Heute möchte ich euch mal etwas aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften erläutern. Nämlich die sogenannte Rechtsstellung von Rechtssubjekten.
Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten beschreibt im Prinzip den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Dabei ist mit dem Begriff juristische Person nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt gemeint.
Kurz und knapp lässt sich die Rechtsstellung wie folgt beschreiben:
Natürliche Person
Jeder Mensch unserer Bevölkerung und damit auch unseres Rechtssystems gilt zunächst als natürliche Person.
Definiert wird eine natürliche Person relativ eindeutig:
- Natürliche Personen sind Träger von Rechten und Pflichten und damit rechtsfähig.
- Bereits mit der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen. Sie endet mit dem Tod.
Juristische Person
In der Regel werden Vereine, Organisationen und Gesellschaften als juristische Personen bezeichnet.
- Juristische Personen sind rechtsfähig
- Die Rechtsfähigkeit beginnt hier mit der Gründung bzw. dem Handelsregistereintrag (GmbH, AG, …)
- Martin Krengel (Autor)
Letzte Aktualisierung am 6.10.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Hallo Marvin.
Überarbeite mal bitte deinen Artikel bezüglich der Rechtschreibfehler, dann ist er glaubwürdiger.
Inhaltlich ist alles Top.
Shifty
Hallo Shifty,
ich danke die für die konstruktive Kritik.
Habe den Artikel umgehend überarbeitet.
VG
Hallo
Wie unterscheidet man beiden Personen in der Anrede und Schreibweise?
Danke
Der Unterschied in Anrede und Schreibweise ist wie folgt:
Die natürliche Person schreibt man an mit dem Familiennamen zuerst, dann folgt ein Komma, anschließend der Vorname. Das Ganze ohne Anrede!!!
Mit “Herr” oder “Frau” Vorname Name wird eine juristische Person angeschrieben, die natürlich keine gewissen Rechte beanspruchen kann. Z.B. Menschenrechte.
Interessant, wenn man nach dem Herrn oder der Frau gefragt wird und man dies mit dem Hinweis verneint, man sei ein Mensch und keine (juristische) Person.
Darum sollte man auch auf die Frage eines Polizisten ob man Herr oder Frau Mustermann ist niemals mit JA antworten.Es könnte sonst teuer werden.Übrigens soll jetzt ICH der Mensch,unter diesem Text in das Kästchen einen Namen eintragen.Das wäre die juristische/fiktive Person. 😉
Soweit mir bekannt ist beginnt Rechtsfähigkeit mit “Vollendung” der Geburt==Heraustreten der Placenta (==rechtsfähig wird nur der Mutterkuchen als Sache ==j.P., möglicherweise sogar erst mit rechtsfähiger Indossierung des Geburtsregistereintrags.
Hierzu bedarf es jedoch zunächst einer Beglaubigung der Unterschrift, sonst keine rechtsfähige Indossierung. Könnte mich jedoch auch täuschen.Lerne gerne dazu.Freue mich auf feedback.Aktueller denn je heutzutage… .
Geburtstag == Tag der Indossierung des Geburtsregistereintrages.
Hat sich schon mal jemand mit dem Unterschied der Bedeutungen zwischen Juristischer Person und juristischer Person bzw. zwischen Natürlicher Person und natürlicher Person beschäftigt. Der Unterschied ist hier lediglich die Schreibweise ob großer oder kleiner Anfangsbuchstabe
Hallo Dieter, wie meinst du das ? Kleiner oder großer Anfangsbuchstabe in der Schreibweise als Unterscheidung zwischen juristischer und natürlicher Person ? Eine Antwort würde mich sehr freuen, denn ich recherchiere gerade zu diesem Thema, finde aber kaum Infos (so bin ich gerade auf deinen Beitrag hier gestoßen, obwohl er schon einige Monate alt ist) Vielleicht kannst du mir ja auch Hinweise zu Quellen geben, lieben Dank im Voraus für deine Hilfe !
BGB §1 Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der vollendung der Geburt.
Die Person ist Eigentum des Staates uns selbst die natürliche wird teilweise vom “Staat” kontrolliert. Gut dass Gesetze nur für Personen gelten und nicht für Menschen. Alles ist freiwillig.