Wie ist der Ablauf einer Gewerbeanmeldung und welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Infos für den Weg in die Selbstständigkeit

Eine junge Frau füllt eine Gewerbeanmeldung aus.
Die Gewerbeanmeldung ist keine sonderlich große Hürde, dennoch sollten ein paar wichtige Dinge berücksichtigt werden. Foto: Mangostar/bigstockphoto.com

Viele Menschen träumen in Deutschland davon, sich selbständig zu machen beziehungsweise ein eigenes Gewerbe ins Leben zu rufen. Um diesen Plan zu realisieren, sind einige bürokratische Hürden zu nehmen, dazu zählt auch die offizielle Anmeldung des Gewerbes. Für die Gewerbeanmeldung müssen bestimmte Unterlagen und Dokumente zusammengestellt werden. Welche das sind, erklärt der folgende Artikel.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Unter dem Begriff Gewerbe wird eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, der zum Zwecke der Gewinnerzielung nachgegangen und die dauerhaft auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. In der Gewerbeordnung, kurz GewO, ist im Paragraph 14 festgeschrieben, dass diese Tätigkeiten angemeldet werden müssen – und zwar beim örtlichen Gewerbeamt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gewerbe in der Forst- und Landwirtschaft, sowie Freiberufler und Wissenschaftler.

Diese Unterlagen werden benötigt

Welche Unterlagen der Existenzgründer beim Gewerbeamt einreichen muss, ist davon abhängig, welche Rechtsform angestrebt und welche Art der Tätigkeit ausgeführt wird. Egal, um welche Tätigkeit und Rechtsform es sich handelt – unverzichtbar ist immer die Gewerbeanmeldung und die Vorlage eines gültigen Personalausweises. Wenn der Existenzgründer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, eine Meldebescheinigung und der gültige Reisepass vorliegen.

Erlaubnispflichte Existenzgründungen

Der Antrag auf die Anmeldung des Gewerbes (siehe auch: Kleingewerbe anmelden – so einfach geht’s) und der Personalausweis müssen also immer eingereicht werden. Wenn es sich um ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, dann sind auch noch weitere Unterlage und Nachweise erforderlich. Durch diese legitimiert sich der Existenzgründer, dass er den Beruf auch wirklich ausüben darf. Der Nachweis darüber kann abhängig von der jeweiligen Branche durch die folgenden Dokumente erbracht werden:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gaststättenerlaubnis
  • Bescheinigung des Amtsarztes

Vor der Anmeldung beim Gewerbeamt: Die Fördermittel prüfen

Existenzgründer sollten nicht nur daran denken, die nötigen Dokumente und Unterlagen für das Gewerbeamt zusammenzustellen. Wenn möglich sollten sie bereits vor der Anmeldung ihres Gewerbes umfangreiche Informationen über Fördermittel, die eventuell zur Verfügung stehen, einholen. Oft lohnt sich auch die Kontaktaufnahme zu einem Gründungsberater. Abhängig von dem jeweiligen Bundesland können die Kosten für diese Beratung bis zu einer Höhe von 80 Prozent erstattet werden.

Nachdem die Anmeldung des Gewerbes vorgenommen wurde, kann auch das Förderprogramm der BAFA zur Förderung des unternehmerischen Know-How in Anspruch genommen werden. In den ersten beiden Jahren nach der Gründung wird dadurch die Beratungsleistung weiterhin finanziell unterstützt.

Weiterführende Informationen unter: gewerbe-anmelden.info

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