Ein geplanter Umzug in eine andere Wohnung steht an, die laufenden Leistungen sind andauernd gestört und nicht zufriedenstellend, andere Internetanbieter sind deutlich günstiger – die Gründe den Internetanbieter wechseln zu wollen sind vielfältig. Was Kunden bei einer fristgerechten Kündigung beachten sollten und wann eine Kündigung bei laufendem Vertrag mit Sonderkündigungsrecht möglich ist beschreiben wir im Folgenden.
Was der Kunde tun kann …
Will der Kunde seinen Vertrag fristgerecht beim aktuellen DSL Anbieter kündigen, hat er meist bereits einen anderen Internetanbieter ins Auge gefasst, zu dem er wechseln möchte. Oft sind neuere Vertragsabschlüsse etwas günstiger, außerdem gibt es für Neukunden günstige Konditionen und oftmals auch eine Prämie – beispielsweise den Erlass der Anschlussgebühr.
Für Kunden lohnt sich zunächst ein Blick in den laufenden Vertrag, der mit dem aktuellen DSL Anbieter geschlossen wurde. Dort finden sich die Vertragslaufzeiten – in der Regel 24 Monate Erstlaufzeit – und die Kündigungsfristen, die meistens drei Monate zum Vertragsende betragen. Um sicherzustellen, dass der Wechsel termingerecht und ohne Unterbrechung des Internetzugangs stattfindet, sollten Kunden für die Kündigung einen weiteren Monat einplanen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch, in der Regel um weitere 12 Monate.
… und was der neue Internetanbieter für den Kunden tun sollte
Haben sich Kunden für einen neuen Internetanbieter entschieden, zu dem sie wechseln möchten, ist es empfehlenswert, diesen mit der Kündigung beim aktuellen Internetanbieter zu beauftragen. Wichtig hierbei ist, das die Kundendaten exakt so angegeben werden wie beim aktuellen Internetanbieter. Nur wenn die Daten exakt gleich angegeben – also auch mit Schreibfehlern etc. – werden, kann die Kündigung beim aktuellen Internetanbieter zugeordnet und vollzogen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass mit Beginn des Vertrags beim neuen Internetanbieter doppelte Vertragsgebühren anfallen.
Für den Fall, dass der Kunde den laufenden Vertrag eigenständig kündigen möchte, sollte die Kündigung stets schriftlich erfolgen. Auch empfiehlt sich das Einreichen der Kündigung per Einschreiben, da Internetanbieter es den Kunden gerne schwerstmöglich machen den laufenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Alle Unterlagen sollten in Kopie aufbewahrt werden, außerdem sollte eine schriftliche Kündigungsbestätigung angefordert werden.
Top-Internetanbieter im Vergleich
Internetanbieter | DSL-Paket | DSL-Geschwindigkeit | Preis |
Deutsche Telekom | MagentaZuhause S Empfehlung | Download: 16 Mbit Upload: 2,4 Mbit |
19,95 Euro für 6 Monate Danach: 34,95 Euro |
Unitymedia | 2 Play Start 30 | Download: 30 Mbit Upload: 3 Mbit |
19,99 Euro für 12 Monate Danach: 29,99 Euro |
1und1 | DSL 16 | Download: 16 Mbit Upload: 1 Mbit |
14,99 Euro für 12 Monate Danach: 29,99 Euro |
Vodafone | Internet & Phone DSL 16 | Download: 16 Mbit Upload: 1 Mbit |
19,99 Euro für 12 Monate Danach: 29,99 Euro |
o2 | o2 My Home S | Download: 10 Mbit Upload: 2,4 Mbit |
14,99 Euro für 12 Monate Danach: 24,99 Euro |
Mögliche Probleme beim Anbieterwechsel …
Besondere Vorsicht geboten ist, wenn der Kunde den aktuellen Vertrag bereits gekündigt hat und dies dem neuen Internetanbieter nicht mitteilt. Kündigt dieser den Vertrag nochmals, wird die bereits vorliegende Kündigung des Kunden als ungültig erklärt, dem neuen Anbieter wird eine Fristverletzung vorgeworfen. Auch so kann es zu doppelten Verträgen kommen, die dann auch den Geldbeutel doppelt belasten.
Auch sogenannten Rückgewinnungsanrufen sollte mit Vorsicht begegnet werden. Häufig heißt es dann zum Vertragsende, dass die Kündigung mündlich zurückgenommen wurde. Ist dies tatsächlich der Fall, muss der Vertrag beim alten Anbieter fortgeführt werden. Wer sich sicher ist, dass er die Kündigung nicht zurückgenommen hat, sollte in diesen Fällen Widerspruch einlegen und auf Nachweis von Vertragsschluss bestehen. Im Anschluss an einen Rückgewinnungsanruf empfiehlt es sich um die Übersendung einer schriftlichen Telefonnotiz zu bitten.
Auch wenn die Kündigung über die Bühne ist, kann es Schwierigkeiten geben, wenn Kunden den DSL Anbieter wechseln. So kann es beispielsweise sein, dass die Umstellung nicht fristgerecht erfolgt und tage- oder wochenlang kein Internet zur Verfügung steht.
… und wie sie gelöst werden können
Für den Fall, dass der Wechsel nicht fristgerecht stattfindet, gehört es zu den Pflichten des alten DSL Anbieter die Versorgung auch über die Kündigung hinaus sicherzustellen. Für die Klärung technischer Probleme sind sowohl der alte als auch der neue Internetanbieter zuständig. Anbieter und Kunden können sich bei Schwierigkeiten außerdem an die Bundesnetzagentur (BNA) wenden. Dieses Vorgehen ist nicht unüblich, rund 22.000 Anfragen durch Endkunden werden jährlich gestellt, meist um den geplanten Wechsel voranzutreiben.
