Beim Umzug muss man an vieles denken. Dazu gehört auch die Kündigung des DSL-Vertrags, falls man ihn nicht automatisch in das neue Heim mitnehmen möchte.
Wann kann ich meinen DSL-Vertrag kündigen?
Wenn man seinen DSL-Vertrag vorzeitig kündigen will, steht man schnell vor einem Problem. Denn ein Sonderkündigungsrecht ist nur in wenigen Fällen gegeben. Trotz der Schwierigkeiten, kann ein Umzug die Motivation für eine Überprüfung des eigenen DSL-Vertrages sein. Vielleicht gibt es Anbieter mit einem besseren Angebot.
Wann greift das DSL-Sonderkündigungsrecht?
Ein Problem bei der Kündigung des DSL-Vertrages wegen eines Umzugs ist die Tatsache, dass die Kündigung schnell erfolgen soll. Meistens läuft die Mindestvertragslaufzeit noch mehrere Monate. Falls die Kündigung zu spät erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein ganzes Jahr. Diese machen es notwendig, ein Sonderkündigungsrecht in Betracht zu ziehen.
Genau genommen gibt es nur fünf Fälle, in denen man ein rechtlich legitimes Sonderkündigungsrecht hat, das sich für einen Umzug eignet. Das Argument des Umzuges alleine zählt nicht dazu.
1. Vereinbarte Leistungen werden nicht erbracht
Falls sie die vereinbarten Leistungen nicht empfangen, ist das die Chance mithilfe des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. Allerdings gibt es dabei den Haken, dass man dem Unternehmen eine Möglichkeit zur Nachbesserung der fehlenden Leistungen geben muss. Das kostet eine Menge Zeit und es ist nicht zu 100 % sicher, ob man den DSL-Vertrag kündigen kann. Aus diesem Grund sollte man sich nicht auf diese Möglichkeit verlassen. Wenn der DSL-Anbieter die Leistung nachbessert, fällt sie nämlich weg.
2. Die AGB`s des DSL-Anbieters haben sich geändert
Es kann jederzeit passieren, dass sich die AGB´s innerhalb der eigenen Vertragslaufzeit ändern. Für jeden, der seinen Vertrag kündigen möchte, ist das der Jackpot. Sie sind dieser Änderung nämlich nicht hilflos ausgeliefert. In diesem Fall kann man den DSL-Vertrag außerordentlich kündigen. Es muss nur das fehlende Einverständnis mit den AGB`s betont werden.
3. Umzugsbedingtes Sonderkündigungsrecht
Ein Umzug kann ebenfalls ein Grund für die Sonderkündigung sein. Allerdings nur wenn der DSL-Anbieter an dem neuen Wohnort des Kunden, schlechtere Leistungen liefern kann, als im letzten Wohnsitz. Ist dieser Umstand gegeben, kann 3 Monate vor dem Kündigungszeitpunkt gekündigt werden.
4. Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland
Sollte sich der Kunde dauerhaft ins Ausland begeben, muss er seinen deutschen Wohnsitz abmelden. Abmeldebescheinigung muss beim DSL-Anbieter vorgelegt werden. Danach endet der Vertrag mit dem Umzugsdatum.
5. Sonderkündigungsrecht bei einer Privatinsolvenz
Liegt beim Kunden eine Privatinsolvenz vor, hat der DSL-Anbieter keine Verpflichtung dazu, eine Sonderkündigung durchgehen zu lassen. Trotzdem wird es meistens gemacht, da den DSL-Anbietern zu viel Aufwand und zu hohe Kosten entstehen würden. Die Kündigung wird von einem Insolvenzverwalter vollzogen, der einen Nachweis für die bestehende Zahlungsunfähigkeit erbringt.
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Stand: 03.12.2019
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