Handyvertrag kündigen: Vorlage zum Download

Handyvertrag kündigen: Vorlage zum Download
Eine Kündigung des Handyvertrages ist nicht schwer, solange die Kündigungsfrist eingehalten wird. Foto: TeroVesalainen/pixabay.com

Ein Smartphone mit einem entsprechenden Handyvertrag besitzt heute fast jeder. Doch wie sieht es aus, wenn Sie den Vertrag kündigen möchten. Gründe hierfür, wie zum Beispiel einen Anbieter-Wechsel, gibt es viele. Damit die Kündigung akzeptiert wird und rechtmäßig ist, gibt es einige Dinge zu beachten. Worauf es bei der Kündigung des Mobilfunkvertrags ankommt, dass erläutert der folgenden Text. Dieser enthält im Anhang zudem eine Vorlage, welche als Beispiel für die aktuelle Kündigung verwendet werden kann.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Bevor man sich überhaupt die Mühe macht, ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, lohnt es sich zunächst, einen Blick in den aktuellen Mobilfunkvertrag zu werfen. Ist in dem Handyvertrag eine Mindestlaufzeit enthalten, dann ist die Kündigung – mit wenigen Ausnahmen – nur dann möglich, wenn diese abgelaufen ist. Darüber hinaus gilt es bei der Kündigung die vertragliche festgelegte Frist zu beachten. Diese unterscheidet sich je nach Mobilfunkanbieter und beträgt in der Regel einen, drei oder sechs Monate. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens zu dieser Zeit beim Provider eingehen muss. Wird die Kündigung nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, verlängert sich der Vertrag automatisch. Aus diesem Grund ist es stets ratsam, den Handyvertrag frühzeitig zu kündigen.

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Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen findet man zum Beispiel in dem Mobilfunkvertrag. Außerdem sind diese Informationen im Online-Konto bei dem Mobilfunkanbieter hinterlegt. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist telefonisch oder per E-Mail bei dem Provider zu erfragen. Für die Kündigung ist der fristgerechte Eingang entscheidend.

Kündigung eines Handyvertrags

Die Kündigung des Mobilfunkvertrags muss in der Regel schriftlich erfolgen. Einige Anbieter akzeptieren darüber hinaus auch eine Kündigung per Fax. Eine telefonische Kündigung hingegen ist nicht rechtskräftig und auch eine E-Mail wird von den meisten Providern nicht akzeptiert. Auch hier hilft ggf. ein Blick in die Vertragsunterlagen, um sich über die Formalitäten zu informieren, die es zu beachten gilt.

Um wirklich sicherzugehen, dass die Kündigung auch rechtmäßig ist, sollte man diese stets per Post verschicken. Außerdem sollte der Versand als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So erhält man Gewissheit, dass die Kündigung zugestellt und auch fristgerecht beim Mobilfunkanbieter eingegangen ist. Der Beleg dient gleichzeitig als Nachweis dafür, dass die Kündigung versendet und auch beim Provider angekommen ist. War der Eingang fristgerecht und wurden alle Formalitäten beachtet, wird der Handy-Anbieter die Kündigung in der Regel binnen einiger Tage bestätigen und den Kunden aus dem Handyvertrag entlassen. Sollte jedoch auch nach zwei Wochen noch keine Nachricht vom Anbieter eingetroffen sein, dann sollte man selbst aktiv werden und bei dem Provider nachfragen.

Vorsicht vor dem Widerruf

Nachdem die Kündigung bei dem Mobilfunkanbieter eingegangen ist, wird dieser in der Regel bei dem Kunden anrufen. Ziel ist es, den Kunden durch interessante Angebote oder einen alternativen Tarif zu halten und zum Widerruf der Kündigung zu bewegen. Hier muss man besonders vorsichtig sein. Denn: die Kündigung ist zwar nur in schriftlicher Form rechtskräftig. Ein Widerruf kann jedoch auch telefonisch erfolgen. Aus diesem Grund sollte man sich sorgfältig Zeit nehmen, um das Angebot zu überprüfen und auf keinen Fall vorschnell am Telefon zustimmen. Ansonsten kann es passieren, dass man die Kündigung widerruft. In diesem Fall muss man den Handyvertrag nicht nur erneut kündigen, sondern es kann durchaus vorkommen, dass die notwendigen Fristen inzwischen verstrichen sind und eine Kündigung nicht mehr möglich ist.

