Den Ausbilderschein machen: Kosten, Voraussetzungen und mehr

Den Ausbilderschein machen: Kosten, Voraussetzungen und mehr
Die Kosten für den Ausbilderschein werden von den meisten Unternehmen übernommen. Zweifelsfrei eine Investition, die sich auszahlt. Foto: TeroVesalainen/pixabay.com

Die Berufsausbildung in Unternehmen und Betrieben erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz. Eine wirklich gute Ausbildung kann nur durch fachlich geschulte Lehrkräfte, die sogenannten Ausbilder, erfolgen.

Was sind Ausbilder beziehungsweise wer darf sich als Ausbilder bezeichnen?

Die Rolle der Ausbilder beziehungsweise deren Definition ist in § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in § 22 Handwerkerordnung (HandwO) geregelt. Sinngemäß handelt es sich bei den Ausbildern um Personen, die für die Aufgabe ausdrücklich berufen werden und die dafür fachlich und persönlich geeignet sein müssen. In der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die Verordnung über die fachliche Befähigung der Ausbilder, steht, dass sich die Ausbilder entsprechende Kenntnisse aneignen müssen und diese in der Ausbilderprüfung nachweisen müssen. Die Beauftragung, die mit der Ausbildung von Auszubildenden in Handwerk und Wirtschaft einhergeht, besagt, dass dem Ausbilder ein Weisungsrecht den Auszubildenden gegenüber übertragen wird.

Wer besitzt die fachliche Eignung für eine Tätigkeit als Ausbilder?

Die fachliche Eignung für die Tätigkeit als Ausbilder ist im Gesetz genau geregelt. Wer eine Meisterprüfung in einem der Berufe im Handwerk oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Fach- oder Hochschule bestanden hat sowie eine bestimmte Zeit in seinem Beruf gearbeitet hat, darf als Ausbilder tätig werden. Vor dem Einsatz als Ausbilder müssen diese eine Prüfung nach AEVO ablegen.

Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Die AEVO ist die Ausbilder-Eignungsverordnung. In ihr sind alle wichtigen Punkte, die zu einer Tätigkeit als Ausbilder gehören, geregelt. Die AEVO besagt sinngemäß, dass die Ausbilder und Ausbilderinnen für ihre Tätigkeit über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen müssen und diese nachzuweisen haben. Für die Angehörigen der Freien Berufe gelten diese Regelungen nicht.

Welche Lehrgänge gibt es, bevor die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO abgelegt wird?

Vor dem Ablegen der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO besuchen die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang, an den sich die Abschlussprüfung in den meisten Fällen gleich anschließt. Eine Verpflichtung für den Besuch eines entsprechenden Kurses besteht allerdings nicht. Inhalt des Vorbereitungslehrganges sind unter anderem die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) sowie der notwendigen fachlichen und persönlichen Fähigkeiten, die eine Arbeit als Ausbilder oder Ausbilderin mit sich bringt. Die Lehrgänge werden von den Handelskammern sowie einer Vielzahl privater Bildungsinstitute angeboten. Für die eigentliche Ausbildereignungsprüfung, auch AdA-Schein genannt, ist eine Anmeldung bei den damit betrauten Institutionen erforderlich. Beim Besuch eines Vorbereitungslehrganges bei einem privaten Bildungsträger übernimmt dieser die Anmeldung für die Prüfung. Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ist bundesweit geregelt. Es handelt sich dabei um eine bundeseinheitliche Prüfung.

Übrigens: Noch mehr Infos finden sich im ausführlichen Guide zum Ausbilderschein.

Wo kann die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO abgelegt werden?

Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO kann bei allen IHK-Handelskammern in Deutschland abgelegt werden. Die Kammern veröffentlichen die Termine in der Regel auf ihren Seiten im Internet. Eine Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung nach AEVO muss spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der zuständigen IHK erfolgen. Da es im Jahr mehrere Prüfungstermine gibt, kann sich der Ausbilder oder die Ausbilderin bei Verstreichen der Frist zum nächsten Termin anmelden. Die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sich zu einer Wiederholungsprüfung anmelden.

Wie bereitet man sich am besten auf die Prüfung vor, wenn kein vorbereitender Lehrgang besucht wird oder besucht werden kann?

Den zukünftigen Ausbildern und Ausbilderinnen stehen auf den Seiten der Industrie- und Handelskammern eine Vielzahl an Übungsaufgaben sowie Aufgabensätze früherer Prüfungen zur Verfügung. Die Aufgabensätze lassen sich einfach herunterladen und dürfen anschließend zum Üben verwendet werden. Während der Prüfung sind, je nach Branche, verschiedene Hilfsmittel zugelassen. Diese Hilfsmittel sind in der sogenannten Hilfsmittelliste niedergeschrieben.

Welche Kosten müssen für den Lehrgang beziehungsweise die Abschlussprüfung kalkuliert werden?

Am besten ist es für die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen, wenn sie einen Lehrgangsträger für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO haben. In den meisten Fällen übernehmen die Firmen, in denen die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen arbeiten, auch die Kosten. Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sie müssen die Kosten selbst tragen. Für den AdA-Schein müssen die zukünftigen Ausbilder mit Kosten ab ca. 100 Euro rechnen. Die Prüfungskosten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Wird ein Vorbereitungskurs gebucht, entstehen Kosten in einem dreistelligen Betrag. Muss die Prüfung wiederholt werden, steigen die Prüfungskosten. In einigen Bundesländern kann für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO ein Zuschuss beantragt werden. Nähere Informationen gibt es beispielsweise bei der zuständigen KFW der Bundesländer.

Wie geht es nach der erfolgreichen Prüfung weiter?

Wer die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO erfolgreich bestanden hat, erhält von den Handelskammern ein entsprechendes Zertifikat oder eine Urkunde. Diese befähigt ihn oder sie ab sofort, Auszubildende zu betreuen und fachlich anzuleiten. Die eigentliche Tätigkeit als Ausbilder oder Ausbilderin kann also direkt nach der Prüfung beginnen. Mitarbeiter von Unternehmen erwerben mit dem AdA-Schein wichtige Schlüsselqualifikationen, die sich auf die eigene berufliche Entwicklung ausgesprochen positiv auswirken kann. Ausbilder und Ausbilderinnen sind in vielen Unternehmen heute sehr gefragt. Gerade für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist hervorragend ausgebildetes Personal von besonderer Bedeutung.

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