Monopolstellung irgendwann aufgehoben wurde. Nicht selten sind Angebotsmonopole staatlicher Natur und damit explizit gewollt, so auch das damalige Monopol der Post. Ähnlich verhielt es sich lange Zeit mit dem Glücksspielmonopol von Lotto – in manchen europäischen Ländern gibt es auch ein Tabakmonopol oder andere Dinge. In diesen Fällen ist ein freier Markt absichtlich nicht erwünscht – die Nachfrage und mögliche Konkurrenten sollen also nicht den Marktpreis beeinflussen dürfen.

Kontrolle durch das Kartellamt

In Deutschland existiert mit dem Kartellamt eine staatliche Institution, die das Geschehen am Markt beobachtet. Vor allem Firmenzusammenschlüssen werden genauer unter die Lupe genommen und dahingehend betrachtet, ob ein Monopol entstehen könnte oder nicht.

Merke:

  • Das Angebotsmonopol definiert sich durch einen einzigen Anbieter der einer großen Nachfrage ausgesetzt ist
  • Der Monopolist hat die volle Marktherrschaft und kann sämtliche Konditionen frei festlegen
  • Die Kontrollfunktion übernimmt das Kartellamt
  • Es gab/gibt diverse staatliche Angebotsmonopole, die absichtlich herbeigeführt wurden und absolut so gewollt sind

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