Die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen

Häufig ist der Grund einer Kündigung des Mobilfunkvertrags der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. In diesem Fall hat man als Verbraucher die Möglichkeit, seine aktuelle Rufnummer zu dem neuen Provider mitzunehmen. Dies muss jedoch schriftlich beantragt werden. Wie bei der Kündigung gibt es auch für die Mitnahme der Rufnummer fristen, ab bzw. bis wann der Antrag beim Anbieter eingegangen sein muss.

Bei der Mitnahme der Rufnummer zu einem neuen Mobilfunkprovider gilt es außerdem zu beachten, dass der Umzug gebührenpflichtig ist. Die Kosten sind je nach Anbieter verschieden, können jedoch bis zu 30 Euro betragen. Viele Provider bieten ihren Kunden bei einem Wechsel außerdem die Möglichkeit an, die alte Rufnummer zu behalten. In diesem Fall kümmert sich der neue Anbieter um den Wechsel und die Formalitäten. Der Verbraucher braucht sich um nichts weiter zu kümmern und wird so entlastet.

Vorzeitige Kündigung und Sonderkündigungsrecht

In einigen Ausnahmefällen ist es möglich, den Handyvertrag auch dann zu kündigen, wenn die Mindest-Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen oder die Kündigungsfrist verstrichen ist. Für diese Sonderfälle sind jedoch schwerwiegende Gründe erforderlich. Zudem gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen, die sich mit dem Thema Sonderkündigungsrecht befassen. Aus diesem Grund sind die Kunden hier meist auf die Kulanz des Mobilfunkanbieters angewiesen.

Gründe, in denen eine Sonderkündigung möglich ist, sind zum Beispiel ein längerer Aufenthalt im Ausland oder die Privatinsolvenz des Kunden. Darüber hinaus ist der Mobilfunkanbieter in der Regel verpflichtet, den Mobilfunkvertrag zu kündigen, wenn der Vertragspartner verstorben ist. In diesem Fall muss die Kündigung durch einen Angehörigen erfolgen. Als Nachweis sind entsprechende Unterlagen, wie zum Beispiel der Totenschein vorzulegen.

Darüber hinaus hat der Verbraucher das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Mobilfunkvertrags, wenn der Anbieter die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringt. In diesem Fall muss man den Provider jedoch schriftlich auf diesen Umstand hinweisen und ihm Zeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn auch danach die Leistungen nicht erbracht werden, ist eine Sonderkündigung möglich. Dasselbe gilt auch dann, wenn es zu wiederholten, schweren Abrechnungsfehlern kommt. Auch in diesem Fall können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die oben genannten Punkte sind jedoch nur einige Beispiele. Auch bei dem Vorliegen anderer wichtiger Gründe, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, schweren Unfällen und Krankheit, etc. kann der Mobilfunkanbieter den Verbraucher unter Umständen aus dem Vertrag entlassen. Liegt ein solcher Fall vor, lohnt es sich daher auf jeden Fall, bei dem Mobilfunkanbieter nachzufragen. In vielen Fällen stimmt dieser aus Kulanz einer Kündigung zu oder bietet eine alternative Lösung, wie zum Beispiel einen günstigeren Tarif, an.

Vorlage – einen Handyvertrag kündigen

Das Verfassen eines Kündigungsschreibens für den Mobilfunkvertrag ist nicht schwer. Es muss in der Regel nur die Vertrags-Daten des Kunden sowie den Wunsch der Kündigung enthalten. Eine Angabe von Gründen, aus denen die Kündigung erfolgt, ist nicht erforderlich, sofern der Verbraucher nicht von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht macht. Bei allen außerordentlichen Kündigungen ist hingegen der Grund möglichst detailliert und nachvollziehbar anzugeben.

Unten haben wir eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben des Mobilfunkvertrags erstellt. Dieses muss lediglich mit den eigenen Daten ausgefüllt und mit einem Kugelschreiber unterschrieben werden. Anschließend kann diese Vorlage an den Mobilfunkanbieter versendet werden.

Kündigungsvorlage downloaden

Vorlage/Muster

[Absender]

 

[Anschrift des Mobilfunkanbieters]

 

Kündigung
Kundennummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag für die Mobilfunknummer XXXX-XXXXXXXX fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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