Grundsätzlich ist es ratsam, dass der Kunde für den neuen Anbieter bereits vor Vertragsbeginn telefonisch erreichbar ist. So können Rückfragen zum alten Vertrag und Termine für den Anbieterwechsel fristgerecht geklärt werden. In vielen Fällen ist es notwendig, dass ein Kundendienstmitarbeiter vorbeikommt, um die neuen Endgeräte einzurichten.
Kündigung trotz Vertragslaufzeit – geht das?
Viele Kunden wollen trotz Vertrag und trotz Vertragslaufzeit dem aktuellen Internetanbieter kündigen und zu einem anderen DSL Anbieter wechseln. Grundsätzlich sind die festgehaltenen Kündigungsfristen einzuhalten, es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen ein Wechsel trotz Vertragslaufzeit möglich ist.
Das Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine Kündigung des Vertrages und einen Wechsel des Internetanbieters trotz Vertrag. Verschiedene Gründe führen zum Entstehen des Sonderkündigungsrechts.
Preiserhöhung
Wird der vereinbarte Preis für die Leistungen im Laufe des Vertragszeitraumes durch den Internetanbieter erhöht, besteht seitens des Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
Gestörte oder gar keine Leistungen
Der Alptraum eines jeden Kunden ist ein Internetanbieter, der Leistungen nur gestört oder gar nicht zur Verfügung stellen kann. Nerv tötende Telefonate mit dem Kundendienst und dennoch keine Lösung – so sehen häufig die Ergebnisse aus. Sind die Leistungen des Internetanbieters dauerhaft gestört besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Es kann trotz Vertrag gekündigt werden, Kunden haben die Möglichkeit zu einem Anbieter zu wechseln, der die bezahlten Leistungen auch zuverlässig erbringen kann.
Der Umzug im Inland …
Auch ein Umzug kann unter das Sonderkündigungsrecht fallen. Wird bekannt, dass der Internetanbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann, kann der Kunde unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Ein zusätzlicher Tipp: Bei einem geplanten Umzug sollten der Termin und auch der Gedanke den Internetanbieter zu wechselndem aktuellen Internetanbieter mitgeteilt werden. Oftmals unterbreiten Internetanbieter umzugsbedingt Angebote zur Verbesserung bzw. Vergünstigung des laufenden Vertrages. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Vertragslaufzeit in diesen Fällen meist von vorne beginnt.
… und ins Ausland
Wer ins Ausland umzieht und deswegen trotz Vertrag kündigen möchte, kann ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht profitieren. Die vorzeitige Kündigung trotz Vertrag hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Umzugsabsichten schriftlich nachgewiesen werden.
Todesfälle
Verstirbt ein Kunde während der Vertragslaufzeit, möchten die Hinterbliebenen den Internetanbieter meist nicht wechseln, sondern einfach nur den laufenden Vertrag unkompliziert kündigen. Hierfür ist es ausreichend, die schriftliche Kündigung gemeinsam mit einer Kopie des Totenscheins beim Internetanbieter einzureichen und um sofortige Auflösung des Vertrages zu bitten.
Kulante Internetanbieter
Einige Internetanbieter zeigen sich kulant und ermöglichen eine Kündigung trotz Vertrag und trotz Vertragslaufzeit, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht gegeben ist. Weist man beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach, stimmen die Internetanbieter meist einer Kündigung trotz Vertragslaufzeit zu.
Wenn ein Wechsel trotz Vertrag beim aktuellen Anbieter nicht möglich ist, bieten viele Internetanbieter kostengünstige Lösungen an, um interessierten Kunden das Wechseln zu ermöglichen. So wird beispielsweise für die Zeit der parallel laufenden Verträge die Grundgebühr erlassen oder eine Prämie eingeräumt.
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Internetanbieter wechseln – das Fazit
Ob fristgerechte Kündigung oder Sonderkündigungsrecht – wer den Internetanbieter wechseln möchte, sollte einige Empfehlungen unbedingt beachten:
- Um eine Unterbrechung der Internetversorgung zu vermeiden, sollten insgesamt 4 Monat für die Abwicklung der Kündigung und des Neuanschlusses eingeplant werden.
- Die Kündigung beim aktuellen Anbieter sollte im besten Fall durch den neuen Internetanbieter erfolgen.
- Wer den Vertrag beim aktuellen Anbieter eigenständig kündigen möchte, sollte ausschließlich in Schriftform handeln und um ein schriftliches Kündigungsschreiben bitten.
- Vorsicht geboten ist bei sogenannten Rückgewinnungsanrufen. Diese sollten entweder gar nicht angenommen oder im Anschluss schriftlich festgehalten werden – im besten Fall durch den Internetanbieter.
- In bestimmten Fällen greift das Sonderkündigungsrecht, eine Kündigung ist dann auch bei laufendem Vertrag möglich. Unter das Sonderkündigungsrecht fallen Preiserhöhungen, gestörte Leistungen, Umzüge und Todesfälle. Wer sich unsicher ist, ob er von diesem betroffen ist, sollte es einfach beim aktuellen Anbieter versuchen. Oftmals gibt es Lösungen, die auf Kulanz beruhen.
- Wer den Internetanbieter wechseln möchte, sollte beachten, dass die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern teilweise nur minimal sind. Erhebliche Unterschiede hingegen finden sich in den Leistungen, die für den jeweiligen Preis geboten werden. Bevor Kunden tatsächlich den Internetanbieter wechseln, empfiehlt sich ein genauer Vergleich einzelner Anbieter. Hierbei sollte auch auf das Angebot einer Prämie geachtet werden.
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